Hirovo
Hirovo
← Alle Beiträge

Bauhelfer in Wien einstellen: BUAK, Schlechtwetter und die Winterfrage, die jeder Bewerber stellt

· 9 Min. Lesezeit
Bauarbeiter mit Warnweste und Helm steigt über eine Leiter aus einem verbauten Graben; oben am Grabenrand steht ein Bagger

Die Baustelle läuft, eine Hilfskraft fehlt, das Inserat ist online — und die erste Frage im Telefonat ist nicht die nach dem Lohn, sondern: „Und was ist im Winter?“ Wer schon einmal einen Bauhelfer in Wien gesucht hat, kennt diesen Moment. Es ist keine Nebensächlichkeit, sondern die Frage, an der sich entscheidet, ob sich jemand bewirbt.

Dieser Beitrag richtet sich an Sie, wenn Sie in Wien einen Bau- oder Sanierungsbetrieb führen und eine Hilfskraft für die Baustelle einstellen wollen. Es geht um drei Dinge, die am Bau anders geregelt sind als in jeder anderen Branche — die Schlechtwetterregelung, die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse und die Saison — und darum, wie Sie diese drei Punkte so in Ihr Inserat und in das erste Gespräch bringen, dass sich die passenden Leute melden und Ihnen im Frühjahr nicht abhandenkommen.

Bauhelfer oder Facharbeiter? Schreiben Sie die Stelle aus, die Sie wirklich brauchen

Diese Abgrenzung an den Anfang zu stellen, spart Ihnen die Hälfte der unpassenden Bewerbungen. Ein Bauhelfer ist die angelernte Kraft, die zuarbeitet: Material heranschaffen und verteilen, Mischen, Abbruch- und Räumarbeiten, die Baustelle einrichten, absichern und sauber halten, der Fachkraft zur Hand gehen. Gelernt wird das auf der Baustelle, Zuverlässigkeit und Belastbarkeit zählen mehr als ein Papier.

Die fachliche Arbeit am Bauwerk selbst ist dagegen eine andere Rolle mit eigener Ausbildung und eigener Einstufung. Wenn Sie in Wirklichkeit eine Hilfskraft suchen, aber nach einem Facharbeiter ausschreiben, bekommen Sie entweder zu wenige Bewerbungen oder die falschen — und die Einstufung im Dienstvertrag passt am Ende auch nicht. Umgekehrt gilt dasselbe: Eine Hilfskraft darf fachliche Arbeiten nicht eigenständig übernehmen, sie arbeitet unter Anleitung und Aufsicht einer Fachkraft. Brauchen Sie beides, sind es zwei Stellen und zwei Inserate.

Was einen Bauhelfer in Wien auf der Baustelle erwartet

Wien ist Stadt und Bundesland zugleich, und die Wiener Baustelle ist selten die grüne Wiese. Es dominieren Sanierung, Dachgeschossausbau, Umbau im bewohnten Haus und Nachverdichtung in dichter Bebauung. Für eine Hilfskraft heißt das etwas sehr Konkretes, und genau das gehört in Ihr Inserat, weil es die Arbeit beschreibt, die tatsächlich ansteht.

  • Enge Baustelleneinrichtung, kein Lagerplatz. Material wird angeliefert und muss sofort weiter. Was auf einem freien Areal einfach abgestellt wird, wird hier getragen.
  • Stiegenhaus statt Kran. Schmale Zufahrten, ein Innenhof, oft kein Aufzug: Der Transportweg ist ein eigener Teil der Arbeit und der häufigste Grund, warum jemand nach zwei Tagen nicht wiederkommt, wenn er ihn vorher nicht kannte.
  • Anrainer und Lärmzeiten. Im bewohnten Haus ist die Arbeitszeit nicht frei wählbar. Das begrenzt das Zeitfenster und macht Pünktlichkeit wichtiger als Flexibilität.
  • Anfahrt mit den Öffis. Die wenigsten kommen mit dem eigenen Auto in die Innenbezirke. Wechselnde Einsatzorte sind deshalb kein Detail: Sagen Sie, ob man sich am Betriebssitz trifft oder direkt auf der Baustelle, und wie kurzfristig der Ort wechseln kann.
  • Sicherheit von Anfang an. Unterweisung vor dem ersten Einsatz, persönliche Schutzausrüstung vom Betrieb, Aufsicht durch eine Fachkraft. Auf einer beengten Sanierungsbaustelle ist das kein Formalakt, sondern der Unterschied zwischen einem Arbeitstag und einem Unfall.

