Drei Anzeigen für dieselbe Tätigkeit, drei völlig verschiedene Jobs. Ein Hotel sucht eine „Servicekraft in Vollzeit, Bankett und Frühstück, Zuschläge nach Tarif“. Ein Restaurant sucht „Kellner auf Minijob-Basis, Trinkgeld on top“. Ein Messedienstleister sucht „Servicepersonal für kurzfristige Beschäftigung, Einsätze tageweise“. Über allen dreien steht derselbe Beruf, aber Absicherung, Lohn und sogar die steuerliche Behandlung des Trinkgelds sind drei verschiedene Dinge.
Dieser Leitfaden erklärt, was in Deutschland tatsächlich über den Wert einer Servicestelle entscheidet: wie Trinkgeld rechtlich eingeordnet wird, was Mindestlohn und DEHOGA-Tarif miteinander zu tun haben, welche Beschäftigungsform Sie absichert und welche nicht, was die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ist — und wie Sie eine Anzeige lesen, bevor Sie zusagen.
Trinkgeld: steuerfrei, aber nicht in jeder Form
Das am häufigsten missverstandene Thema im Service. Nach § 3 Nr. 51 EStG sind Trinkgelder steuerfrei, die Ihnen anlässlich einer Arbeitsleistung von Dritten freiwillig und ohne Rechtsanspruch gegeben werden. Der Höhe nach gibt es keine Grenze, und Sozialversicherungsbeiträge fallen darauf ebenfalls nicht an. Das ist der Fall, den alle meinen: der Gast legt etwas auf den Tisch oder rundet auf, und das Geld gehört Ihnen.
Sobald das Geld aber zuerst dem Betrieb gehört, kippt die Einordnung. Eine Servicepauschale auf der Rechnung, ein Bankett- oder Gruppenzuschlag, ein „Bedienungsgeld“: das sind Einnahmen des Arbeitgebers. Zahlt er sie an Sie aus und haben Sie darauf einen Anspruch, ist es steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn und steht auf der Lohnabrechnung. Ein Pool, den die Kolleginnen und Kollegen untereinander organisieren und bei dem niemand einen Anspruch gegen den Betrieb hat, bleibt dagegen steuerfreies Trinkgeld. Die Grenze verläuft also nicht zwischen bar und unbar, sondern zwischen „vom Gast an Sie“ und „vom Gast an den Betrieb“.
Ein zweiter Punkt wird ebenso oft falsch dargestellt: Trinkgeld ist kein Lohnbestandteil und darf nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Es kommt oben drauf. Eine Anzeige, die eine niedrige Stundenzahl mit dem Hinweis auf gutes Trinkgeld ausgleicht, beschreibt keine Vergütung, sondern eine Hoffnung.
Fragen Sie deshalb im Gespräch konkret nach: Läuft das Trinkgeld individuell oder über einen Pool? Wer ist im Pool — Küche, Bar, Spülküche? Nach welchem Schlüssel wird geteilt und wer legt ihn fest? Und weil in der Praxis der größte Teil inzwischen per Karte gegeben wird: Wann und wie wird das Kartentrinkgeld ausgezahlt und wie wird es auf der Abrechnung ausgewiesen? Auf all das gibt es in seriösen Häusern eine klare Antwort.
Servicestellen auf Hirovo sind nach Bundesland und Regierungsbezirk sortiert, zum Beispiel im Regierungsbezirk Köln, im Regierungsbezirk Stuttgart oder in Oberbayern.
Mindestlohn, Tarif und Zuschläge: woraus Ihr Lohn wirklich besteht
Die Untergrenze ist der gesetzliche Mindestlohn: 13,90 Euro brutto je Stunde im Jahr 2026, ab dem 1. Januar 2027 dann 14,60 Euro. Er gilt ausnahmslos, auch im Minijob, in der kurzfristigen Beschäftigung und in der Probezeit. Auszubildende fallen nicht darunter, für sie gilt die jährlich angepasste Mindestausbildungsvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz.
