Es wird kälter, die Heizung springt wieder an, und Sie fragen sich, ob die Heizungswartung in diesem Jahr fällig ist. Vielleicht meldet die Gastherme eine Störung, vielleicht hat der Schornsteinfeger einen Termin angekündigt, oder in Ihrer Nebenkostenabrechnung steht ein Posten „Wartung“. Eine regelmäßige Wartung hält die Anlage sicher und zuverlässig. Ob sie Pflicht ist, wer sie bezahlt und was sie kostet, wird aber oft verwechselt.
Dieser Ratgeber richtet sich an Eigentümerinnen, Eigentümer, Mieterinnen und Mieter in Deutschland. Sie lesen, was vorgeschrieben ist und was der Hersteller verlangt, was zu einer ordentlichen Wartung gehört, was die Kosten bestimmt, wann der Vermieter die Wartung umlegen darf, was der Steuerbonus bringt und wie Sie einen zugelassenen Fachbetrieb finden. Konkrete Preise nennen wir bewusst nicht. Sie hängen von Ihrem Gerät, Ihrer Region und dem Betrieb ab.
Ist die Heizungswartung Pflicht?
Für die Gastherme im Einfamilienhaus gibt es keine allgemeine gesetzliche Wartungspflicht. Kein Gesetz schreibt Ihnen vor, die Therme jedes Jahr warten zu lassen. Trotzdem gibt es zwei Stellen, die Sie im Blick haben sollten.
- Der Hersteller: Viele Hersteller verlangen eine regelmäßige, meist jährliche Wartung durch einen Fachbetrieb. Fehlt sie, kann die Garantie in Gefahr sein. Was genau gilt, steht in den Garantiebedingungen und in der Bedienungsanleitung Ihres Geräts. Heben Sie die Wartungsprotokolle deshalb auf.
- Der Schornsteinfeger: Gesetzlich vorgeschrieben sind die Messungen und Überprüfungen durch den Schornsteinfeger nach der Kehr- und Überprüfungsordnung. Dabei geht es unter anderem darum, ob die Abgase sicher abgeführt werden. Das ersetzt aber keine Wartung. Der Schornsteinfeger misst und prüft, er reinigt nicht den Brenner und tauscht keine Verschleißteile.
Auch ohne Pflicht spricht viel für einen festen Rhythmus. Eine verschmutzte Therme arbeitet weniger zuverlässig, fällt eher aus, und Mängel an Sicherheitseinrichtungen fallen oft erst auf, wenn etwas passiert. Hat der Schornsteinfeger Mängel festgestellt, lassen Sie diese von einem Fachbetrieb beheben. Für Ölheizungen, Wärmepumpen oder Anlagen in Mehrfamilienhäusern können andere Vorgaben gelten. Schauen Sie in die Unterlagen des Herstellers und fragen Sie Ihren Schornsteinfeger oder Fachbetrieb.
Was bei der Heizungswartung gemacht wird
Eine Wartung ist mehr als ein kurzer Blick aufs Display. Zu einer ordentlichen Wartung der Gastherme gehören in der Regel diese Punkte:
- Brenner reinigen: Ablagerungen im Brenner und in der Brennkammer werden entfernt, damit das Gas sauber verbrennt.
- Abgaswege prüfen: Die Abgase müssen sicher nach außen geführt werden. Verstopfte oder undichte Abgaswege sind ein Sicherheitsrisiko.
- Sicherheitseinrichtungen testen: Der Betrieb prüft, ob die Einrichtungen, die das Gerät im Fehlerfall abschalten, tatsächlich auslösen.
- Druck im Heizkreis: Ist zu wenig Wasser im System, wird nachgefüllt und nach der Ursache gesucht.
- Ausdehnungsgefäß: Es gleicht Druckschwankungen aus. Arbeitet es nicht richtig, fällt der Druck immer wieder ab.
- Dichtheit: Gasführende und wasserführende Teile werden auf Undichtigkeiten geprüft.