Schlechtwetter: die Regelung, die es nur am Bau gibt

Nach dem Schlechtwetterentschädigungsgesetz und nach Schlechtwettergeld wird eigenständig gesucht — und zwar von beiden Seiten. Das hat einen Grund: Für witterungsbedingten Arbeitsausfall am Bau gibt es in Österreich eine eigene Regelung, die kein anderer Beruf in dieser Form kennt. Sie schickt niemanden einfach unbezahlt nach Hause, und sie ist auch kein Anlass für eine Kündigung; die Abwicklung läuft über die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse.

Was das für Ihren Betrieb im Einzelnen bedeutet — unter welchen Voraussetzungen, in welchem Ausmaß und mit welchem Meldeweg — klären Sie vor der ersten Einstellung mit der BUAK und mit Ihrer Fachgruppe in der Wirtschaftskammer. Zahlen aus dem Internet sind dafür keine Grundlage.

Für das Gespräch mit Bewerbern zählt vor allem eines: Sagen Sie, wie Sie es handhaben. In Wien liegt hier sogar ein Argument, das viele Betriebe verschenken — ein erheblicher Teil der Arbeit findet im Inneren statt, im Dachgeschossausbau, in der Wohnungssanierung, im Umbau. Wenn bei Ihnen auch bei Regen weitergearbeitet wird, ist das ein Vorteil gegenüber einem reinen Rohbaubetrieb. Schreiben Sie es hin.

BUAK: der eigene Rahmen für Urlaub und Abfertigung

Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse ist der zweite Punkt, an dem der Bau institutionell eigene Wege geht. Urlaub und Abfertigung laufen für Bauarbeit in einem eigenen Rahmen über diese Kasse, die ihren Sitz in Wien hat. Wer aus einer anderen Branche kommt oder den Betrieb gerade erst aufgebaut hat, kennt diesen Mechanismus in der Regel nicht — und stolpert dann beim ersten Dienstverhältnis darüber.

Behandeln Sie das deshalb als Aufgabe mit Vorlauf, nicht als Formular für den Tag des Arbeitsantritts: Klären Sie vor der ersten Einstellung mit der BUAK und mit Ihrer Fachgruppe, ob Ihr Betrieb und die konkrete Tätigkeit darunterfallen und was daraus an Meldungen und Abrechnung folgt, und binden Sie Ihre Lohnverrechnung von Beginn an ein. Ins Inserat gehört das nicht — aber ins Gespräch, denn die Frage „wie ist das bei euch mit dem Urlaub?“ kommt verlässlich.

Klären Sie BUAK und Schlechtwetterregelung, bevor das erste Inserat online geht. Beides betrifft nicht nur die Abrechnung, sondern auch das, was Sie im Bewerbungsgespräch zusagen können. Wer im Gespräch ausweicht, verliert den Bewerber an den Betrieb, der eine klare Antwort hat.

Die Winterfrage — und warum sie über Ihr Frühjahr entscheidet

Winterpause, im Winter arbeitslos, im Winter stempeln: Das sind ausdrücklich gesuchte Begriffe, und im selben Umfeld wird nach der Wiedereinstellungszusage gesucht, samt AMS und Arbeitslosengeld. Damit liegt offen, was Ihre Bewerber tatsächlich umtreibt. Sie fragen nicht aus Neugier, sondern weil sie planen müssen.

Die Saison ist am Bau eingebaut, und in Wien wird regelmäßig im Winter abgemeldet und im Frühjahr wieder eingestellt. Der Fehler ist nicht, dass es diese Saison gibt. Der Fehler ist, sie im Inserat zu verschweigen und die Leute erst beim Abmelden zu informieren. Dann verlieren Sie im Frühjahr genau die Person, die Ihre Baustellen schon kennt — und suchen neu.

