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Lagerarbeiter in Wien einstellen: Kollektivvertrag, Staplerschein und eine Stellenanzeige, auf die sich jemand meldet

· 9 Min. Lesezeit
Lagerhalle mit Palettenregalen, im Hintergrund eine Person neben einem Elektro-Hubwagen

Die Halle läuft, eine Kraft fehlt, das Inserat ist seit Tagen online — und es kommt fast nichts herein. Oder es kommen Bewerbungen, aber niemand davon kann Stapler fahren, obwohl in der Halle ständig einer gebraucht wird. So sieht die Suche nach einem Lagerarbeiter in Wien in vielen Betrieben aus, und in den seltensten Fällen liegt es daran, dass es keine Leute gäbe.

Dieser Beitrag richtet sich an Sie, wenn Sie in Wien einen Handels-, Logistik- oder Produktionsbetrieb führen und eine Lagerkraft einstellen wollen. Es geht um den Kollektivvertrag, der für Ihren Betrieb gilt, um die Entgeltangabe im Inserat, um die Frage Staplerschein verlangen oder selbst ausbilden lassen — und darum, was in der Anzeige stehen muss, damit sich die richtigen Leute überhaupt melden.

Warum Lagerstellen in Wien schwerer zu besetzen sind, als sie aussehen

Lager- und Logistikflächen liegen in Wien dort, wo Platz ist: in den Außenbezirken, in Floridsdorf und in der Donaustadt, entlang der großen Ausfallstraßen, in Gewerbeparks und Verteilzentren. Für den Betrieb ist das die richtige Adresse. Für die Stellenbesetzung ist es der entscheidende Punkt.

Denn die Person, die Sie suchen, kommt in vielen Fällen mit den Öffis. Ob sie sich bewirbt, entscheidet sich an zwei Fragen, die in den meisten Inseraten unbeantwortet bleiben: Wie komme ich zu dieser Halle, und wann beginnt die Schicht? Eine Frühschicht, die vor dem regulären Takt der Öffis beginnt, ist für jemanden ohne Auto schlicht nicht machbar — und wer das aus dem Inserat nicht herauslesen kann, bewirbt sich gar nicht erst. Umgekehrt melden sich Leute, die den Weg problemlos schaffen würden, oft deshalb nicht, weil sie den Standort nicht einschätzen können.

Dazu kommt, dass in diesen Gegenden viele Betriebe gleichzeitig suchen. Ihr Inserat steht also nicht allein da, sondern neben anderen — und gewinnt genau dann, wenn es die Fragen beantwortet, die die anderen offenlassen.

Der Kollektivvertrag richtet sich nach Ihrer Branche

Das ist der Punkt, an dem die meisten Missverständnisse entstehen, und die Suchanfragen zeigen es deutlich: Gesucht wird nach dem Kollektivvertrag für Lagerarbeiter allgemein und im selben Atemzug nach dem Kollektivvertrag für den Metallbereich. Beides nebeneinander heißt: Den Leuten ist bewusst, dass es einen Unterschied gibt, aber nicht, wie er zustande kommt.

Der Mechanismus ist einfacher, als er klingt. Maßgeblich ist nicht die Tätigkeit der Person, sondern die Branche Ihres Betriebs. Dieselbe Lagerarbeit — Ware übernehmen, kommissionieren, verpacken, verräumen — fällt in einem Handelsbetrieb unter einen anderen Kollektivvertrag als in einem Metall verarbeitenden Betrieb oder in einer Spedition. Einen allgemeinen Lagerarbeiter-Kollektivvertrag, den man einmal nachschlägt, gibt es also nicht.

Der jeweils geltende Kollektivvertrag ist dagegen überall ähnlich aufgebaut: Er gibt ein verbindliches Mindestentgelt vor und ordnet die Tätigkeit einer Einstufung zu, bei der auch anrechenbare Dienstzeiten eine Rolle spielen. Bevor Sie also ein Entgelt in ein Inserat schreiben, muss feststehen, welcher Kollektivvertrag für Sie gilt und in welche Einstufung die konkrete Tätigkeit fällt. Klären Sie das über die Fachgruppe Ihres Betriebs bei der Wirtschaftskammer oder über die zuständige Gewerkschaft — dort liegt auch die jeweils aktuelle Tabelle. Werte, die aus fremden Inseraten oder aus Foren abgeschrieben sind, sind dafür keine Grundlage.

