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Maler beauftragen: Was die Kosten bestimmt, Schönheitsreparaturen als Mieter und worauf Sie achten sollten

· 9 Min. Lesezeit
Eine Farbrolle trägt blaue Wandfarbe auf eine weiße Wand auf

Einen Maler beauftragen klingt nach dem einfachsten Handwerkerauftrag überhaupt: Farbe an die Wand, fertig. Ärger entsteht trotzdem, und fast immer an denselben Stellen. Ein Preis pro Quadratmeter, bei dem unklar bleibt, welche Fläche gemeint ist. Ein Kostenvoranschlag, der am Ende deutlich überschritten wird. Und beim Auszug die Frage, ob Sie überhaupt streichen müssen oder ob die Klausel in Ihrem Mietvertrag gar nicht gilt.

Dieser Ratgeber richtet sich an Mieter und Eigentümer in Deutschland. Sie lesen, wann sich ein Malerbetrieb lohnt, was die Kosten bestimmt, wie Sie Angebote vergleichen und was die Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen sagt. Preise nennen wir bewusst nicht: Sie hängen von Fläche, Zustand und Region ab, und ein Durchschnittswert hilft beim Vergleich nicht.

Maler beauftragen oder selbst streichen?

Ein Zimmer mit glatten Wänden streichen viele selbst, und das ist völlig in Ordnung. Anders sieht es aus, wenn die Decken hoch sind, alte Tapete runter muss, Risse und Löcher zu spachteln sind oder Türen und Heizkörper lackiert werden sollen. Dann entscheidet die Vorarbeit über das Ergebnis, und die kostet Zeit und Erfahrung.

Beim Auszug kommt der Abnahmetermin mit dem Vermieter dazu. Schulden Sie die Schönheitsreparaturen wirksam, muss das Ergebnis fachgerecht sein, in mittlerer Art und Güte. Streifen, Farbnasen oder durchscheinende Flecken können dazu führen, dass der Vermieter nachbessern lässt und Ihnen die Kosten in Rechnung stellt. Unter Zeitdruck fahren Sie mit einem Betrieb, der eine Rechnung ausstellt und für Mängel einsteht, meist besser. Halten Sie den Zustand bei jeder Übergabe in einem Protokoll mit Fotos fest, beim Einzug genauso wie beim Auszug.

Maler beauftragen: was die Kosten bestimmt

Malerbetriebe rechnen pro Quadratmeter, nach Stunden oder pauschal für einen beschriebenen Auftrag ab. Beim Quadratmeterpreis ist die wichtigste Frage, welche Fläche gemeint ist: Gerechnet wird meist nach Wand- und Deckenfläche, und die ist in jedem Raum deutlich größer als die Wohnfläche. Klären Sie außerdem, ob der Preis mit oder ohne Material gilt.

Was den Preis beim Maler bestimmt – und was Sie vor dem Auftrag klären sollten.
KostenfaktorWarum er zähltWas Sie fragen
AbrechnungsartQuadratmeter, Stunden oder Pauschale ergeben bei gleicher Arbeit unterschiedliche SummenWelche Fläche wird berechnet, und was ist im Preis enthalten?
MaterialFarbe, Grundierung, Spachtelmasse und Abdeckmaterial sind mal im Preis, mal extraMit oder ohne Material, und welches Produkt genau?
VorarbeitenAbkleben, Möbel rücken, Löcher spachteln und alte Tapete entfernen dauern oft länger als das StreichenWelche Vorarbeiten sind enthalten, welche kommen dazu?
UntergrundRaufaser, Glattputz, Altbauwände sowie Nikotin- oder Wasserflecken brauchen unterschiedlich viel AufwandIst eine Grundierung oder Sperrfarbe nötig?
DeckenhöheHohe Decken bedeuten Leiter- oder GerüstarbeitWird ein Gerüst gebraucht, und wer stellt es?
Farbqualität und AnstricheDie Deckkraftklasse entscheidet mit, ob ein Anstrich reicht oder zwei nötig sindWelche Deckkraftklasse, wie viele Anstriche?
Anfahrt und TerminZu Monatsenden und Auszugsterminen sind Betriebe stark gefragtGibt es Anfahrtskosten, und wie verbindlich ist der Termin?