Darüber liegen die Tarifverträge. Im Gastgewerbe verhandeln der DEHOGA und die Gewerkschaft NGG je Bundesland — einen bundesweiten Flächentarif für die klassische Gastronomie gibt es nicht. Dieselbe Tätigkeit kann in Bayern anders eingruppiert sein als in Nordrhein-Westfalen. Die Systemgastronomie bildet die Ausnahme: dort existiert ein bundesweiter Entgelttarifvertrag mit klaren Stufen.
Entscheidend ist die Tarifbindung. Ein Tarifvertrag gilt für Sie nur, wenn der Betrieb Mitglied im Arbeitgeberverband ist oder der Arbeitsvertrag ausdrücklich darauf verweist. Steht in einer Anzeige „Zuschläge nach Tarif“, ohne dass der Betrieb tarifgebunden ist, ist das eine Formulierung ohne Inhalt. Drei Fragen klären es: An welchen Tarifvertrag sind Sie gebunden? Welche Entgeltgruppe und welche Stufe ist die Stelle? Steht die Bezugnahme im Arbeitsvertrag?
Bei den Zuschlägen trennen sich Gesetz und Tarif. Für Nachtarbeit sieht § 6 Absatz 5 Arbeitszeitgesetz eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag vor, sofern keine tarifliche Regelung besteht. Für Sonn- und Feiertagsarbeit gibt es dagegen keinen gesetzlichen Zuschlagsanspruch — der kommt ausschließlich aus Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag. Was viele damit verwechseln, ist § 3b EStG: die Vorschrift regelt nur, bis zu welchem Umfang gezahlte Zuschläge steuerfrei bleiben, nämlich in der Größenordnung von 25 Prozent für Nachtarbeit, 50 Prozent für Sonntagsarbeit und 125 Prozent an Feiertagen, jeweils bezogen auf den Grundlohn. Steuerfrei heißt nicht verpflichtend. Ohne Zusage im Vertrag fließt kein Cent.
Sonntagsarbeit ist in der Gastronomie erlaubt, aber nicht unbegrenzt: Nach § 11 Arbeitszeitgesetz müssen Ihnen mindestens 15 Sonntage im Jahr frei bleiben, und für jeden Sonntag, an dem Sie arbeiten, steht Ihnen innerhalb von zwei Wochen ein Ersatzruhetag zu. Das ist eine der wenigen Zahlen, die Sie im Dienstplan selbst nachzählen können.
Die Beschäftigungsform entscheidet über Ihre Absicherung
| Beschäftigungsform | Sozialversicherung | Worauf Sie achten müssen |
|---|---|---|
| Minijob (geringfügig entlohnt) | Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit; keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aus diesem Job | Verdienstgrenze 2026: 603 Euro im Monat. Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Feiertagslohn stehen Ihnen trotzdem zu. |
| Kurzfristige Beschäftigung (Messe, Event, Saison) | Vollständig beitragsfrei — Sie zahlen nichts ein und erwerben nichts | Höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, und nicht berufsmäßig. Lohnsteuer fällt an. |
| Übergangsbereich (Midijob) | Volle Sozialversicherung bei reduziertem Arbeitnehmeranteil | Verdienst zwischen der Minijob-Grenze und 2.000 Euro im Monat. |
| Sozialversicherungspflichtige Festanstellung | Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung | Die einzige Form, die eine Anwartschaft auf Arbeitslosengeld aufbaut. |
| Befristeter Saisonvertrag | Wie die Festanstellung, solange er läuft | Ohne Kündigungsklausel im Vertrag können Sie nicht vorzeitig kündigen. |
Der Minijob hat eine Falle, die im Gastgewerbe regelmäßig übersehen wird: Er verschafft Ihnen keine Krankenversicherung. Als Nebenjob neben Studium, Rente oder Hauptbeschäftigung ist das unproblematisch, als einzige Einnahmequelle nicht. Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bringt kurzfristig etwas mehr netto und kostet langfristig Rentenanwartschaft. Alle übrigen Arbeitnehmerrechte gelten uneingeschränkt — bezahlter Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen, Feiertagsvergütung und Kündigungsfristen. Wer Ihnen sagt, im Minijob gebe es keinen Urlaub, irrt sich.