Die Entgeltangabe gehört in die Anzeige

In Österreich wird in Stelleninseraten die Angabe des kollektivvertraglichen Mindestentgelts erwartet, üblicherweise verbunden mit dem Hinweis, dass je nach Qualifikation und Erfahrung eine Überzahlung möglich ist. Behandeln Sie diesen Punkt als Prüfauftrag und nicht als erledigt: Lassen Sie sich die genaue Formulierung für Ihre Branche und Ihre Einstufung vorab von der Wirtschaftskammer oder von Ihrer Rechtsberatung bestätigen, bevor das Inserat online geht. Dasselbe gilt für die übrigen Voraussetzungen einer Anstellung in Ihrem Betrieb — auch die klären Sie besser vorher mit Ihrer Beratung ab als mitten im Auswahlverfahren. Unabhängig davon spricht die Praxis für die Angabe: Nach dem Gehalt wird ausdrücklich gesucht, und ein Inserat, das dazu schweigt, wirkt unvollständig.

Staplerschein: verlangen oder ausbilden lassen?

Wenn zum Job das Führen eines Staplers gehört, ist das keine Formalie. Die Person braucht die entsprechende Ausbildung, und Ihr Betrieb muss sich diese nachweisen lassen. Das gehört ausdrücklich und sichtbar in die Anzeige, nicht in einen Nebensatz weiter unten — denn es verändert den Bewerberkreis vollständig.

  • Staplerschein erforderlich. Sie bekommen Leute, die ab dem ersten Tag einsatzfähig sind, aber deutlich weniger Bewerbungen. Sinnvoll, wenn der Stapler den Großteil der Arbeit ausmacht und Sie keine Einarbeitungszeit haben.
  • Staplerschein von Vorteil, Ausbildung über den Betrieb möglich. Sie bekommen erheblich mehr Bewerbungen und können nach Zuverlässigkeit und Arbeitsweise auswählen statt nach Papier. Sinnvoll, wenn der Stapler nur einen Teil der Tätigkeit ausmacht.
  • Stapler gar nicht erwähnt. Der häufigste Fehler. Dann melden sich Leute, die nicht fahren, und jene, die fahren können, sehen nicht, dass ihre Qualifikation hier etwas wert wäre.

Nach dem Staplerschein wird in Wien eigenständig gesucht, samt Kosten und Fördermöglichkeiten. Ausbildungen können unter Umständen auch über Arbeitsmarkt-Stellen gefördert werden — wenn Sie diesen Weg anbieten wollen, erkundigen Sie sich dort nach den aktuellen Voraussetzungen und schreiben Sie in das Inserat, dass eine Ausbildung möglich ist. Wie die Stelle von der Gegenseite aussieht, welche Fragen also jemand stellt, der sich gerade für diesen Weg interessiert, zeigt der Beitrag Jobs als Staplerfahrer. Er ist für Bewerberinnen und Bewerber geschrieben und deshalb ein brauchbarer Gegencheck für Ihr eigenes Inserat.

Was in die Stellenanzeige gehört

Eine Anzeige für eine Lagerstelle braucht keine Werbesprache. Sie braucht Antworten. Die folgenden Punkte entscheiden darüber, wie viele Bewerbungen hereinkommen und ob es die passenden sind.