Verlangen Sie ein schriftliches Wartungsprotokoll. Darin steht, was geprüft wurde, welche Teile getauscht wurden und welche Mängel offen sind. Das Protokoll brauchen Sie, wenn Sie gegenüber dem Hersteller eine Garantie geltend machen wollen, und es hilft beim nächsten Termin. Ein Betrieb, der nur „alles in Ordnung“ sagt und nichts aufschreibt, gibt Ihnen nichts in die Hand.
| Anzeichen | Mögliche Ursache | Was Sie tun |
|---|---|---|
| Gasgeruch | Undichtigkeit an Gasleitung oder Gerät | Haus verlassen, keine Schalter betätigen, von draußen Notruf des Netzbetreibers oder 112 |
| CO-Melder schlägt Alarm | Kohlenmonoxid tritt aus, etwa bei gestörtem Abgasweg | Räume sofort verlassen, 112 anrufen, Anlage danach vom Fachbetrieb prüfen lassen |
| Druck fällt immer wieder | Undichtigkeit oder Ausdehnungsgefäß | Fachbetrieb rufen, nicht dauerhaft selbst nachfüllen |
| Gerät geht auf Störung | Verschmutzter Brenner oder verschlissenes Teil | Fehlercode notieren, Fachbetrieb rufen |
| Schornsteinfeger meldet Mängel | Abgaswerte oder Sicherheit nicht in Ordnung | Mängel von einem eingetragenen Fachbetrieb beheben lassen |
Bei Gasgeruch zählt jede Minute. Verlassen Sie das Haus, betätigen Sie keine Lichtschalter, Klingeln oder Elektrogeräte und benutzen Sie kein offenes Feuer. Rufen Sie erst draußen den Notruf Ihres Netzbetreibers oder 112 an. Ein CO-Melder in der Nähe der Therme warnt vor Kohlenmonoxid, das Sie weder riechen noch sehen. Er ersetzt aber keine Wartung.
Heizungswartung: Kosten und was den Preis bestimmt
Für die Heizungswartung gibt es keinen Einheitspreis. Was Sie am Ende zahlen, setzt sich aus mehreren Positionen zusammen. Wer sie kennt, kann Angebote besser vergleichen.
- Gerätetyp und Alter: Eine moderne Brennwerttherme braucht andere Arbeitsschritte als ein älteres Gerät. Bei älteren Anlagen dauert die Wartung oft länger.
- Verschleißteile: Dichtungen oder Zündelektroden werden bei Bedarf getauscht. Fragen Sie, ob Teile im Preis enthalten sind oder extra berechnet werden.
- Anfahrt: Manche Betriebe berechnen die Anfahrt gesondert, andere nicht. Ein Betrieb aus der Nähe ist oft im Vorteil.
- Wartungsvertrag oder Einzeltermin: Mit einem Vertrag wird anders abgerechnet als bei einem einzelnen Auftrag.
- Notdienst und Wochenende: Termine außerhalb der üblichen Arbeitszeit kosten in der Regel mehr. Eine Wartung lässt sich gut planen, also legen Sie sie in die normale Woche.
- Region: Wie viele Betriebe es in Ihrer Gegend gibt und wie ausgelastet sie sind, wirkt sich auf Preis und Wartezeit aus.
Lassen Sie sich vor dem Termin schriftlich bestätigen, welche Leistungen enthalten sind, etwa per Nachricht oder E-Mail. Vergleichen Sie Angebote nur, wenn sie dieselben Positionen enthalten. Und planen Sie die Wartung für den Spätsommer oder Frühherbst. Dann sind die Betriebe weniger ausgelastet, und Sie sind vor der Heizperiode sicher.
Wartungsvertrag oder Einzeltermin
Mit einem Wartungsvertrag meldet sich der Betrieb von selbst, wenn die nächste Wartung fällig ist. Sie müssen nicht daran denken, und viele Betriebe behandeln Vertragskunden bei Störungen bevorzugt. Lesen Sie aber genau, was der Vertrag abdeckt: nur die Wartung, auch Verschleißteile, oder zusätzlich Einsätze bei Störungen. Achten Sie auf Laufzeit und Kündigungsfrist. Ein Einzeltermin lässt Ihnen mehr Freiheit, den Betrieb zu wechseln. Dafür müssen Sie selbst an den Termin denken und im Herbst womöglich länger warten.
Nennen Sie Gerätetyp, Baujahr und Ihren Wunschtermin und legen Sie ein Foto vom Typenschild bei. Auf Hirovo geben Sie kostenlos eine Anzeige auf. Fachbetriebe in Ihrer Nähe sehen sie, bewerben sich oder schreiben Ihnen. Wen Sie beauftragen, entscheiden Sie.
Kostenlos Anzeige aufgeben →Heizungswartung als Mieter: Wer zahlt?
Die Kosten für die Wartung der Heizung können nach § 2 der Betriebskostenverordnung als Betriebskosten auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag das vorsieht. Dann taucht die Wartung in Ihrer Nebenkostenabrechnung auf.
