Wer eine Putzfrau anmelden will, steht meist vor drei Fragen auf einmal: Muss ich das überhaupt, wo geht das, und was kostet es am Ende? Die gute Nachricht: Für Privathaushalte gibt es in Deutschland ein eigenes, einfaches Verfahren, und ein Teil der Kosten kommt über die Steuer zurück. Die weniger gute: Wer die Hilfe „einfach so“ bar bezahlt, trägt ein Risiko, das meist erst sichtbar wird, wenn etwas passiert.
Dieser Ratgeber vergleicht die drei legalen Wege, eine Putzhilfe zu beschäftigen, erklärt die Anmeldung mit dem Haushaltsscheck Schritt für Schritt, den Steuerbonus nach §35a EStG und Ihre Pflichten bei Urlaub, Krankheit und Kündigung. Und er zeigt, wie Sie eine passende Haushaltshilfe finden, ohne Ihre Adresse ins Netz zu stellen.
Putzfrau anmelden: drei Wege im Vergleich
Welcher Weg passt, hängt davon ab, wer die Arbeit organisiert und wie viele Stunden anfallen. Kommt eine Person regelmäßig in kleinem Umfang, ist der Minijob der Normalfall. Möchten Sie keine Arbeitgeberpflichten, beauftragen Sie eine Firma oder eine selbständige Kraft. Bei größerem Umfang wird daraus eine reguläre Stelle.
| Weg | Wer meldet an | Abgaben und Versicherung | Steuerbonus nach §35a EStG |
|---|---|---|---|
| Minijob im Privathaushalt | Sie sind Arbeitgeber. Anmeldung bei der Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) mit dem Haushaltsscheck. | Niedrigere Pauschalabgaben als bei gewerblichen Minijobs, per Lastschrift eingezogen. Gesetzliche Unfallversicherung inklusive. | 20 % der Aufwendungen, höchstens 510 € im Jahr. |
| Reinigungsfirma oder selbständige Putzhilfe | Der Anbieter ist Unternehmer und für Anmeldung, Versicherung und Steuer selbst zuständig. Sie erhalten eine Rechnung. | Keine Abgaben für Sie. Sozialversicherung und Haftpflicht liegen beim Anbieter. | 20 % der Arbeitskosten laut Rechnung, höchstens 4.000 € im Jahr — nur bei Überweisung, nicht bar. |
| Reguläre Anstellung | Sie sind Arbeitgeber mit allen Pflichten: Betriebsnummer, Meldung zur Sozialversicherung, Lohnabrechnung, Unfallkasse. | Sozialversicherungsbeiträge nach den allgemeinen Regeln. | 20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 € im Jahr, gemeinsam mit haushaltsnahen Dienstleistungen. |
Die Verdienstgrenze für Minijobs ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Eine feste Zahl nennen wir deshalb bewusst nicht. Prüfen Sie den aktuellen Wert bei der Minijob-Zentrale, bevor Sie einen Stundenumfang vereinbaren. Wird die Grenze regelmäßig überschritten, ist es kein Minijob mehr.
Putzfrau anmelden als Minijob: der Haushaltsscheck Schritt für Schritt
Das Haushaltsscheck-Verfahren ist eigens für Privathaushalte gemacht. Sie brauchen keine Lohnbuchhaltung und keinen Steuerberater. Es gilt für Arbeiten, die sonst Haushaltsmitglieder erledigen würden: Putzen, Wäsche, Einkaufen, Gartenpflege.
- Daten sammeln: Name, Anschrift und Rentenversicherungsnummer der Putzhilfe, dazu der vereinbarte Monatsverdienst und der Beginn.
- Haushaltsscheck ausfüllen: online über die Website der Minijob-Zentrale oder auf Papier. Beide Seiten unterschreiben.
- Lastschrift erteilen: Die Minijob-Zentrale berechnet die Abgaben und zieht sie ein. Sie überweisen nichts selbst an Kassen oder Ämter.
- Rentenversicherung klären: Minijobberinnen und Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und zahlen einen eigenen Anteil. Wer das nicht möchte, kann sich auf schriftlichen Antrag bei Ihnen befreien lassen. Sie melden die Befreiung der Minijob-Zentrale und heben den Antrag auf.
- Änderungen melden: mehr Stunden, eine längere Pause oder das Ende des Minijobs teilen Sie ebenfalls der Minijob-Zentrale mit.
- Bescheinigung nutzen: Für die Steuererklärung erhalten Sie von der Minijob-Zentrale eine Aufstellung der gezahlten Beträge.