Der wirksamste Satz, den Sie in ein Bauhelfer-Inserat schreiben können, ist deshalb die ehrliche Auskunft über das Beschäftigungsmodell: läuft die Stelle ganzjährig, ist sie saisonal mit zugesagter Wiedereinstellung, oder ist sie saisonal ohne Zusage. Sie bekommen damit weniger Bewerbungen, aber passende. Wie eine Wiedereinstellungszusage formuliert wird und wie sie im Zusammenspiel mit dem AMS wirkt, lassen Sie sich vorab beim AMS beziehungsweise von Ihrer Rechtsberatung bestätigen — und halten Sie sie schriftlich fest, sonst ist sie im Frühjahr Auslegungssache.

Entscheiden Sie das Modell vor dem Inserat — jede Zeile verändert, wer sich meldet und wer im Frühjahr wiederkommt.
BeschäftigungsmodellWas es Ihrem Betrieb bringtWas dafür ins Inserat gehörtTypischer Fehler
Ganzjährige AnstellungSie behalten eingearbeitete Leute und müssen im Frühjahr nicht neu suchen; dafür tragen Sie die Auslastung über den WinterDass ganzjährig gearbeitet wird, und welche Arbeiten im Winter anfallen: Innenausbau, Sanierung, Umbau im bewohnten HausGanzjährig in Aussicht stellen und im Winter doch abmelden
Saisonal mit WiedereinstellungszusageSie geben die Stelle über den Winter ab und holen dieselbe Person im Frühjahr zurück, statt neu einzuschulenDass die Stelle saisonal ist, ungefähr von wann bis wann, und dass eine Wiedereinstellung zugesagt wirdDie Zusage mündlich lassen und im Frühjahr anders entscheiden
Saisonal ohne ZusageVolle Beweglichkeit für den Betrieb, dafür beginnt die Suche im Frühjahr wieder von vornDer saisonale Charakter, klar und in der ersten Zeile statt im letzten AbsatzDie Saison verschweigen und erst beim Abmelden darüber sprechen
ArbeitskräfteüberlassungKurzfristige Spitzen und Ausfälle abdecken, ohne selbst einzustellen; dafür wenig Kontinuität auf der BaustelleGehört nicht ins eigene Inserat — hier wählen Sie das Überlasserunternehmen aus und klären Unterweisung, Ausrüstung und AufsichtÜberlassung und eigene Anstellung in derselben Ausschreibung vermischen
Probezeit innerhalb der AnstellungBeide Seiten können in der vereinbarten Zeit prüfen, ob die Zusammenarbeit trägtDass eine Probezeit vereinbart wird, als eigener Punkt benannt und nicht als AndeutungDie Probezeit als Auswahlverfahren nutzen, statt vorher sauber auszuwählen
Bauhelfer-Stelle in Wien ausschreiben

Wenn das Beschäftigungsmodell, die Einsatzorte, die Arbeitszeiten und die Entgeltangabe feststehen, ist das Inserat schnell geschrieben. Auf Hirovo schreiben Sie die Stelle aus, und Interessierte aus Wien und Umgebung bewerben sich direkt bei Ihnen.