Die kurzfristige Beschäftigung ist das Instrument für Messe, Event und Saison. Sie ist zeitlich begrenzt, nicht der Höhe nach, und vollständig sozialversicherungsfrei. Zwei Dinge müssen Sie selbst im Blick behalten. Erstens werden die Einsatztage über alle Arbeitgeber eines Kalenderjahres zusammengezählt: wer im Frühjahr für eine Messeagentur und im Sommer für einen Biergarten arbeitet, kann die 70 Tage überschreiten, ohne es zu merken. Führen Sie eine eigene Liste. Zweitens darf die Tätigkeit nicht berufsmäßig sein; wenn sie Ihre wesentliche Einnahmequelle ist und die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, wird sie beitragspflichtig — und die Nachforderung trifft rückwirkend den Betrieb, das Ende des Einsatzes aber Sie.
Legen Sie ein kostenloses Hirovo-Profil an, tragen Sie Service als Beruf ein und geben Sie Ihren Ort an. Stellen aus Ihrer Umgebung erreichen Sie dann von selbst — und Sie sind da, bevor die Dienstpläne für die Saison stehen.
Kostenloses Profil anlegen →Ausbildung und Quereinstieg: was sich 2022 geändert hat
Der Service ist kein zugangsbeschränkter Beruf, und der Quereinstieg ist die Regel. Trotzdem sollten Sie die Bezeichnungen kennen, weil die gastgewerblichen Ausbildungsberufe zum 1. August 2022 neu geordnet wurden und Stellenanzeigen die alten und neuen Namen noch nebeneinander verwenden.
- Fachkraft für Gastronomie — zweijährige Ausbildung mit den Schwerpunkten Restaurantservice und Systemgastronomie. Sie ist der schnellere Einstieg und lässt sich auf die dreijährige Ausbildung anrechnen.
- Fachmann oder Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie — die dreijährige Ausbildung, die den früheren Restaurantfachmann abgelöst hat. Die Veranstaltungsgastronomie ist dabei nicht nur im Namen neu, sondern auch im Inhalt.
- Externenprüfung nach § 45 Absatz 2 BBiG — der Weg für alle, die schon lange im Service arbeiten. Wer mindestens das Anderthalbfache der Ausbildungsdauer im Beruf nachweisen kann, wird zur Abschlussprüfung zugelassen, ohne die Ausbildung durchlaufen zu haben. Die zuständige Kammer prüft die Zeiten.
- Teilqualifikationen und Umschulungen — über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter förderfähig. Für den Wiedereinstieg nach einer Pause oft der pragmatischste Weg zu einem anerkannten Abschluss.
Ein Abschluss ist im Service kein Türöffner, aber er ist ein Gehaltsargument: In tarifgebundenen Betrieben entscheidet er über die Entgeltgruppe, und im Hotel- und Bankettbereich fragt man danach häufiger als im À-la-carte-Geschäft.
Die Belehrung nach § 43 IfSG: erledigen Sie das vorher
Wer gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgeht, braucht vor Aufnahme der Tätigkeit eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt und die Bescheinigung darüber. Bei Tätigkeitsbeginn darf sie nicht älter als drei Monate sein. Das alte Gesundheitszeugnis wurde 2001 abgeschafft; wenn eine Anzeige es noch verlangt, ist der Text älter als der Betrieb zugibt.