Holen Sie zwei oder drei schriftliche Angebote auf derselben Grundlage ein: dieselben Räume, dieselben Vorarbeiten, dasselbe Material. Das günstigste Angebot ist oft das mit den wenigsten Positionen. Fragen Sie nach, was fehlt.

Kostenvoranschlag oder Festpreis

Ein Kostenvoranschlag ist in der Regel unverbindlich, also eine Schätzung. Zeichnet sich ab, dass er wesentlich überschritten wird, muss der Betrieb Sie unverzüglich informieren, und Sie können den Vertrag kündigen; bezahlen müssen Sie dann im Wesentlichen die bis dahin geleistete Arbeit. Mehr Sicherheit gibt ein Festpreisangebot für eine genau beschriebene Leistung. Achten Sie darauf, dass die Vorarbeiten darin stehen, denn was fehlt, wird später gern als Zusatzleistung berechnet.

Den Malerbetrieb prüfen: Handwerksrolle, Rechnung, Steuerbonus

Maler und Lackierer ist in Deutschland ein zulassungspflichtiges Handwerk. Ein Malerbetrieb ist deshalb in der Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen; fragen Sie nach der Handwerkskarte oder bei der Kammer nach. Einfache Streicharbeiten bieten auch andere an. Worauf es dann für Sie ankommt:

  • Rechnung: Ohne Rechnung fehlt Ihnen die Grundlage für die Gewährleistung. Bei bewusster Schwarzarbeit gibt es keine Mängelansprüche.
  • Legale Bezahlung: Schwarzarbeit ist für beide Seiten riskant, auch Ihnen als Auftraggeber droht ein Bußgeld.
  • Erreichbarkeit: Name und vollständige Anschrift, nicht nur eine Handynummer aus einer Kleinanzeige. Bei einem Mangel müssen Sie jemanden erreichen.

Zahlen Sie per Überweisung auf Rechnung. Dann können Sie nach § 35a EStG 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuerschuld abziehen, höchstens 1.200 Euro im Jahr für alle Handwerkerleistungen zusammen; das Material zählt nicht. Wie Sie Angebote prüfen, was bei der Abnahme wichtig ist und wie lange die Gewährleistung läuft, steht in unserem Ratgeber Handwerker finden und beauftragen.

Maler für ein Zimmer oder eine Wand finden

Für ein einzelnes Zimmer, eine Decke oder kleine Ausbesserungen geben Sie auf Hirovo kostenlos eine Anzeige auf. Menschen in Ihrer Nähe, die Malerarbeiten übernehmen, sehen sie, bewerben sich oder schreiben Ihnen. Wen Sie beauftragen, entscheiden Sie.

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Schönheitsreparaturen als Mieter: wann Sie streichen müssen

Nach dem Gesetz sind Schönheitsreparaturen grundsätzlich Sache des Vermieters, denn er muss die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand erhalten (§ 535 BGB). Gemeint ist im Wesentlichen das Streichen oder Tapezieren von Wänden und Decken sowie das Streichen von Heizkörpern, Innentüren und der Innenseite von Fenstern und Außentüren. Der Vermieter kann diese Pflicht im Mietvertrag auf Sie übertragen, und in vielen Verträgen steht eine solche Klausel.