Die gesetzliche Unfallversicherung läuft im Haushaltsscheck-Verfahren automatisch mit. Entscheidend ist das Wort „automatisch“: Sie greift sauber nur, wenn Sie angemeldet haben.
Was eine Putzhilfe kostet — und was die Steuer zurückgibt
Konkrete Stundensätze nennen wir hier nicht. Sie hängen von Region, Umfang und Nachfrage ab und ändern sich. Nützlicher ist zu wissen, woraus sich der Betrag zusammensetzt:
- Beim Minijob: der Lohn, mindestens der gesetzliche Mindestlohn pro Stunde, dazu Pauschalabgaben, kleine Umlagen für Krankheit und Mutterschaft sowie der Beitrag zur Unfallversicherung.
- Bei einer Firma oder Selbständigen: der Stundensatz, oft mit Anfahrt oder Mindestdauer, plus Umsatzsteuer, falls der Anbieter sie ausweisen muss. Ob Reinigungsmittel mitgebracht werden, klären Sie vorher.
- Beim Umfang: Größe der Wohnung, Häufigkeit und Sonderaufgaben wie Fenster, Backofen oder Bügeln.
Danach kommt der Steuerbonus nach §35a EStG. Er wird direkt von Ihrer Einkommensteuer abgezogen, nicht nur vom zu versteuernden Einkommen. Beim Minijob sind es 20 % der Aufwendungen, höchstens 510 € im Jahr. Bei einer Firma oder selbständigen Kraft sind es 20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € im Jahr. Dafür brauchen Sie eine Rechnung, in der die Arbeitskosten erkennbar sind, und die Zahlung per Überweisung auf das Konto des Anbieters. Bar bezahlte Rechnungen erkennt das Finanzamt dafür nicht an.
Für Maler, Elektriker oder Installateure gilt ein eigener Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Wie Sie dort Angebote vergleichen und beauftragen, steht in unserem Ratgeber Handwerker finden und beauftragen.
Schwarzarbeit: warum der Umschlag mit Bargeld teuer werden kann
Viele Haushalte zahlen die Putzhilfe bar und melden nichts an. Das ist Schwarzarbeit, auch im kleinen Rahmen. Es drohen ein Bußgeld und die Nachzahlung der Abgaben. Das größere Risiko ist aber ein Unfall.
Ein Beispiel: Die Putzhilfe steigt auf die Leiter, um die Fenster zu putzen, und stürzt. Bei einem angemeldeten Minijob ist das ein Arbeitsunfall, und die Unfallkasse trägt Behandlung, Reha und im schlimmsten Fall eine Rente. Bei Schwarzarbeit kann sich der Unfallversicherungsträger diese Kosten von Ihnen als Arbeitgeber zurückholen. Aus ein paar gesparten Abgaben wird dann eine Rechnung, die kein Haushalt einplant.
Dazu kommen die kleineren Nachteile: kein Steuerbonus, kein Beleg und bei Streit um Stunden oder Urlaub keine Grundlage, auf die sich eine Seite berufen kann. Der Minijob im Haushalt ist gerade deshalb so einfach gestaltet, damit dieser Weg nicht nötig ist.
Die Anzeige auf Hirovo ist kostenlos. Sie erscheint in den Stellenanzeigen für Ihre Region. Menschen in der Nähe, die diese Arbeit machen, bewerben sich oder schreiben Ihnen in der App. Wen Sie auswählen, entscheiden Sie.
Kostenlos Anzeige aufgeben →Putzhilfe finden: Anzeige, Probestunde, klare Absprachen
Empfehlungen aus der Nachbarschaft sind nach wie vor ein guter Weg. Wo sie nicht reichen, hilft eine Anzeige, die die richtigen Menschen erreicht und den falschen früh zeigt, dass es nicht passt. Schreiben Sie hinein:
- Stadtteil statt Adresse: Die genaue Anschrift erfährt nur die Person, die Sie auswählen.
- Umfang und Rhythmus: wie viele Stunden, welcher Wochentag, vormittags oder nachmittags.
- Aufgaben: Böden, Bad, Küche, Staubwischen, Wäsche, Bügeln, Fenster — und was ausdrücklich nicht dazugehört.
- Die Form: Minijob mit Anmeldung oder Auftrag mit Rechnung. Wer das vorab liest, weiß, woran er ist.
- Besonderheiten: Haustiere, Allergien, Treppen ohne Aufzug.