Danach liegt die Pflicht beim Arbeitgeber: Er muss die Belehrung nach Aufnahme der Tätigkeit wiederholen und anschließend alle zwei Jahre, und er muss das dokumentieren. Inhaltlich geht es um Tätigkeitsverbote bei bestimmten Erkrankungen und um Ihre Pflicht, diese unverzüglich zu melden. Praktisch heißt das: Wer mit einer akuten Durchfallerkrankung zum Dienst erscheint, verstößt gegen ein Gesetz und nicht gegen eine Hausregel.
Zwei Dinge lohnen sich. Erstens: Die Bescheinigung ist personengebunden. Sie gehört Ihnen, wandert mit zum nächsten Arbeitgeber, und Sie geben nur eine Kopie ab. Zweitens: Erledigen Sie den Termin, bevor Sie sich bewerben. Wer schreiben kann, dass die Belehrung vorliegt, kann sofort anfangen — und im Service entscheidet häufig genau das, weil der Dienstplan für das kommende Wochenende schon ein Loch hat. Die Gebühr legt das jeweilige Gesundheitsamt fest; wenn Sie arbeitslos gemeldet sind, fragen Sie vorher nach einer Übernahme.
Zum Lebensmittelrecht gehört außerdem die Auskunft über die vierzehn kennzeichnungspflichtigen Allergene. Die mündliche Auskunft ist zulässig, wenn eine schriftliche Dokumentation im Betrieb vorliegt und darauf hingewiesen wird. Gefragt werden Sie am Tisch, also verlangen Sie die Unterlage am ersten Tag und raten Sie nie bei der Zusammensetzung eines Gerichts.
Arbeitszeit: Teildienst, Ruhezeit und die Aufzeichnungspflicht
Die Regeln des Arbeitszeitgesetzes sind kurz, werden im Gastgewerbe aber häufiger gebeugt als in jeder anderen Branche. Acht Stunden werktäglich sind die Regel, zehn sind zulässig, wenn der Durchschnitt innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen wieder bei acht Stunden liegt. Die Pausen betragen mindestens 30 Minuten ab sechs Stunden und 45 Minuten ab neun Stunden; sie dürfen in Blöcke von je 15 Minuten aufgeteilt werden, sind unbezahlt und zählen nicht als Arbeitszeit.
Die Ruhezeit beträgt elf Stunden. Für Gaststätten erlaubt § 5 Absatz 2 eine Verkürzung auf zehn Stunden — aber nur, wenn jede Verkürzung innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen durch die Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird. Der Ausgleich ist Bedingung, nicht Entgegenkommen. An dieser Stelle steht oder fällt der gesamte Rhythmus aus Spätdienst und Frühdienst, und hier lohnt es sich, den Dienstplan über den ganzen Monat zu prüfen statt über die Woche.
Der Teildienst ist nicht verboten, und er ist in der klassischen Gastronomie der Normalfall. Was Sie rechnen müssen, ist nicht die bezahlte Zeit, sondern die Spanne: Mittagsdienst von 11:30 bis 15:00 und Abenddienst von 17:30 bis 23:30 ergeben neuneinhalb bezahlte Stunden bei zwölf Stunden Bindung. Die Zeit dazwischen ist weder Arbeitszeit noch Pause. Sie gehört Ihnen, wenn Sie in dieser Zeit nach Hause kommen, und sie ist verloren, wenn nicht. Prüfen Sie deshalb die Verbindung vor dem Lohn — und fragen Sie, wie Sie nach Mitternacht heimkommen. Der fehlende Heimweg ist im Service der häufigste Grund für eine Kündigung im ersten Monat, noch vor dem Geld.
Bei Überstunden gilt: Mehrarbeit muss erfasst und entweder ausgezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden. Eine Vertragsklausel, nach der mit dem Gehalt sämtliche Überstunden abgegolten sein sollen, ist in dieser Pauschalität regelmäßig unwirksam, weil Sie bei Vertragsschluss nicht erkennen können, worauf Sie sich einlassen.
