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Handwerker finden und beauftragen: Angebot, Meisterbetrieb, Steuerbonus

· 9 Min. Lesezeit
Handwerker markiert an einer dunklen Wand die Position eines Schalterrahmens

Wer einen Handwerker finden will, steht meist vor drei Fragen zugleich: Wer hat überhaupt Zeit, wer darf diese Arbeit machen, und was passiert, wenn danach etwas nicht stimmt? Ob tropfender Anschluss, Steckdose ohne Strom oder neues Bad – die Suche beginnt fast immer unter Zeitdruck, und genau dann passieren die typischen Fehler: ein Betrieb ohne Eintragung, ein Auftrag ohne schriftliches Angebot, eine Barzahlung ohne Rechnung.

Dieser Ratgeber zeigt, woran Sie einen zulässigen Betrieb erkennen, was Sie als Mieter vorher klären müssen, wie Sie Angebote vergleichen, warum die Abnahme wichtiger ist als die Schlussrechnung und wie Sie den Steuerbonus sichern. Preise nennen wir bewusst nicht: Sie hängen von Region, Auftragslage und Umfang ab.

Handwerker finden: Meisterbetrieb, Handwerksrolle, Installateurverzeichnis

In Deutschland sind nicht alle Handwerke gleich geregelt. Anlage A der Handwerksordnung listet die zulassungspflichtigen Handwerke auf, darunter Elektrotechniker, Installateur und Heizungsbauer, Maurer und Betonbauer sowie Dachdecker; die Fliesenleger gehören seit 2020 wieder dazu. Wer eines dieser Handwerke selbstständig ausübt, muss mit seinem Betrieb in der Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen sein. Voraussetzung ist in der Regel ein Meisterbrief oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation.

Für zulassungsfreie Handwerke gilt das nicht; dort ist der Meistertitel ein freiwilliges Qualitätsmerkmal. In einem Anlage-A-Gewerk dagegen ist eine fehlende Eintragung ein klares Warnsignal.

Bei Strom, Gas und Wasser kommt eine zweite Ebene hinzu: das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers oder Versorgers. Wer eine elektrische Anlage hinter dem Hausanschluss errichtet, erweitert oder ändert, muss dort eingetragen sein. Das betrifft etwa einen neuen Zählerplatz, eine Wallbox, eine Wärmepumpe oder eine Photovoltaikanlage, die beim Netzbetreiber angemeldet werden müssen. Diese Anmeldung nimmt der Netzbetreiber nur von eingetragenen Betrieben an.

Sechs Punkte, die Sie vor der Beauftragung prüfen können, ohne selbst vom Fach zu sein.
PrüfpunktWo Sie ihn prüfenWarum es zählt
Eintrag in der HandwerksrolleHandwerkskarte zeigen lassen oder bei der zuständigen Handwerkskammer nachfragenIn Anlage-A-Gewerken darf nur ein eingetragener Betrieb selbstständig arbeiten.
InstallateurverzeichnisBeim Betrieb nachfragen, im Zweifel beim örtlichen Netzbetreiber oder VersorgerNur eingetragene Betriebe können Wallbox, PV-Anlage oder Zählerplatz anmelden.
Vollständiges ImpressumWebsite, Briefkopf und Angebot: Name, Anschrift, RechtsformWer keine ladungsfähige Anschrift nennt, ist bei Mängeln kaum zu erreichen.
BetriebshaftpflichtNachweis vor größeren Arbeiten anfordernSie deckt Schäden, die bei der Arbeit an Ihrem Eigentum entstehen.
Schriftliches AngebotLeistungsbeschreibung mit getrennten Positionen für Lohn und MaterialGrundlage für Abnahme, Mängelrüge und Steuerbonus.
Steuernummer auf der RechnungRechnung prüfen, bevor Sie überweisenPflichtangabe; ohne ordnungsgemäße Rechnung kein Steuerbonus.

Elektriker beauftragen als Mieter: zuerst den Vermieter informieren

„Darf ich als Mieter einen Elektriker beauftragen?“ und „Muss der Mieter den Elektriker bezahlen?“ gehören zu den häufigsten Fragen in diesem Bereich. Die Grundregel steht in § 535 BGB: Der Vermieter muss die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand erhalten. Fällt der Strom in einem Zimmer aus, ist eine Steckdose defekt oder löst die Sicherung ständig aus, ist die Reparatur zunächst seine Sache.

Ihre Pflicht ist, den Mangel unverzüglich anzuzeigen (§ 536c BGB). Informieren Sie Vermieter oder Hausverwaltung schriftlich, beschreiben Sie das Problem und machen Sie Fotos. Wer ohne Rücksprache selbst einen Betrieb beauftragt, bleibt häufig auf der Rechnung sitzen, weil der Vermieter keine Gelegenheit hatte, selbst zu handeln.