Jede Zeile beantwortet eine Frage, die sonst offenbleibt — und jede offene Frage kostet Bewerbungen.
Punkt in der AnzeigeWarum er über die Bewerberzahl entscheidetWas konkret hineingehörtTypischer Fehler
Vollzeit oder TeilzeitDie Suche trennt beides sofort; wer Teilzeit braucht, liest Vollzeitinserate nichtDas Beschäftigungsausmaß in der ersten Zeile, bei Teilzeit auch die gewünschte VerteilungBeides offenlassen und auf flexible Leute hoffen
Schichtmodell und ArbeitszeitenEntscheidet, ob jemand den Weg zur Halle zum Schichtbeginn überhaupt schafftFrüh-, Spät- oder Wechselschicht, Beginn und Ende, Wochenende ja oder neinNur Schichtbereitschaft erforderlich, ohne eine einzige Uhrzeit
Standort und Öffi-AnbindungDie Hallen liegen in den Außenbezirken; ohne Wegbeschreibung filtert sich der halbe Bewerberkreis selbst ausBezirk, nächste Station, letztes Wegstück, Parkmöglichkeit, Werkverkehr falls vorhandenEine Adresse nennen und kein Wort zur Erreichbarkeit
StaplerErforderlich und von Vorteil ziehen völlig verschiedene Leute anOb gefahren wird, ob der Nachweis vorliegen muss, ob Sie ausbilden lassenDen Stapler nebenbei im Fließtext erwähnen
Körperliche AnforderungWer sie erst am ersten Arbeitstag erfährt, bleibt nichtHeben und Tragen, Gehstrecken, Arbeit im Kühlbereich, Arbeit am Band — offen benanntBelastbarkeit als Floskel, ohne zu sagen, wofür
DeutschkenntnissePauschale Anforderungen schrecken geeignete Leute ab, die die Arbeit könntenWelches Niveau die Tätigkeit wirklich braucht: Anweisungen verstehen, Scanner bedienen, SicherheitsunterweisungSehr gute Deutschkenntnisse verlangen, ohne Bezug zur Tätigkeit
EntgeltDanach wird ausdrücklich gesucht; ein schweigendes Inserat wird übersprungenDas kollektivvertragliche Mindestentgelt samt Hinweis auf Überzahlung, Formulierung vorab abgeklärtGar keine Angabe oder eine Wunschzahl ohne Bezug zum Kollektivvertrag
Eintritt und DauerWer kündigen muss, plant nach Ihrem Termin; wer Sicherheit braucht, achtet auf die BefristungGewünschter Eintrittstermin, befristet oder unbefristet, Probezeit als solche benanntAb sofort schreiben und dann wochenlang auswählen

Lesen Sie Ihr fertiges Inserat einmal aus der Sicht einer Person ohne Auto, die den Bezirk nicht kennt. Wenn sie daraus nicht ableiten kann, wann sie aufstehen muss und wie sie zur Halle kommt, fehlt genau der Satz, der Ihnen die Bewerbungen bringt — noch vor jeder Formulierung über Teamgeist und Motivation.

Stelle in Wien ausschreiben

Wenn Ausmaß, Schicht, Standort mit Anbindung, Stapler und Entgeltangabe feststehen, ist das Inserat schnell geschrieben. Auf Hirovo schreiben Sie die Stelle aus, und Interessierte aus Wien und Umgebung bewerben sich direkt bei Ihnen.

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Was andere Betriebe in Wien gerade ausschreiben

Bevor Sie veröffentlichen, lohnt ein Blick auf die Betriebe, die um dieselben Leute werben: Wer sucht gerade in Ihrer Gegend, mit welchen Arbeitszeiten und mit welchen Anforderungen. Die Übersicht für Wien zeigt, welche Berufe hier aktuell ausgeschrieben sind; eine Ebene darüber liegt das Bundesland Wien und darüber ganz Österreich. Wenn benachbarte Betriebe ihre Schichtzeiten und Wege beschreiben und Ihr Inserat nicht, bekommen die anderen die Bewerbungen.

Der Ablauf bis zur Besetzung

  • Stelle definieren und Kollektivvertrag klären. Tätigkeit, Schicht, Ausmaß, Stapler ja oder nein — und über die Fachgruppe beziehungsweise die zuständige Gewerkschaft die Einstufung.
  • Entgeltangabe abstimmen. Formulierung mit der Wirtschaftskammer oder Ihrer Rechtsberatung prüfen.
  • Inserat schreiben. Die Punkte aus der Tabelle der Reihe nach abarbeiten, Floskeln streichen.
  • Zügig antworten und sauber einschulen. In diesem Bereich bewirbt man sich bei mehreren Betrieben gleichzeitig; danach Staplerausbildung nachweisen lassen und die Sicherheitsunterweisung von Anfang an einplanen.

Zusammengefasst

Eine Lagerstelle in Wien scheitert selten daran, dass es niemanden gäbe, und fast immer daran, dass das Inserat die entscheidenden Fragen offen lässt. Klären Sie vorab, welcher Kollektivvertrag für Ihre Branche gilt und in welche Einstufung die Tätigkeit fällt, lassen Sie sich die Entgeltangabe von der Wirtschaftskammer oder Ihrer Rechtsberatung bestätigen, entscheiden Sie bewusst zwischen Staplerschein verlangen und selbst ausbilden lassen — und schreiben Sie Schichtzeiten, Bezirk und Erreichbarkeit so hin, dass jemand ohne Auto nachrechnen kann, ob es sich ausgeht. Das ist der Unterschied zwischen einem Inserat, das online steht, und einer Stelle, die besetzt wird.