Und ein Punkt, den viele nicht kennen: Für das Gastgewerbe gilt eine besondere Aufzeichnungspflicht. Weil die Branche im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ausdrücklich genannt ist, muss der Arbeitgeber nach § 17 Mindestlohngesetz Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens innerhalb von sieben Tagen aufzeichnen und die Unterlagen mindestens zwei Jahre aufbewahren. Der Zoll kontrolliert das. Unabhängig davon hat das Bundesarbeitsgericht 2022 entschieden, dass Arbeitgeber ohnehin ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einführen müssen. Führen Sie trotzdem Ihre eigene Liste mit Datum, Beginn, Ende, Pause und Trinkgeldanteil. Wenn es zum Streit kommt, ist sie das Einzige, was Ihnen gehört.
Niemand Seriöses lässt Sie für Arbeit bezahlen. Keine Kaution für Dienstkleidung als Einstellungsvoraussetzung, keine Vermittlungsgebühr vom Bewerber, keine Schulung, die Sie vorab überweisen sollen. Lassen Sie sich auch nicht auf „erst mal ein paar Schichten auf Probe, bar auf die Hand“ ein: Das ist Schwarzarbeit, Sie stehen dabei ohne gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Betrieb, und die Stunden tauchen nirgends auf. Ein Einfühlungsverhältnis von zwei Stunden zum Kennenlernen ist möglich — wer eine volle Schicht im eigenen Revier arbeitet, arbeitet und muss angemeldet und bezahlt werden. Bankverbindung, Sozialversicherungsnummer und Ausweiskopie geben Sie erst nach einer schriftlichen Zusage heraus, und auch dann nur an einen Betrieb, dessen Adresse Sie geprüft haben.
Welcher Zweig passt zu Ihnen?
| Betriebsart | Arbeitsrhythmus | Was dort zählt |
|---|---|---|
| À-la-carte-Restaurant | Abende und Wochenenden, häufig Teildienst | Revier, Tempo, Getränkekunde. Hier lernen Sie das Handwerk am schnellsten. |
| Hotel und Bankett | Früh- und Spätdienst im Wechsel, Frühstück ab dem frühen Morgen, planbare Veranstaltungen | Synchronservice, große Gedeckzahlen, Tagungen. Öfter tarifgebunden als der Rest. |
| Systemgastronomie | Schichtpläne rund um die Uhr, feste Abläufe, auch mittags | Bundesweiter Tarifvertrag mit klaren Stufen, dafür wenig Trinkgeld. |
| Bar und Cocktail | Später Beginn, Nachtarbeit, Wochenende | Getränkekunde, Kasse, Alterskontrolle und der Umgang mit Betrunkenen. |
| Messe- und Eventgastronomie | Tageweise Einsätze mit Spitzen im Frühjahr und Herbst | Meist kurzfristige Beschäftigung. Behalten Sie die 70 Tage im Blick. |
| Biergarten und Saison | Wetterabhängig von Mai bis September, in den Bergen im Winter | Befristung, Unterkunft und ein täglich geführter Stundenzettel. |
Für den Einstieg lernen Sie im À-la-carte-Betrieb am meisten, weil Revier, Kasse und Tempo dort zusammenkommen. Wer dagegen seit Jahren am Mindestlohn festhängt, kommt über Hotel, Bankett und Bar weiter: dort sind Tarifbindung, Nachtzuschläge und Aufstiegsstufen bis zum Chef de Rang und zur Restaurantleitung deutlich häufiger.
Unter 18 im Service: Jugendarbeitsschutz und Alkohol
Für Jugendliche gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz, und es weicht an mehreren Stellen von dem ab, was für Erwachsene gilt. Die Beschäftigung ist auf acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich an fünf Tagen begrenzt. Die Ruhezeit beträgt zwölf Stunden, ohne die Gaststättenausnahme. Grundsätzlich endet die Arbeitszeit um 20 Uhr; im Gaststättengewerbe dürfen über 16-Jährige jedoch bis 22 Uhr beschäftigt werden. Sonntagsarbeit ist in der Gastronomie zulässig, aber mindestens zwei Sonntage im Monat müssen frei bleiben, und für Samstage gilt dieselbe Regel.