Selbst beauftragen dürfen Sie nach § 536a Abs. 2 BGB nur in zwei Fällen: wenn der Vermieter mit der Beseitigung in Verzug ist, etwa weil er eine angemessene Frist verstreichen lässt, oder wenn eine sofortige Notmaßnahme nötig ist, um die Wohnung vor Schaden zu bewahren. Ein Rohrbruch in der Nacht ist so ein Fall, eine flackernde Lampe nicht. Auch dann gilt: nur das Nötigste veranlassen, alles dokumentieren, den Vermieter sofort informieren.

Zahlen müssen Sie dagegen, wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben, oder im Rahmen einer wirksamen Kleinreparaturklausel. Sie gilt nur für Teile, die Sie häufig benutzen, etwa Lichtschalter, Steckdosen oder Wasserhähne, und nur bis zu vertraglich festgelegten Höchstbeträgen. Sie verpflichtet Sie zur Kostenbeteiligung, nicht dazu, den Handwerker selbst zu suchen. Ob eine Klausel wirksam ist, prüft ein Mieterverein.

Angebot, Kostenvoranschlag, Festpreis: richtig vergleichen

Holen Sie für größere Arbeiten mehrere Angebote ein, und zwar auf derselben Grundlage: dieselbe Beschreibung, derselbe Raum, dasselbe Material, derselbe Termin. Nur dann lassen sich die Angebote vergleichen.

Unterscheiden Sie Festpreis und Kostenvoranschlag. Beim Festpreis trägt der Betrieb das Risiko, dass die Arbeit länger dauert. Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung. Zeichnet sich ab, dass er wesentlich überschritten wird, muss der Handwerker Ihnen das unverzüglich anzeigen (§ 649 BGB); Sie können dann kündigen und zahlen im Wesentlichen nur die bis dahin geleistete Arbeit. Der Kostenvoranschlag selbst ist nach § 632 Abs. 3 BGB im Zweifel nicht zu bezahlen, außer Sie haben das vorher vereinbart.

Was den Preis bestimmt, sehen Sie an diesen Punkten:

  • Art der Arbeit: Reparatur, Austausch oder Neuinstallation.
  • Material: vom Betrieb gestellt oder von Ihnen, und in welcher Qualität.
  • Anfahrt: Entfernung zum Betrieb und Zahl der Termine.
  • Zeitpunkt: Notdienst nachts, am Wochenende oder an Feiertagen kostet Zuschläge.
  • Nebenarbeiten: Stemmen, Gerüst, Entsorgung, Wiederherstellen von Putz und Fliesen.
  • Besichtigung: Für größere Arbeiten entsteht ein belastbares Angebot erst nach einem Termin vor Ort.

Das günstigste Angebot ist oft das mit den wenigsten Positionen. Fragen Sie nach, was fehlt.

Auftrag beschreiben, Antworten sammeln

Eine Anzeige bei Hirovo ist kostenlos. Beschreiben Sie Arbeit, Stadtteil und Zeitraum; Menschen in der Nähe, die diese Arbeit machen, können sich melden, und Sie entscheiden, wen Sie beauftragen.

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Handwerker beauftragen: Vertrag, Abschläge, Abnahme, Gewährleistung

Ein Handwerkerauftrag ist meist ein Werkvertrag: Der Betrieb schuldet ein Ergebnis, etwa eine funktionierende Leitung oder ein dichtes Dach, nicht bloß Arbeitsstunden. Halten Sie den Auftrag schriftlich fest, am einfachsten durch eine unterschriebene oder per E-Mail bestätigte Annahme des Angebots. Änderungen während der Arbeit ebenfalls schriftlich, mit Preis.

Bei größeren Arbeiten sind Abschlagszahlungen üblich. Zahlen Sie nach Baufortschritt, also für bereits erbrachte Leistung, und nie den Gesamtbetrag im Voraus.

Der wichtigste Termin ist die Abnahme (§ 640 BGB). Mit ihr erklären Sie, dass die Arbeit im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Ab diesem Zeitpunkt wird die Vergütung fällig, die Verjährungsfrist für Mängel beginnt, und im Streit müssen nun Sie einen Mangel beweisen. Gehen Sie das Ergebnis deshalb gemeinsam durch und halten Sie jeden sichtbaren Mangel im Protokoll fest; wer einen bekannten Mangel bei der Abnahme nicht vorbehält, verliert Rechte. Setzt Ihnen der Betrieb eine Frist zur Abnahme und weist auf die Folgen hin, reagieren Sie rechtzeitig, sonst kann Schweigen als Abnahme gelten.

Mängelansprüche verjähren nach § 634a BGB in fünf Jahren bei Arbeiten an einem Bauwerk und in zwei Jahren bei sonstigen Werken. Eine neue Elektroinstallation oder ein neues Dach fällt in der Regel unter die fünf Jahre, eine kleine Reparatur eher unter die zwei. Der Betrieb darf zuerst selbst nachbessern.

