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Babysitter finden und anmelden: Minijob, Mindestalter und Steuer

· 9 Min. Lesezeit
Kinderhände malen mit Wachsmalstiften einen Schmetterling aus

Wer einen Babysitter finden will, hat meist zwei Fragen im Kopf. Wem kann ich meine Kinder anvertrauen? Und was muss ich anmelden, damit alles seine Ordnung hat? Die zweite Frage klingt nach Bürokratie, ist aber schnell beantwortet, sobald klar ist, welche Form der Betreuung Sie suchen: den gelegentlichen Abend mit der Nachbarstochter, einen festen Babysitter-Minijob oder eine Nanny, die viele Stunden in der Woche bei Ihnen ist.

Dieser Ratgeber ordnet die Formen, erklärt den Minijob im Privathaushalt und das Mindestalter nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz und zeigt, wie Sie eine Anzeige schreiben, ohne zu viel über Ihre Familie preiszugeben. Danach geht es darum, wie Sie Vertrauen aufbauen, bevor Sie zum ersten Mal die Tür hinter sich schließen. Zum Schluss kommt die Steuer: Kinderbetreuungskosten lassen sich absetzen, aber nur unter Bedingungen, die Sie vorher kennen sollten.

Babysitter finden: Welche Form passt zu Ihrer Familie?

„Babysitter“ ist im Alltag ein Sammelbegriff. Rechtlich macht es aber einen großen Unterschied, ob jemand ab und zu aus Gefälligkeit einspringt oder jede Woche fest eingeplant ist und dafür Geld bekommt. Die Übersicht zeigt die fünf gängigen Formen und was jeweils gilt.

Die Grenze zwischen Gefälligkeit und Minijob ist nicht starr. Im Zweifel hilft eine Nachfrage bei der Minijob-Zentrale.
FormTypisch fürWas gilt
Gelegentliches BabysittenAb und zu ein Abend bei Nachbarn, Verwandten oder im Freundeskreis, oft gegen ein TaschengeldEine echte, gelegentliche Gefälligkeit ist in der Regel keine Beschäftigung. Wird daraus ein fester, bezahlter Termin, gilt das nicht mehr.
Babysitter-Minijob im PrivathaushaltFeste Nachmittage oder Abende, regelmäßig bezahltAnmeldung bei der Minijob-Zentrale über das Haushaltsscheck-Verfahren; die Betreuungsperson ist dann gesetzlich unfallversichert.
Nanny in regulärer BeschäftigungBetreuung an vielen Tagen und über viele Stunden, oft ganztagsSie sind Arbeitgeber: Arbeitsvertrag, Anmeldung bei Krankenkasse und Unfallkasse, Lohnabrechnung, Mindestlohn, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Kindertagespflege (Tagesmutter, Tagesvater)Regelmäßige Betreuung, meist für Kinder vor dem SchulalterTagespflegepersonen brauchen in der Regel eine Pflegeerlaubnis des Jugendamts. Betreut wird bei ihnen oder bei Ihnen zu Hause; eine Förderung über das Jugendamt ist möglich.
Au-pairJunge Menschen aus dem Ausland, die für begrenzte Zeit in der Familie lebenKulturaustausch, keine Vollzeitkraft: begrenzte Mithilfe gegen Unterkunft, Verpflegung und Taschengeld. Für Au-pairs aus Nicht-EU-Staaten informiert die Bundesagentur für Arbeit über Visum und Voraussetzungen.

Für die meisten Familien, die per Anzeige einen Babysitter suchen, läuft es auf den Minijob hinaus: regelmäßig, überschaubar, im eigenen Haushalt. Wer dagegen an den meisten Tagen eine Betreuung über viele Stunden braucht, sollte prüfen, ob eine Nanny mit Arbeitsvertrag oder ein Platz in der Kindertagespflege besser passt. Beides bedeutet mehr Organisation, schafft aber klare Verhältnisse, auch bei Krankheit und Urlaub.

Babysitter-Minijob anmelden – und ab welchem Alter

Minijob im Privathaushalt: der Haushaltsscheck

Bezahlen Sie einen Babysitter regelmäßig, sind Sie Arbeitgeber im Privathaushalt. Dafür gibt es bei der Minijob-Zentrale ein vereinfachtes Verfahren, den Haushaltsscheck: Sie melden die Beschäftigung an, die Minijob-Zentrale berechnet die Abgaben und zieht sie per Lastschrift ein. Ihr Babysitter ist damit gesetzlich unfallversichert, und das macht bei einem Sturz auf dem Spielplatz oder einem Unfall auf dem Heimweg einen echten Unterschied.