Stelle ausschreiben →

So besetzen Sie eine Bauhelfer-Stelle in Wien: der Ablauf

  • Rolle und Beschäftigungsmodell festlegen. Hilfskraft oder Facharbeiter, ganzjährig oder saisonal, mit oder ohne Wiedereinstellungszusage. Diese Entscheidung steht vor allem anderen.
  • Kollektivvertrag und Einstufung klären. Am Bau gilt der Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe; welcher Kollektivvertrag für Ihren Betrieb maßgeblich ist und in welche Einstufung die Tätigkeit fällt, klären Sie über Ihre Fachgruppe in der Wirtschaftskammer beziehungsweise über die zuständige Gewerkschaft. Dort liegt auch die jeweils aktuelle Tabelle.
  • BUAK und Schlechtwetterregelung abklären. Vor der ersten Einstellung, gemeinsam mit Ihrer Lohnverrechnung.
  • Entgeltangabe abstimmen. In Österreich wird in Stelleninseraten die Angabe des kollektivvertraglichen Mindestentgelts erwartet, üblicherweise mit dem Hinweis auf Bereitschaft zur Überzahlung. Lassen Sie sich die Formulierung für Ihre Branche und Einstufung vorab von der Wirtschaftskammer oder Ihrer Rechtsberatung bestätigen, bevor das Inserat online geht.
  • Inserat schreiben. Beschäftigungsmodell in der ersten Zeile, dann Einsatzorte und Treffpunkt, Arbeitszeiten im Rahmen der zulässigen Lärmzeiten, körperliche Anforderung offen benannt, Entgeltangabe. Floskeln über Teamgeist streichen.
  • Zügig antworten und vor dem Arbeitsantritt anmelden. In diesem Bereich bewirbt man sich bei mehreren Betrieben gleichzeitig. Die Anmeldung zur Sozialversicherung gehört vor den ersten Arbeitstag, nicht danach — den konkreten Weg und die Fristen klären Sie mit Ihrer Lohnverrechnung und der Österreichischen Gesundheitskasse.
  • Unterweisen und ausstatten. Sicherheitsunterweisung vor dem ersten Einsatz, Schutzausrüstung vom Betrieb, Anleitung und Aufsicht durch eine Fachkraft. Das ist bei einer angelernten Kraft nicht optional, sondern die Grundlage des Einsatzes.

Was andere Betriebe in Wien gerade ausschreiben

Bevor Sie veröffentlichen, lohnt ein Blick auf die Betriebe, die um dieselben Leute werben: Wer sucht gerade, mit welchen Arbeitszeiten und mit welchen Anforderungen. Die Übersicht für Wien zeigt, welche Berufe hier aktuell ausgeschrieben sind; eine Ebene darüber liegt das Bundesland Wien und darüber ganz Österreich. Wenn das Inserat nebenan die Winterfrage beantwortet und Ihres nicht, gehen die Bewerbungen dorthin.

Kurz zusammengefasst

Eine Bauhelfer-Stelle in Wien scheitert selten daran, dass es niemanden gäbe. Sie scheitert daran, dass das Inserat die drei Fragen offenlässt, die am Bau anders beantwortet werden als anderswo. Schreiben Sie deshalb die Hilfskraft aus, die Sie wirklich brauchen, und grenzen Sie sie von der Facharbeiterrolle ab. Klären Sie Schlechtwetterregelung und BUAK mit der Kasse und Ihrer Fachgruppe, bevor Sie das erste Mal einstellen, damit Sie im Gespräch eine Antwort haben. Entscheiden Sie bewusst zwischen ganzjährig, saisonal mit Wiedereinstellungszusage und saisonal ohne — und schreiben Sie es hin. Und beschreiben Sie die Wiener Baustelle so, wie sie ist: eng, im bewohnten Haus, mit dem Weg über das Stiegenhaus und der Anfahrt mit den Öffis. Das ist der Unterschied zwischen einem Inserat, das online steht, und einer Stelle, die besetzt wird — und im Frühjahr wieder besetzt ist.

Häufige Fragen

Bauhelfer oder Facharbeiter — welche Stelle schreibe ich aus?

Ein Bauhelfer ist die angelernte Hilfskraft, die zuarbeitet: Material transportieren, Mischen, Abbruch- und Räumarbeiten, Baustelle einrichten und sauber halten, der Fachkraft zur Hand gehen. Fachliche Arbeiten am Bauwerk selbst gehören dagegen zur Facharbeiterrolle und setzen eine entsprechende Ausbildung voraus. Diese Unterscheidung wirkt sich doppelt aus: Sie bestimmt, wer sich auf Ihr Inserat meldet, und sie hängt mit der Einstufung nach dem Kollektivvertrag zusammen. Wenn Sie eine Hilfskraft brauchen, schreiben Sie auch eine Hilfskraft aus. Wenn beides gebraucht wird, sind es zwei Stellen und zwei Inserate.

Was passiert, wenn auf der Baustelle wegen Wetter nicht gearbeitet werden kann?