Häufige Fragen

Welcher Kollektivvertrag gilt für einen Lagerarbeiter in meinem Betrieb?

In Österreich richtet sich der anzuwendende Kollektivvertrag nach der Branche Ihres Betriebs, nicht nach der Tätigkeit der Person. Dieselbe Lagerarbeit fällt in einem Handelsbetrieb unter einen anderen Kollektivvertrag als in einem Metall verarbeitenden Betrieb oder in einer Spedition. Der Kollektivvertrag gibt ein verbindliches Mindestentgelt vor und ordnet die Tätigkeit einer Einstufung zu, wobei auch anrechenbare Dienstzeiten eine Rolle spielen. Welcher Kollektivvertrag konkret für Sie gilt und wie die aktuelle Tabelle aussieht, klären Sie über die Fachgruppe Ihres Betriebs bei der Wirtschaftskammer beziehungsweise über die zuständige Gewerkschaft.

Muss das Entgelt in der Stellenanzeige stehen?

In Österreich wird in Stelleninseraten die Angabe des kollektivvertraglichen Mindestentgelts erwartet, üblicherweise verbunden mit dem Hinweis auf Bereitschaft zur Überzahlung je nach Qualifikation und Erfahrung. Behandeln Sie das als Prüfauftrag, nicht als erledigten Punkt: Lassen Sie sich die genaue Formulierung für Ihre Branche und Ihre Einstufung von der Wirtschaftskammer oder Ihrer Rechtsberatung bestätigen, bevor das Inserat online geht. Unabhängig davon spricht auch die Praxis dafür — nach dem Gehalt wird ausdrücklich gesucht, und wer mehrere Anzeigen nebeneinander durchgeht, überspringt die schweigende zuerst.

Staplerschein verlangen oder selbst ausbilden lassen?

Das hängt davon ab, wie dringend Sie besetzen müssen. Verlangen Sie den Nachweis, bekommen Sie sofort einsatzfähige Leute, aber einen deutlich kleineren Bewerberkreis. Schreiben Sie stattdessen aus, dass der Staplerschein von Vorteil ist und die Ausbildung über den Betrieb möglich ist, melden sich erheblich mehr Personen, und Sie können nach Zuverlässigkeit auswählen statt nach Papier. Klar benennen müssen Sie es in beiden Fällen: Wenn zum Job das Führen eines Staplers gehört, braucht die Person die entsprechende Ausbildung, und Ihr Betrieb muss sich diese nachweisen lassen. Ausbildungen können unter Umständen auch über Arbeitsmarkt-Stellen gefördert werden.

Soll ich Vollzeit oder Teilzeit ausschreiben?

Entscheiden Sie sich, und schreiben Sie es in die erste Zeile. Die Suche trennt beides sofort: Wer Teilzeit braucht, liest Vollzeitinserate gar nicht erst, und umgekehrt. Ein Inserat, das beides offenlässt, erreicht deshalb nicht mehr Leute, sondern weniger — es wirkt unentschlossen und lässt die eigentliche Frage offen. Wenn Sie tatsächlich beides brauchen, schreiben Sie zwei getrennte Stellen aus. Bei Teilzeit gehört zusätzlich die gewünschte Verteilung hinein, also an welchen Tagen und in welchem Zeitfenster gearbeitet wird; ohne das kann niemand einschätzen, ob die Stelle zu seinem Alltag passt.

Warum meldet sich auf meine Anzeige niemand?

In der Regel liegt es an zwei Punkten, und beide lassen sich ohne Aufwand beheben. Erstens unklare Arbeitszeiten: Steht nur Schichtbereitschaft, ohne dass jemand erkennt, wann eine Schicht beginnt und endet, rechnet niemand nach, ob er den Weg schafft. Zweitens der Standort ohne ein Wort zur Erreichbarkeit. Lagerflächen liegen in Wien überwiegend in den Außenbezirken; ohne Angabe zur nächsten Station und zum letzten Wegstück wirkt die Halle für alle unerreichbar, die kein Auto haben. Ergänzen Sie zusätzlich die Entgeltangabe und eine ehrliche Beschreibung der körperlichen Anforderung.


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