Viele dieser Klauseln halten einer Prüfung aber nicht stand. Der Bundesgerichtshof hat eine ganze Reihe typischer Formulierungen für unwirksam erklärt:

Typische Renovierungsklauseln und wie sie nach der Rechtsprechung in der Regel bewertet werden. Den Einzelfall prüft ein Mieterverein oder eine Rechtsberatung.
Klausel oder SituationNach der Rechtsprechung des BGHWas das für Sie heißt
Starre Fristen („spätestens alle … Jahre“)In der Regel unwirksamDie Renovierungspflicht entfällt in der Regel ganz.
Flexible Fristen („im Allgemeinen“, „je nach Zustand“)Können wirksam seinMaßgeblich ist, ob die Wohnung tatsächlich renovierungsbedürftig ist.
Endrenovierung beim Auszug, unabhängig vom ZustandUnwirksamSie müssen nicht allein wegen des Auszugs streichen.
Quotenabgeltung (anteilige Kosten bei Auszug vor Fristablauf)UnwirksamEine anteilige Zahlung auf dieser Grundlage schulden Sie nicht.
Farbvorgaben für die MietzeitUnwirksamWährend der Mietzeit wählen Sie die Farben selbst.
Unrenoviert übergebene Wohnung ohne angemessenen AusgleichÜbertragung in der Regel unwirksamDer Zustand beim Einzug zählt: Protokoll und Fotos aufbewahren.

Ist die Klausel unwirksam, müssen Sie nicht renovieren, in der Regel auch nicht teilweise: Die Schönheitsreparaturen bleiben dann Sache des Vermieters. Davon unberührt bleiben Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Ob Ihre Klausel betroffen ist, hängt oft vom genauen Wortlaut ab. Im Zweifel lassen Sie den Vertrag von einem Mieterverein oder einer Rechtsberatung prüfen, bevor Sie einen Maler beauftragen.

Schönheitsreparaturen beim Auszug nach 10 Jahren

Eine lange Mietdauer allein verpflichtet Sie nicht zum Streichen. Auch nach zehn oder mehr Jahren kommt es darauf an, ob Ihr Vertrag eine wirksame Klausel enthält und ob die Wohnung tatsächlich renovierungsbedürftig ist. Fehlt eine wirksame Klausel, müssen Sie auch nach langer Zeit nicht renovieren. Ist sie wirksam, entscheidet der Zustand, nicht das Kalenderjahr.

Kräftige Farben und die Rückgabe

Davon zu trennen ist die Farbe. Haben Sie eine hell übernommene Wohnung in kräftigen Farben gestrichen, kann der Vermieter nach der Rechtsprechung des BGH in der Regel verlangen, dass Sie sie in neutralen, hellen Tönen zurückgeben.

Erst den Vertrag prüfen, dann den Maler bestellen. Wer auf eine unwirksame Klausel hin renoviert, hat das Geld meist schon ausgegeben, bevor die Frage geklärt ist, und bekommt es oft nur schwer zurück. Halten Sie außerdem den Zustand bei Einzug und Auszug in einem Übergabeprotokoll mit datierten Fotos fest. Dass eine Wohnung unrenoviert übergeben wurde, müssen im Streit in der Regel Sie belegen.

Darf der Vermieter einen Maler beauftragen?

Ja, aber nicht beliebig auf Ihre Kosten. Schulden Sie Schönheitsreparaturen wirksam und führen Sie sie trotz einer angemessenen Frist nicht aus, kann der Vermieter in der Regel Schadensersatz verlangen und selbst einen Malerbetrieb beauftragen, etwa mit Verrechnung über die Kaution. Ohne wirksame Pflicht geht das nicht, Schäden über die normale Abnutzung ausgenommen.

Will der Vermieter während der Mietzeit in Ihrer Wohnung renovieren lassen, etwa im Zuge einer Instandsetzung, muss er das rechtzeitig ankündigen und die Termine mit Ihnen abstimmen. Notwendige Erhaltungsarbeiten müssen Sie in der Regel dulden. Bekommen Sie eine Frist zur Renovierung oder die Rechnung eines beauftragten Betriebs, lassen Sie beides prüfen, bevor Sie zahlen.