Das Verfahren ist dasselbe wie bei einer Putzhilfe. Wie die Anmeldung Schritt für Schritt abläuft, steht ausführlich in unserem Ratgeber Putzhilfe anmelden und finden; hier wiederholen wir es nicht. Die Verdienstgrenze und die Abgabesätze werden regelmäßig angepasst, den aktuellen Stand nennt die Minijob-Zentrale.

Beim Babysitten kommen drei Punkte dazu:

  • Schriftlich festhalten. Tage und Zeiten, Aufgaben (nur Betreuung oder auch Abendessen und Hausaufgaben), Bezahlung und was bei kurzfristigen Absagen gilt. Ein kurzer Vertrag auf einer Seite genügt.
  • Überweisen statt bar zahlen. Das ist sauber nachweisbar und später die Voraussetzung für den Steuerabzug.
  • Jede Person einzeln. Haben Sie mehrere Babysitter, melden Sie jede Person an. Hat jemand schon einen anderen Minijob, sollte er oder sie das sagen, denn mehrere Minijobs werden zusammengerechnet.

Mindestalter: Babysitter ab 13, 14 oder 15?

Viele Babysitter gehen noch zur Schule. Dann gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz, und es unterscheidet zwischen Kindern unter 15 und Jugendlichen von 15 bis 17 Jahren.

  • Unter 13 Jahren ist eine bezahlte Beschäftigung grundsätzlich nicht erlaubt.
  • Ab 13 Jahren dürfen Kinder mit Einwilligung ihrer Eltern leichte, für sie geeignete Tätigkeiten übernehmen, und Babysitten in Privathaushalten gehört dazu. Das gilt auch für Vierzehnjährige. Die Grenzen sind eng: höchstens zwei Stunden am Tag, nicht zwischen 18 und 8 Uhr und nicht vor oder während des Schulunterrichts. Der klassische Abendtermin fällt damit weg.
  • Ab 15 Jahren gelten die Regeln für Jugendliche. Sie erlauben mehr, begrenzen aber weiterhin Arbeitszeit und Nachtarbeit. Wichtig: Solange Jugendliche noch vollzeitschulpflichtig sind, behandelt das Gesetz sie weitgehend wie Kinder. Wer mit 15 noch zur Schule geht, ist deshalb häufig an die engeren Regeln gebunden.
  • Gelegentliche, geringfügige Hilfe aus Gefälligkeit fällt nicht unter das Gesetz. Ein spontaner Abend bei befreundeten Nachbarn ist etwas anderes als ein fester, bezahlter Termin jede Woche.

Praktisch heißt das: Für feste, bezahlte Abendtermine passt eine volljährige Betreuungsperson am besten. Jüngere Babysitter eignen sich für kurze Nachmittage, und ihre Eltern sollten Bescheid wissen und einverstanden sein. Ob eine bestimmte Vereinbarung erlaubt ist, beantwortet im Zweifel die Arbeitsschutzbehörde Ihres Bundeslandes.

Babysitter per Anzeige suchen

Eine Anzeige auf Hirovo ist kostenlos. Sie erscheint in den Stellenanzeigen Ihrer Region; Menschen in der Nähe, die Arbeit suchen oder Kinder betreuen, können sich bewerben oder Ihnen in der App schreiben. Wen Sie kennenlernen, entscheiden Sie.

Kostenlos Anzeige aufgeben →

Anzeige schreiben: Babysitter finden, ohne zu viel preiszugeben

Eine gute Anzeige beantwortet die Fragen, die sich eine Betreuungsperson zuerst stellt, und nicht mehr. Hinein gehören:

  • Wann: welche Tage und Uhrzeiten, regelmäßig oder gelegentlich, ab wann.
  • Wer: Zahl der Kinder und Altersspanne, etwa „zwei Kinder zwischen drei und sieben Jahren“.
  • Was: nur Betreuung oder auch Abendessen, Hausaufgaben begleiten, Abholen.
  • Wo: Stadtteil oder Ort.
  • Wie: Gefälligkeit, Minijob oder Anstellung, und dass Sie ordnungsgemäß anmelden. Das zieht Menschen an, die es ernst meinen.
  • Was Ihnen wichtig ist: Erfahrung mit Kleinkindern, ein Erste-Hilfe-Kurs, Deutschkenntnisse, die für einen Notruf reichen.