Steuerbonus für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG

Für Handwerkerleistungen in Ihrem Haushalt gibt es eine Steuerermäßigung: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro pro Jahr, abgezogen direkt von der Steuerschuld. Begünstigt sind Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im bestehenden Haushalt, auch in einer Mietwohnung; ausgeschlossen sind Neubauarbeiten und Maßnahmen, für die Sie zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse erhalten.

Zwei Bedingungen entscheiden: eine Rechnung und eine Überweisung auf das Konto des Betriebs. Barzahlung wird nicht anerkannt, auch nicht mit Quittung. Absetzbar sind nur Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht das Material; lassen Sie beides auf der Rechnung getrennt ausweisen. Als Mieter können Sie außerdem Ihren Anteil an begünstigten Kosten aus der Nebenkostenabrechnung ansetzen, wenn der Vermieter ihn ausweist.

Warnzeichen: Notdienst-Abzocke, Barzahlung an der Tür, Schwarzarbeit

Die teuersten Aufträge entstehen in der Not. Aufkleber im Briefkasten oder Treppenhaus, die wie ein offizieller Hausnotdienst aussehen, und Anzeigen ganz oben in der Suche führen oft zu Vermittlern ohne eigenen Betrieb vor Ort. Typisch sind eine überhöhte Anfahrtspauschale, ein Formular, das Sie vor Arbeitsbeginn unterschreiben sollen, und die Forderung, sofort an der Tür bar oder per Karte zu zahlen.

Fragen Sie deshalb schon am Telefon nach Firmenname, Anschrift, Anfahrtskosten und Preis. Prüfen Sie das Impressum der Website. Unterschreiben Sie nichts mit leeren Feldern, verlangen Sie eine Rechnung und überweisen Sie. Als Mieter wählen Sie zuerst die Notdienstnummer Ihrer Hausverwaltung. Auf ein Widerrufsrecht sollten Sie nicht bauen: Bei dringenden Reparaturen, die Sie selbst angefordert haben, gilt es nicht.

Schwarzarbeit spart nichts. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Vertrag, bei dem bewusst ohne Rechnung gearbeitet wird, um Steuern zu sparen, nichtig. Sie haben dann keine Mängelansprüche, wenn die Arbeit misslingt, und der Handwerker hat keinen Anspruch auf Bezahlung. Was Sie bereits bar gezahlt haben, bekommen Sie auch bei Pfusch nicht zurück. Dazu kommt ein Bußgeldrisiko, und der Steuerbonus entfällt ohnehin.

Handwerker finden mit einer kostenlosen Anzeige bei Hirovo

Bei Hirovo können Sie Ihren Auftrag kostenlos als Anzeige veröffentlichen. Sie erscheint im Anzeigenbereich Ihres Landes und Ihrer Region, erreichbar über die Übersicht der Anzeigen in Deutschland. Menschen in der Nähe, die diese Arbeit machen, sehen sie, bewerben sich oder schreiben Ihnen in der App. Wen Sie beauftragen, entscheiden Sie.

Hirovo prüft die Personen, die sich melden, nicht und macht keine Hintergrundprüfung; Hirovo ist weder Arbeitgeber noch Vermittler. Handwerksrolle, Vertrag, Rechnung, Steuer und Versicherung bleiben Ihre Sache – die Prüfpunkte aus der Tabelle oben gelten also genauso.

Beschreiben Sie in der Anzeige die Arbeit so konkret wie für ein Angebot: was, wo in der Wohnung, welches Material, bis wann. Nennen Sie nur den Stadtteil, nicht Ihre Hausadresse; die geben Sie im Nachrichtenverlauf erst der Person, die Sie auswählen. Und schreiben Sie dazu, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind.

Suchen Sie keinen Handwerker, sondern Hilfe im Haushalt, lesen Sie unseren Ratgeber zur Putzhilfe: anmelden und finden.

Kurz gesagt

Handwerker finden heißt vor allem: vor dem Auftrag prüfen. In Anlage-A-Gewerken wie Elektro, Sanitär und Heizung, Maurer, Dachdecker und Fliesenleger gehört der Betrieb in die Handwerksrolle, bei Strom, Gas und Wasser zusätzlich ins Installateurverzeichnis. Vergleichen Sie Angebote auf gleicher Grundlage, zahlen Sie Abschläge nur nach Fortschritt und nehmen Sie die Arbeit mit Protokoll ab.

Als Mieter melden Sie einen Mangel zuerst dem Vermieter und beauftragen nur im echten Notfall selbst. Und zahlen Sie immer gegen Rechnung per Überweisung: Das sichert Mängelansprüche und Steuerbonus zugleich.