Maler finden mit einer kostenlosen Anzeige bei Hirovo

Eine Anzeige auf Hirovo ist kostenlos. Sie erscheint in den Anzeigen für Deutschland, wo Menschen aus Ihrer Region sie sehen, die Malerarbeiten übernehmen: einzelne Maler oder kleine Betriebe. Sie bewerben sich oder schreiben Ihnen in der App; wen Sie beauftragen, entscheiden Sie.

Damit keine falsche Erwartung entsteht: Hirovo prüft Bewerberinnen und Bewerber nicht, kontrolliert weder Handwerksrolle noch Versicherung und ist weder Vermittler noch Malerbetrieb. Eine Anzeige passt deshalb zu kleinen Arbeiten wie einem Zimmer, einer Decke oder dem Ausbessern einzelner Wände. Für die ganze Wohnung vor einem Übergabetermin, für Fassade, Treppenhaus oder Arbeiten mit Gerüst empfehlen wir einen eingetragenen Malerbetrieb mit schriftlichem Angebot.

In die Anzeige gehören die Räume, die ungefähre Fläche und Deckenhöhe, der Zustand der Wände mit Tapete, Löchern oder Flecken, ob Sie die Farbe stellen und bis wann die Arbeit fertig sein soll. Nennen Sie den Stadtteil, nicht Ihre Adresse; die bekommt erst die Person, die Sie auswählen. Und bezahlen Sie gegen Rechnung per Überweisung.

Kurz gesagt

Wenn Sie einen Maler beauftragen, klären Sie zuerst, welche Fläche berechnet wird, ob Material und Vorarbeiten enthalten sind und ob Sie einen Kostenvoranschlag oder einen Festpreis bekommen. Vergleichen Sie mehrere schriftliche Angebote auf gleicher Grundlage und zahlen Sie per Überweisung. So sichern Sie Gewährleistung und Steuerbonus zugleich.

Als Mieter prüfen Sie vor dem Auszug die Renovierungsklausel. Starre Fristen, Endrenovierung unabhängig vom Zustand, Quotenabgeltung und Farbvorgaben für die Mietzeit halten in der Regel nicht. Ist die Klausel unwirksam, müssen Sie nicht streichen; im Zweifel hilft ein Mieterverein.

Häufige Fragen

Was kostet es, einen Maler zu beauftragen?

Einen seriösen Pauschalbetrag gibt es nicht, weil der Preis von Ihrem Auftrag abhängt. Entscheidend sind die Abrechnungsart, also pro Quadratmeter, nach Stunden oder pauschal, und ob Material enthalten ist. Dazu kommen Vorarbeiten wie Abkleben, Möbel rücken, Spachteln und Tapete entfernen, der Zustand des Untergrunds, die Deckenhöhe, die Farbqualität, die Zahl der Anstriche, die Anfahrt und der Termin. Fragen Sie beim Quadratmeterpreis immer, ob Wand- und Deckenfläche oder Wohnfläche gemeint ist. Holen Sie zwei oder drei schriftliche Angebote auf derselben Grundlage ein, sonst vergleichen Sie unterschiedliche Leistungen.

Ist der Kostenvoranschlag eines Malers verbindlich?

In der Regel nicht. Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung auf Grundlage der besichtigten Räume. Zeichnet sich ab, dass er wesentlich überschritten wird, muss der Betrieb Sie unverzüglich informieren. Sie können den Vertrag dann kündigen und zahlen im Wesentlichen die bis dahin geleistete Arbeit. Wer Sicherheit beim Preis will, vereinbart einen Festpreis für eine genau beschriebene Leistung, einschließlich Vorarbeiten und Material. Für den Kostenvoranschlag selbst müssen Sie im Zweifel nichts bezahlen, außer das wurde vorher ausdrücklich vereinbart. Lassen Sie sich Angebot und Auftrag schriftlich oder per E-Mail bestätigen.

Muss ich als Mieter beim Auszug streichen?