Genauso wichtig ist, was nicht in die Anzeige gehört: Ihre Adresse, die Namen der Kinder, ihre Schule oder Kita und Fotos. Stadtteil, Kinderzahl und Altersspanne reichen völlig. Alles Weitere teilen Sie erst im Chat oder im persönlichen Gespräch mit den Menschen, die Sie wirklich kennenlernen wollen.

Auf Hirovo ist eine Anzeige kostenlos. Sie wählen die Tätigkeit aus dem Katalog, geben Region und Ort an und beschreiben die Stelle. Die Anzeige erscheint in den Stellenanzeigen dieser Region; die Übersicht für ganz Deutschland finden Sie unter Stellenanzeigen in Deutschland. Menschen in der Nähe, die Arbeit suchen oder genau diese Tätigkeit anbieten, sehen sie, bewerben sich oder schreiben Ihnen in der App. Sie lesen, fragen nach und entscheiden, wen Sie treffen.

Damit es keine Missverständnisse gibt: Hirovo prüft Bewerberinnen und Bewerber nicht, holt keine Führungszeugnisse ein und ist weder Arbeitgeber noch Vermittlungsagentur – Anmeldung, Vertrag, Steuer, Versicherung und jede Prüfung zur Sicherheit Ihrer Kinder liegen bei Ihnen.

Kennenlernen und Sicherheit: Vertrauen Schritt für Schritt

Kein Dokument ersetzt den eigenen Eindruck, und kein Eindruck ersetzt das Nachfragen. Bewährt hat sich eine Reihenfolge, die ohne Misstrauen auskommt und trotzdem gründlich ist:

  • Erstes Gespräch per Telefon oder Video: Erfahrung, Verfügbarkeit, Erwartungen auf beiden Seiten.
  • Kennenlernen mit den Kindern. Wie geht die Person auf sie zu, wie reagieren die Kinder? Kinder merken oft schneller als Erwachsene, ob es passt.
  • Probe-Nachmittag, während Sie zu Hause sind. Die Person übernimmt, Sie bleiben in der Wohnung und greifen nur ein, wenn es nötig ist. Bezahlen Sie diese Zeit wie einen normalen Termin.
  • Referenzen anrufen, nicht nur lesen. Fragen Sie andere Familien konkret: wie lange, wie oft, wie zuverlässig, und ob sie die Person wieder buchen würden.
  • Erweitertes Führungszeugnis erbitten. Bei erwachsenen Betreuungspersonen ist das in der Kinderbetreuung üblich. Die Person beantragt es selbst, etwa beim Bürgeramt, und braucht dafür eine schriftliche Bestätigung von Ihnen, dass es um die Betreuung Ihrer Kinder geht.
  • Erste Hilfe am Kind. Fragen Sie, ob die Person einen Kurs besucht hat. Wenn nicht, bieten Hilfsorganisationen solche Kurse an, und manche Familien übernehmen die Kosten.
  • Kamera nur offen. Wenn Sie in der Wohnung eine Kamera nutzen, sagen Sie das vorher. Heimliche Aufnahmen sind in Deutschland rechtlich heikel, Tonaufnahmen ohne Einwilligung sind grundsätzlich strafbar. Offenheit schützt beide Seiten.

Notfallzettel. Vor dem ersten Termin gehört ein Zettel gut sichtbar an den Kühlschrank. Darauf stehen: Ihre Handynummern und wo Sie sind, eine zweite Kontaktperson in der Nähe, die Kinderarztpraxis, der Notruf 112 und der Giftnotruf für Ihre Region, Ihre vollständige Adresse für den Notruf, Allergien, Unverträglichkeiten und Medikamente jedes Kindes, Schlafenszeiten und Rituale sowie das, was erlaubt ist und was nicht. Zeigen Sie beim Probe-Nachmittag außerdem, wo Erste-Hilfe-Set, Ersatzschlüssel und Sicherungskasten sind.