Auf Hirovo geben Sie die Anzeige kostenlos auf. Sie erscheint in den Stellenanzeigen für Ihr Land und Ihre Region. Menschen aus der Nähe, die diese Arbeit machen, sehen sie, bewerben sich oder schreiben Ihnen direkt in der App. Wie andere Anzeigen aufgebaut sind, sehen Sie unter Stellenanzeigen in Deutschland. Wichtig zu wissen: Hirovo prüft Bewerberinnen und Bewerber nicht, holt keine Referenzen oder Führungszeugnisse ein und ist weder Arbeitgeber noch Vermittler. Anmeldung, Vertrag, Steuer und Versicherung liegen bei Ihnen.
Probestunde
Vereinbaren Sie vor der festen Zusage einen bezahlten Probetermin von zwei oder drei Stunden. Seien Sie dabei, zumindest am Anfang. So sehen Sie, wie gearbeitet wird, und die Putzhilfe sieht, worauf Sie Wert legen. Klären Sie vorher, ob der Termin schon zum Minijob gehört; dann melden Sie ab diesem Tag an.
Schriftliche Aufgabenliste
Eine Liste der Räume und Aufgaben, geordnet nach Häufigkeit (jede Woche, jeden Monat, gelegentlich), erspart die meisten Missverständnisse. Notieren Sie, welche Mittel und Geräte da sind und welche Flächen besondere Pflege brauchen, etwa Naturstein, Parkett oder ein Induktionsfeld. Die Liste gehört zu den Absprachen, die Sie beim Minijob ohnehin festhalten: Beginn, Arbeitszeit, Lohn, Aufgaben, Urlaub, Kündigungsfristen. Das Nachweisgesetz verlangt die wesentlichen Arbeitsbedingungen auch im Minijob.
Schlüsselübergabe
Kommt die Putzhilfe allein in die Wohnung, übergeben Sie den Schlüssel gegen eine kurze Quittung mit Datum, Anzahl der Schlüssel und beiden Unterschriften. Bei einer Schließanlage kann ein verlorener Schlüssel teuer werden. Prüfen Sie vorab, ob Ihre Hausrat- oder Haftpflichtversicherung einen Schlüsselverlust abdeckt.
Ihre Adresse gehört nicht in die Anzeige. Der Stadtteil reicht, damit sich Menschen aus der Nähe melden. Genaue Anschrift, Klingelschild und Schlüsselfragen besprechen Sie im Chat mit der Person, die Sie ausgewählt haben — und erst dann.
Urlaub, Krankheit, Kündigung: Ihre Pflichten im Minijob
Ein Minijob ist ein vollwertiges Arbeitsverhältnis. Viele Haushalte wissen das nicht, und genau hier entsteht später Streit.
- Urlaub: Auch im Minijob besteht Anspruch auf bezahlten Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz, gesetzlich mindestens vier Wochen im Jahr, umgerechnet auf die Arbeitstage. Wer einmal pro Woche kommt, hat also vier bezahlte freie Termine im Jahr.
- Krankheit: Nach vier Wochen Beschäftigung gilt die Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Private Haushalte nehmen am Umlageverfahren teil und bekommen auf Antrag einen Großteil dieser Kosten von der Minijob-Zentrale erstattet.
- Feiertage: Fällt der feste Termin auf einen gesetzlichen Feiertag, wird der Lohn trotzdem gezahlt.
- Kündigung: nur schriftlich auf Papier mit Unterschrift, E-Mail oder Messenger reichen nicht. Die gesetzliche Frist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, in einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten zwei Wochen. Danach melden Sie den Minijob bei der Minijob-Zentrale ab.
In Österreich gilt übrigens ein eigenes System, der Dienstleistungsscheck. Die Regeln in diesem Ratgeber betreffen nur Deutschland.
Kurz gesagt
Eine Putzhilfe, die regelmäßig in kleinem Umfang kommt, melden Sie am einfachsten als Minijob mit dem Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale an: niedrige Abgaben, Unfallversicherung inklusive, 20 % der Kosten bis höchstens 510 € im Jahr zurück über die Steuer. Wer keine Arbeitgeberpflichten möchte, beauftragt eine Firma oder Selbständige mit Rechnung und überweist; dann gelten 20 % der Arbeitskosten bis höchstens 4.000 €.
Bei der Suche helfen ein klarer Stadtteil statt der Adresse, eine konkrete Aufgabenliste und eine bezahlte Probestunde. Und denken Sie daran, dass auch im Minijob Urlaub, Lohnfortzahlung und Kündigungsfristen gelten. Wer das von Anfang an festhält, hat später keinen Streit.