Das hängt von Ihrem Mietvertrag und vom Zustand der Wohnung ab. Nach dem Gesetz sind Schönheitsreparaturen Sache des Vermieters; nur eine wirksame Klausel überträgt sie auf Sie. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind unter anderem starre Fristenpläne, Endrenovierungsklauseln unabhängig vom Zustand, Quotenabgeltungsklauseln und Farbvorgaben für die Mietzeit unwirksam, in der Regel auch die Übertragung bei einer unrenoviert übergebenen Wohnung ohne angemessenen Ausgleich. Ist die Klausel unwirksam, müssen Sie nicht renovieren. Für Schäden über die normale Abnutzung hinaus kommen Sie trotzdem auf. Den genauen Wortlaut prüft im Zweifel ein Mieterverein oder eine Rechtsberatung.

Muss ich nach 10 Jahren Mietdauer beim Auszug renovieren?

Nicht allein wegen der Wohndauer. Auch nach zehn oder mehr Jahren entscheiden zwei Fragen: Enthält Ihr Mietvertrag eine wirksame Renovierungsklausel, und ist die Wohnung tatsächlich renovierungsbedürftig? Ohne wirksame Klausel bleibt die Renovierung Sache des Vermieters, egal wie lange Sie dort gewohnt haben. Mit wirksamer Klausel kommt es auf den Zustand an, nicht auf das Kalenderjahr. Gerade in älteren Verträgen stehen häufig starre Fristen, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel unwirksam sind. Lassen Sie den Vertrag deshalb prüfen, bevor Sie einen Maler beauftragen oder selbst zum Pinsel greifen.

Darf der Vermieter auf meine Kosten einen Maler beauftragen?

Nur wenn Sie die Schönheitsreparaturen wirksam schulden. Dann muss er Sie in der Regel zunächst auffordern und Ihnen eine angemessene Frist setzen. Führen Sie die Arbeiten trotzdem nicht aus, kann er Schadensersatz verlangen, selbst einen Malerbetrieb beauftragen und die Kosten zum Beispiel mit der Kaution verrechnen. Ist die Klausel unwirksam, besteht dieser Anspruch nicht. Anders ist es bei Schäden, die Sie über die normale Abnutzung hinaus verursacht haben. Bekommen Sie eine Fristsetzung oder eine Malerrechnung vom Vermieter, prüfen Sie zuerst den Mietvertrag, am besten mit einem Mieterverein, und zahlen Sie nicht vorschnell.

Kann ich die Kosten für den Maler von der Steuer absetzen?

Ja, die Arbeitskosten. Nach § 35a EStG ziehen Sie 20 Prozent davon direkt von Ihrer Steuerschuld ab, höchstens 1.200 Euro im Jahr für alle Handwerkerleistungen zusammen. Das gilt für Renovierungsarbeiten in Ihrem bestehenden Haushalt, auch in einer Mietwohnung. Material wie Farbe und Abdeckfolie zählt nicht; lassen Sie Arbeits- und Materialkosten auf der Rechnung getrennt ausweisen. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung auf das Konto des Betriebs. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an, auch nicht mit Quittung. Bar bezahlte Hilfe ohne Rechnung lässt sich deshalb nicht absetzen.

Darf ich als Mieter selbst streichen, statt einen Maler zu beauftragen?

In der Regel ja. Schulden Sie Schönheitsreparaturen, genügt eine fachgerechte Ausführung in mittlerer Art und Güte. Eine Klausel, die Sie zwingend auf einen Fachbetrieb verpflichtet, hält nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel nicht. Das Ergebnis muss aber sauber sein: Streifen, Farbnasen oder durchscheinende Flecken kann der Vermieter beanstanden und nachbessern lassen. Bei hohen Decken, Tapetenwechsel, Lackarbeiten oder einem knappen Übergabetermin ist ein Maler mit Rechnung oft die sicherere Wahl. Halten Sie das Ergebnis in jedem Fall mit Fotos im Übergabeprotokoll fest.


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