Kinderbetreuung zuhause: Steuer und Zuschuss

Kosten für die Betreuung Ihrer Kinder können Sie als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben, auch wenn die Betreuung bei Ihnen zu Hause stattfindet. Die Voraussetzungen:

  • Das Kind ist jünger als 14 Jahre und gehört zu Ihrem Haushalt; für Kinder mit Behinderung gibt es eine Sonderregel.
  • Es gibt eine Rechnung, bei einem Minijob oder einer Anstellung in der Regel den Arbeitsvertrag, und Sie zahlen per Überweisung auf das Konto der Betreuungsperson. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.
  • Es geht um Betreuung. Unterricht, Nachhilfe, Musik- oder Sportkurse und andere Freizeitangebote zählen nicht.

Wie viel Prozent der Kosten und bis zu welchem Höchstbetrag abziehbar sind, hat der Gesetzgeber zuletzt geändert. Die aktuellen Werte nennen Ihr Finanzamt und die Anleitung zur Steuererklärung; wir nennen hier bewusst keine Zahlen, die im nächsten Jahr schon falsch sein können.

Eine häufige Falle: Dieselben Kosten können Sie nicht zusätzlich als haushaltsnahe Beschäftigung nach § 35a EStG geltend machen, denn Kinderbetreuung läuft über die Sonderausgaben. Übernimmt Ihr Babysitter auch Arbeiten im Haushalt, etwa Wäsche oder Putzen, halten Sie die Anteile im Vertrag getrennt fest und klären Sie die Aufteilung mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung.

Und der Zuschuss? Kindertagespflege kann auch im Haushalt der Eltern stattfinden und vom Jugendamt gefördert werden, wenn die Tagespflegeperson geeignet ist und die Voraussetzungen erfüllt sind. Wie das vor Ort geregelt ist, erfahren Sie beim örtlichen Jugendamt. Steuerfreie Zuschüsse vom Arbeitgeber sind dagegen in der Regel an Kitas und vergleichbare Einrichtungen gebunden; die Betreuung zu Hause fällt meist nicht darunter.

Kurz gesagt

Klären Sie zuerst die Form: Gefälligkeit, Babysitter-Minijob, Nanny mit Arbeitsvertrag, Kindertagespflege oder Au-pair. Regelmäßig bezahltes Babysitten melden Sie über den Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale an, zahlen per Überweisung und halten die Absprachen schriftlich fest. Bei jungen Babysittern gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz: Feste, bezahlte Abendtermine sind mit Babysittern unter 15 nicht erlaubt, und auch für ältere Schülerinnen und Schüler gelten Grenzen.

In die Anzeige gehören Zeiten, Kinderzahl, Altersspanne und Stadtteil, aber keine Adresse, keine Namen und keine Fotos. Lernen Sie Kandidatinnen und Kandidaten mit den Kindern kennen, machen Sie einen Probe-Nachmittag, rufen Sie Referenzen an und bitten Sie Erwachsene um ein erweitertes Führungszeugnis. Bei der Steuer zählen Rechnung oder Vertrag und Überweisung; die aktuellen Beträge nennt das Finanzamt.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter darf man als Babysitter arbeiten?

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Kinder ab 13 Jahren mit Einwilligung ihrer Eltern leichte, für sie geeignete Tätigkeiten übernehmen, und Babysitten in Privathaushalten gehört dazu. Die Grenzen sind eng: höchstens zwei Stunden am Tag, nicht zwischen 18 und 8 Uhr und nicht vor oder während des Unterrichts. Ab 15 gelten die Regeln für Jugendliche, die mehr erlauben. Solange Jugendliche noch vollzeitschulpflichtig sind, gelten für sie aber weitgehend weiter die Regeln für Kinder. Gelegentliche, geringfügige Hilfe aus Gefälligkeit fällt nicht unter das Gesetz. Im Zweifel gibt die Arbeitsschutzbehörde Ihres Bundeslandes Auskunft.

Muss ich einen Babysitter als Minijob anmelden?

Wenn Sie jemanden regelmäßig für die Betreuung Ihrer Kinder bezahlen, ja. Dann sind Sie Arbeitgeber im Privathaushalt und melden die Beschäftigung über das Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale an. Das ist unkompliziert: Die Minijob-Zentrale berechnet die Abgaben und zieht sie ein, und Ihr Babysitter ist gesetzlich unfallversichert. Ein gelegentlicher Abend aus Gefälligkeit im Bekanntenkreis ist in der Regel keine Beschäftigung. Wo die Grenze im Einzelfall liegt, hängt davon ab, wie regelmäßig betreut wird und was dafür gezahlt wird; im Zweifel fragen Sie bei der Minijob-Zentrale nach. Dort erfahren Sie auch die aktuelle Verdienstgrenze; liegt der Lohn darüber, handelt es sich um eine reguläre Beschäftigung.