Reparaturen dagegen zahlt der Vermieter. Wird bei der Wartung ein defektes Bauteil ersetzt, gehört das nicht zur Wartung. Steht in Ihrer Abrechnung ein Posten für die Heizung, der Ihnen hoch vorkommt, fragen Sie beim Vermieter oder der Hausverwaltung nach, was genau abgerechnet wurde. Fällt die Heizung aus, melden Sie das zuerst dem Vermieter, bevor Sie selbst einen Betrieb rufen. Sonst bleiben Sie womöglich auf einer Rechnung sitzen, die eigentlich der Vermieter zahlen müsste.
Steuerbonus nach § 35a EStG
Die Wartung Ihrer Heizung kann als Handwerkerleistung gelten. Dann ziehen Sie 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuerschuld ab, höchstens 1.200 Euro Steuerermäßigung im Jahr für alle Handwerkerleistungen zusammen. Begünstigt sind nur die Arbeitskosten, nicht das Material. Achten Sie darauf, dass beides auf der Rechnung getrennt steht. Nötig sind eine Rechnung und eine Überweisung, Barzahlung zählt nicht. Fragen Sie im Zweifel Ihren Steuerberater.
Einen zugelassenen Fachbetrieb finden
An die Gastherme darf nicht jeder. Arbeiten an Gasanlagen dürfen nur Installateure ausführen, die im Installateurverzeichnis des örtlichen Netzbetreibers eingetragen sind. Das ist der wichtigste Punkt bei der Auswahl.
- Installateurverzeichnis: Fragen Sie den Betrieb, ob er beim Netzbetreiber in Ihrer Region eingetragen ist. Viele Netzbetreiber geben darüber Auskunft.
- Handwerksrolle: Ein Fachbetrieb für Heizung ist als Installateur- und Heizungsbauer in der Handwerksrolle eingetragen. Fragen Sie danach.
- Rechnung und Protokoll: Sie bekommen eine Rechnung mit Anschrift, Leistung, Arbeits- und Materialkosten sowie ein schriftliches Wartungsprotokoll.
- Klare Auskunft: Ein guter Betrieb fragt nach Gerätetyp und Baujahr, sagt, was zur Wartung gehört, und was im Preis enthalten ist.
- Kein Druck: Wer bei einer einfachen Wartung sofort eine neue Heizung verkaufen will, sollte Ihnen das gut begründen. Holen Sie im Zweifel eine zweite Meinung ein.
Geht es nicht um die Heizung, sondern um einen Rohrbruch oder einen verstopften Abfluss, lesen Sie unseren Ratgeber Klempner-Notdienst finden. Denken Sie gleichzeitig über Kühlung für den Sommer nach, hilft Ihnen unser Ratgeber Klimaanlage einbauen lassen.
Fachbetrieb finden mit einer kostenlosen Anzeige bei Hirovo
Auf Hirovo geben Sie kostenlos eine Anzeige auf. Heizungsbauer und Fachbetriebe aus Ihrer Region sehen sie, bewerben sich oder schreiben Ihnen in der App. Wen Sie beauftragen, entscheiden Sie. Hirovo ist in Deutschland noch klein, und in manchen Regionen kann es dauern, bis sich jemand meldet.
Damit keine falsche Erwartung entsteht: Hirovo prüft Betriebe nicht und ist weder Arbeitgeber noch Vermittler. Ob ein Betrieb eingetragen ist, klären Sie selbst. In die Anzeige gehören die Art der Heizung, das Baujahr, ein Foto vom Typenschild, die letzte Wartung laut Protokoll, eine eventuelle Störungsmeldung und Ihr Wunschzeitraum. Nennen Sie den Stadtteil, nicht Ihre Adresse; die bekommt erst der Betrieb, den Sie auswählen.
Kurz gesagt
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Heizungswartung gibt es für die Gastherme im Einfamilienhaus nicht. Vorgeschrieben sind die Messungen des Schornsteinfegers, und viele Hersteller verlangen die jährliche Wartung für die Garantie. Eine gute Wartung umfasst Brenner, Abgaswege, Sicherheitseinrichtungen, Druck, Ausdehnungsgefäß und Dichtheit, und sie endet mit einem schriftlichen Protokoll.
Beauftragen Sie nur einen Betrieb, der im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist. Vergleichen Sie Angebote mit denselben Positionen, zahlen Sie per Überweisung gegen Rechnung und sichern Sie sich so den Steuerbonus. Als Mieter prüfen Sie, ob Wartung und Reparatur in der Abrechnung sauber getrennt sind.