Bei der Abgabe von Alkohol an Gäste zählt das Jugendschutzgesetz, und zwar unabhängig von Ihrem eigenen Alter. Bier, Wein und Sekt dürfen nicht an unter 16-Jährige abgegeben werden; zwischen 14 und 15 Jahren nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person. Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke sind erst ab 18 zulässig. Die Kontrolle findet am Tisch statt, und verantwortlich ist die Person, die das Glas hinstellt — also Sie. Dazu kommt § 20 Gaststättengesetz: Die Abgabe alkoholischer Getränke an erkennbar Betrunkene ist verboten. Ein frühes, ruhiges Nein und eine Information an die Schichtleitung schützen Sie und den Betrieb gleichermaßen.
Ob Sie als Minderjährige oder Minderjähriger selbst ausschenken dürfen, hängt vom Rahmen ab: Innerhalb einer Ausbildung gehört es zum Berufsbild, außerhalb sollten Sie sich die Zuweisung schriftlich geben lassen und im Zweifel beim Ordnungsamt nachfragen. Die Auskunft kostet nichts und erspart Ärger.
Stellenanzeigen lesen: was die Formulierungen bedeuten
- „Zuschläge nach Tarif“ — nur dann Geld wert, wenn der Betrieb tarifgebunden ist oder der Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag verweist. Fragen Sie nach Tarifvertrag, Bundesland, Entgeltgruppe und Stufe.
- „Trinkgeld on top“ — beschreibt keine Vergütung. Trinkgeld ist kein Lohnbestandteil, nicht zusagbar und nicht auf den Mindestlohn anrechenbar. Fragen Sie nach Pool, Verteilungsschlüssel und Kartentrinkgeld.
- „Auf Minijob-Basis“ — 603 Euro im Monat im Jahr 2026, keine Krankenversicherung aus diesem Job, aber voller Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung.
- „Aushilfe auf Abruf“ — Arbeit auf Abruf nach § 12 TzBfG. Ist keine wöchentliche Arbeitszeit vereinbart, gelten 20 Stunden als vereinbart, die Lage der Arbeitszeit muss vier Tage im Voraus mitgeteilt werden, und pro Abruf sind mindestens drei aufeinanderfolgende Stunden zu vergüten.
- „Saisonstelle mit Unterkunft“ — Unterkunft und Verpflegung sind Sachbezüge; ihre Werte legt die Sozialversicherungsentgeltverordnung jährlich fest. Sie erhöhen das beitragspflichtige Entgelt und werden vom Netto abgezogen. Lassen Sie sich den angesetzten Betrag, die Zimmerbelegung, die Entfernung zum Betrieb und die Regelung bei vorzeitigem Ende schriftlich geben. Und beachten Sie: Der Mindestlohn muss in Geld bei Ihnen ankommen, Kost und Logis ersetzen ihn nicht.
- „Vollzeit“ ohne Stundenzahl — ein Monatsbrutto ohne vertraglich vereinbarte Wochenstunden ist keine Information. 39 oder 48 Stunden ändern denselben Betrag in zwei völlig verschiedene Stundenlöhne.
- „Befristet für die Saison“ — prüfen Sie Anfangs- und Enddatum und vor allem, ob eine ordentliche Kündigung im Vertrag vorgesehen ist. Ohne diese Klausel bindet Sie ein befristeter Vertrag bis zum letzten Tag.
Was in Ihre Bewerbung gehört
Die Person, die Ihre Bewerbung liest, hat ein Loch im Dienstplan für Freitagabend. Sie will wissen, ob Sie ein Revier halten können. Schreiben Sie das in die ersten Zeilen, nicht auf Seite zwei.