Häufige Fragen

Darf ich als Mieter selbst einen Elektriker beauftragen?

Grundsätzlich nicht ohne Rücksprache. Reparaturen an der Elektrik der Wohnung sind nach § 535 BGB Sache des Vermieters, und Sie müssen einen Mangel unverzüglich melden. Informieren Sie Vermieter oder Hausverwaltung schriftlich und geben Sie Gelegenheit, einen Betrieb zu schicken. Selbst beauftragen dürfen Sie nur, wenn der Vermieter mit der Reparatur in Verzug ist, etwa nach Ablauf einer angemessenen Frist, oder wenn eine sofortige Notmaßnahme nötig ist, um Schaden abzuwenden. Dann veranlassen Sie nur das Nötigste, dokumentieren alles mit Fotos und Rechnung und informieren den Vermieter sofort. Eigene Wünsche wie zusätzliche Steckdosen brauchen ohnehin seine Zustimmung.

Muss der Mieter den Elektriker bezahlen?

In der Regel nicht, wenn es um einen Mangel an der vermieteten Wohnung geht: Die Kosten trägt der Vermieter. Anders ist es in drei Fällen. Wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben, zahlen Sie. Wenn Ihr Mietvertrag eine wirksame Kleinreparaturklausel enthält, beteiligen Sie sich an kleinen Reparaturen an Teilen, die Sie häufig benutzen, bis zu den dort genannten Höchstbeträgen. Und wenn Sie ohne Rücksprache und ohne Notfall selbst einen Betrieb beauftragen, bleiben Sie oft auf der Rechnung sitzen. Ob eine Klausel in Ihrem Vertrag wirksam ist, kann ein Mieterverein oder eine Rechtsberatung prüfen.

Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich, und kostet er etwas?

Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung, kein Festpreis. Zeichnet sich ab, dass er wesentlich überschritten wird, muss der Handwerker Ihnen das unverzüglich mitteilen (§ 649 BGB). Sie können den Vertrag dann kündigen und zahlen im Wesentlichen nur die bis dahin geleistete Arbeit. Wollen Sie Sicherheit beim Preis, vereinbaren Sie einen Festpreis für eine klar beschriebene Leistung. Bezahlen müssen Sie einen Kostenvoranschlag nach § 632 Abs. 3 BGB im Zweifel nicht; verlangt ein Betrieb dafür Geld, muss das vorher ausdrücklich vereinbart sein. Aufwendige Planungen vor Ort werden allerdings oft nur gegen Vergütung angeboten, fragen Sie deshalb vorher nach.

Muss mein Handwerker ein Meister sein?

Das hängt vom Gewerk ab. In den zulassungspflichtigen Handwerken nach Anlage A der Handwerksordnung, etwa Elektrotechnik, Installateur und Heizungsbau, Maurer, Dachdecker und seit 2020 wieder Fliesenleger, muss der Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen sein. Dafür braucht es in der Regel einen Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation, nicht zwingend einen Meister als Inhaber. Fragen Sie nach der Handwerkskarte oder bei der zuständigen Handwerkskammer. In zulassungsfreien Handwerken ist der Meistertitel freiwillig. Für Arbeiten an Strom-, Gas- oder Wasseranlagen braucht der Betrieb außerdem einen Eintrag im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers oder Versorgers.

Welche Handwerkerkosten kann ich von der Steuer absetzen?

Nach § 35a EStG mindern 20 Prozent der Arbeitskosten Ihre Steuerschuld, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Dazu zählen Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten für Renovierung, Reparatur und Modernisierung in Ihrem bestehenden Haushalt, nicht aber das Material und nicht Arbeiten an einem Neubau. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung auf das Konto des Betriebs; Barzahlungen werden nicht anerkannt. Mieter können auch ihren Anteil aus der Nebenkostenabrechnung ansetzen, wenn er dort ausgewiesen ist. Für Maßnahmen, die mit zinsverbilligtem Darlehen oder steuerfreiem Zuschuss gefördert werden, gibt es die Ermäßigung nicht.

Wie lange habe ich Gewährleistung auf Handwerkerarbeiten?

Bei Arbeiten an einem Bauwerk verjähren Mängelansprüche nach fünf Jahren, bei sonstigen Werken wie kleineren Reparaturen nach zwei Jahren (§ 634a BGB). Die Frist beginnt mit der Abnahme. Deshalb lohnt sich ein gemeinsamer Termin mit Protokoll, in dem Sie jeden sichtbaren Mangel festhalten; einen bekannten Mangel, den Sie bei der Abnahme nicht vorbehalten, können Sie später nur eingeschränkt geltend machen. Zeigt sich ein Mangel innerhalb der Frist, melden Sie ihn schriftlich und geben dem Betrieb Gelegenheit zur Nachbesserung. Bei Schwarzarbeit gibt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überhaupt keine Mängelansprüche.


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