Kann ich die Kosten für den Babysitter von der Steuer absetzen?

Ja, als Kinderbetreuungskosten im Rahmen der Sonderausgaben, wenn das Kind jünger als 14 ist und zu Ihrem Haushalt gehört. Sie brauchen eine Rechnung oder, bei einem Minijob oder einer Anstellung, in der Regel den Arbeitsvertrag, und Sie müssen per Überweisung zahlen, denn Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Kosten für Unterricht, Nachhilfe, Sport- oder Musikkurse zählen nicht. Prozentsatz und Höchstbetrag hat der Gesetzgeber zuletzt geändert; die aktuellen Werte nennt Ihr Finanzamt. Dieselben Kosten können Sie nicht zusätzlich als haushaltsnahe Beschäftigung nach § 35a EStG geltend machen.

Sollte ich nach einem erweiterten Führungszeugnis fragen?

Bei erwachsenen Betreuungspersonen ist das in der Kinderbetreuung üblich, und wer es ernst meint, versteht die Bitte. Die Person beantragt das erweiterte Führungszeugnis selbst, zum Beispiel beim Bürgeramt, und braucht dafür eine schriftliche Bestätigung von Ihnen, dass es um die Betreuung Ihrer Kinder geht. Das Zeugnis ist ein Baustein, kein Ersatz für alles andere: Das Kennenlernen mit den Kindern, ein Probe-Nachmittag, während Sie zu Hause sind, und Referenzen, die Sie tatsächlich anrufen, sagen oft mehr. Hirovo prüft Bewerberinnen und Bewerber nicht; diese Schritte liegen bei Ihnen.

Was ist der Unterschied zwischen Babysitter, Tagesmutter und Au-pair?

Ein Babysitter betreut Ihre Kinder stundenweise bei Ihnen zu Hause, gelegentlich oder als Minijob. Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater arbeitet in der Kindertagespflege, braucht dafür in der Regel eine Pflegeerlaubnis des Jugendamts und betreut meist regelmäßig, oft mehrere Kinder; diese Betreuung kann öffentlich gefördert werden. Ein Au-pair lebt für begrenzte Zeit als Gast in Ihrer Familie, hilft in begrenztem Umfang bei Kinderbetreuung und leichter Hausarbeit und erhält Unterkunft, Verpflegung und Taschengeld. Das ist ein Kulturaustausch, keine Vollzeitkraft. Über Visum und Voraussetzungen für Au-pairs aus Nicht-EU-Staaten informiert die Bundesagentur für Arbeit.

Was gehört in eine Babysitter-Anzeige, und was nicht?

Hinein gehören die Tage und Uhrzeiten, ob es regelmäßig oder gelegentlich ist, die Zahl der Kinder und ihre Altersspanne, die Aufgaben sowie der Stadtteil oder Ort. Schreiben Sie auch, ob Sie einen Minijob anmelden und was Ihnen wichtig ist, etwa Erfahrung mit Kleinkindern oder ein Erste-Hilfe-Kurs. Nicht hinein gehören Ihre Adresse, die Namen der Kinder, ihre Schule oder Kita und Fotos. Diese Angaben teilen Sie erst im Chat oder im persönlichen Gespräch mit Menschen, die Sie wirklich kennenlernen wollen. Auf Hirovo ist die Anzeige kostenlos; wen Sie treffen, entscheiden Sie.

Gibt es einen Zuschuss für Kinderbetreuung zu Hause?

Einen allgemeinen staatlichen Zuschuss für einen privat bezahlten Babysitter gibt es in der Regel nicht; die wichtigste Entlastung ist der Steuerabzug als Kinderbetreuungskosten. Anders ist es bei der Kindertagespflege: Sie kann auch im Haushalt der Eltern stattfinden und vom Jugendamt gefördert werden, wenn die Tagespflegeperson geeignet ist und die Voraussetzungen erfüllt sind. Wie das vor Ort geregelt ist, erfahren Sie beim örtlichen Jugendamt. Manche Arbeitgeber beteiligen sich an Betreuungskosten; steuerfreie Zuschüsse sind aber in der Regel an Kitas und vergleichbare Einrichtungen gebunden. Fragen Sie in der Personalabteilung nach.


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