- Die Form, die Sie suchen, und das Startdatum. Festanstellung, Minijob, kurzfristig oder ganze Saison — das spart drei E-Mails.
- Revier und Gästezahl. „Revier von acht Tischen, rund 120 Gäste pro Schicht, à la carte“ oder „Bankett bis 300 Gedecke im Synchronservice“ sagt mehr als jeder Betriebsname.
- Serviceart und Technik. Tellerservice, Buffet, Frühstück, Gueridon, Bankett; welches Kassensystem Sie bedient haben und ob Sie Abrechnung und Kassenabschluss selbst gemacht haben.
- Getränke- und Weinkenntnisse. Rebsorten, Empfehlung zum Gericht, Dekantieren, Barkarte, Kaffeezubereitung. Ein Weinseminar der Kammer oder eine Sommelier-Grundstufe gehört in den Lebenslauf.
- Sprachen mit Niveau. In Hotellerie und Städtetourismus gibt das häufiger den Ausschlag als die Berufserfahrung.
- Belehrung nach § 43 IfSG mit Datum. Ein Satz, der zeigt, dass Sie sofort anfangen können.
- Verfügbarkeit in Dienstplansprache. Abende, Wochenenden, Teildienst, Feiertage, ganze Saison — und wie Sie nach Mitternacht nach Hause kommen.
- Arbeitszeugnisse. Sie haben nach § 109 Gewerbeordnung Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Fordern Sie es beim Ausscheiden an, auch nach einer einzigen Saison; in Deutschland wird danach gefragt, und rückwirkend ist es schwer zu bekommen.
Und eine Telefonnummer, an die Sie auch gehen. Im Service wird schnell und telefonisch eingestellt; ein nicht angenommener Anruf geht an den nächsten Namen.
Wo Sie Servicestellen auf Hirovo finden
Die Anzeigen sind nach Land, Bundesland und Regierungsbezirk sortiert, damit Sie dort suchen, wo der Heimweg nach Dienstschluss auch funktioniert.
- Nordrhein-Westfalen: Regierungsbezirk Köln · Regierungsbezirk Düsseldorf · Regierungsbezirk Arnsberg · ganz Nordrhein-Westfalen
- Baden-Württemberg: Regierungsbezirk Stuttgart · Regierungsbezirk Karlsruhe · Regierungsbezirk Freiburg · ganz Baden-Württemberg
- Süden und Mitte: Oberbayern · Regierungsbezirk Darmstadt · ganz Bayern · ganz Hessen
- Norden und Osten: Niedersachsen · Sachsen · alle Stellen in Deutschland
Kurz zusammengefasst
Ihr Einkommen im Service besteht aus drei Teilen, und nur zwei davon können Sie verhandeln. Der Mindestlohn ist die Untergrenze, der Tarif entscheidet über alles darüber, und das Trinkgeld ist ein Zuschlag ohne Garantie, der nicht angerechnet werden darf. Klären Sie deshalb vor der Unterschrift schriftlich: Tarifbindung und Entgeltgruppe, vertragliche Wochenstunden, Zuschläge für Nacht, Sonntag und Feiertag.
Danach prüfen Sie die Form statt der Summe. Ein Minijob verschafft Ihnen keine Krankenversicherung, eine kurzfristige Beschäftigung keinen einzigen Beitrag, und ein befristeter Saisonvertrag ohne Kündigungsklausel bindet Sie bis zum letzten Tag. Erledigen Sie die Belehrung nach § 43 IfSG vorher, führen Sie vom ersten Tag an Ihre eigenen Stunden, und beschreiben Sie Ihre Erfahrung in Zahlen: Revier, Gäste pro Schicht, Gedecke, Kassensystem, Sprachen. Wer das in die ersten fünf Zeilen schreibt, wird zuerst angerufen.