Für witterungsbedingten Arbeitsausfall am Bau gibt es in Österreich eine eigene Regelung, das Schlechtwetterentschädigungsgesetz. Es ist also nicht Ihre freie Entscheidung, Leute bei Regen oder Frost einfach unbezahlt nach Hause zu schicken, und es ist auch kein Fall für eine Kündigung. Die Abwicklung läuft über die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse. Welche Voraussetzungen gelten, in welchem Ausmaß und wie Sie melden, klären Sie vor der ersten Einstellung mit der BUAK und mit Ihrer Fachgruppe in der Wirtschaftskammer. Wichtig fürs Gespräch: Bewerber fragen danach, weil sie wissen wollen, was ein Regenmonat für sie bedeutet.

Muss ich mich als Betrieb um die BUAK kümmern?

Für Bauarbeit gilt in Österreich ein eigener Rahmen für Urlaub und Abfertigung, der über die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse läuft, und diese Kasse hat ihren Sitz in Wien. Ob Ihr Betrieb und die konkrete Tätigkeit darunterfallen und was daraus an Meldungen und Abrechnung folgt, ist keine Frage, die man aus einem Forum beantwortet. Klären Sie das vor der ersten Einstellung direkt mit der BUAK und mit Ihrer Fachgruppe, und binden Sie Ihre Lohnverrechnung ein. Planen Sie dafür Vorlauf ein: Diese Klärung gehört vor das Inserat, nicht auf den Tag des Arbeitsantritts.

Was bringt mir eine Wiedereinstellungszusage?

Sie sagen der Person zu, sie nach der Winterpause wieder einzustellen. Der Nutzen für den Betrieb ist handfest: Sie holen im Frühjahr jemanden zurück, der Ihre Baustellen, Ihre Abläufe und Ihr Team bereits kennt, statt neu zu suchen und neu einzuschulen. Für die Gegenseite ist es der Unterschied zwischen einer Stelle mit Perspektive und einem Job bis zum Frost. Wie eine solche Zusage formuliert wird und wie sie im Zusammenspiel mit dem AMS wirkt, lassen Sie sich vorab von Ihrer Rechtsberatung beziehungsweise beim AMS bestätigen. Halten Sie sie schriftlich fest, sonst ist sie im Frühjahr Auslegungssache.

Kann ich jemanden anmelden, der kurzfristig eingesprungen ist?

Die Anmeldung zur Sozialversicherung gehört vor den Arbeitsantritt, nicht danach. Das ist am Bau besonders heikel, weil hier kurzfristig aufgestockt wird: Eine Lieferung kommt, zwei Leute fehlen, jemand hilft am Morgen aus. Genau in dieser Situation entsteht der Fehler. Richten Sie den Ablauf deshalb so ein, dass die Meldung erledigt ist, bevor die Person die Baustelle betritt, und klären Sie den konkreten Weg und die Fristen mit Ihrer Lohnverrechnung und der Österreichischen Gesundheitskasse. Eine nachträgliche Reparatur ist kein Verfahren, auf das man sich einstellen sollte.

Eigene Anstellung oder Leihpersonal über ein Überlasserunternehmen?

Arbeitskräfteüberlassung ist am Bau verbreitet und deckt kurzfristige Spitzen und Ausfälle ab, ohne dass Sie selbst einstellen. Der Preis dafür ist Kontinuität: Wer heute auf Ihrer Baustelle steht, ist nächste Woche vielleicht auf einer anderen, und die Einarbeitung beginnt jedes Mal von vorn. Für eine dauerhaft besetzte Position ist die eigene Anstellung meist die tragfähigere Lösung. Was Sie nicht tun sollten, ist beides im selben Inserat zu vermischen. Wenn Sie überlassen lassen wollen, wählen Sie das Überlasserunternehmen aus und klären Sie vorab, wer Unterweisung, Schutzausrüstung und Aufsicht auf der Baustelle übernimmt.


Sie möchten diese Arbeit vergeben? Schalten Sie eine kostenlose Anzeige — Fachkräfte und Betriebe in Ihrer Nähe sehen sie. Sie können sich auch zuerst die bereits veröffentlichten Anzeigen ansehen.