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Kellner in Wien einstellen: Kollektivvertrag, geringfügig oder Teilzeit – und wie Sie das Trinkgeld regeln

· 8 Min. Lesezeit
Gedeckter Tisch im Schanigarten mit Weingläsern und Nelken, dahinter ein Kellner mit Weste und weißem Hemd an der Speisekarte

Es ist Donnerstagabend, der Schanigarten ist voll, und im Service fehlt seit zwei Wochen eine Person. Das Inserat steht online, die Rückmeldungen sind wenige — und die, die kommen, können ausgerechnet freitags und samstags nicht. Wer in Wien einen Kellner einstellen will, kennt diese Situation, und in den seltensten Fällen liegt sie daran, dass es niemanden gäbe.

Dieser Beitrag richtet sich an Sie, wenn Sie in Wien ein Lokal, ein Kaffeehaus, ein Hotelrestaurant oder einen Heurigen führen und eine Servicekraft anstellen wollen. Es geht um den Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe und die Frage Arbeiter oder Angestellte, um die Entscheidung zwischen geringfügiger Beschäftigung, Teilzeit und Vollzeit, um die Trinkgeldregelung, die heute vor allem eine Frage der Kartenzahlung ist — und darum, was im Inserat stehen muss, damit sich die richtigen Leute überhaupt melden.

Warum die Suche nach einem Kellner in Wien am Kalender hängt

Wien ist der größte Gastronomie-Arbeitsmarkt Österreichs, aber der Bedarf ist über das Jahr alles andere als gleichmäßig. Die Ballsaison im Winter, die Adventmärkte, dann die Schanigarten-Saison im Sommer und die Heurigen am Stadtrand: Jede dieser Phasen zieht Personal an sich, und zwar gleichzeitig bei allen Betrieben. Wer erst ausschreibt, wenn die Saison schon läuft, sucht im dünnsten Markt des Jahres.

Das erklärt auch, warum im Wiener Service so viel mit geringfügiger Beschäftigung, Teilzeit und Aushilfen gearbeitet wird. Ein großer Teil des Bewerberfelds sind Studierende, die zwischen Lehrveranstaltungen arbeiten und deren Verfügbarkeit sich jedes Semester verschiebt. Für Sie heißt das: Ein Inserat, das nur eine starre Vollzeitstelle anbietet, schließt einen erheblichen Teil der Leute aus, die die Arbeit könnten und wollten.

Der zweite Wiener Faktor ist der Dienstschluss. Spätdienste sind hier überhaupt nur besetzbar, weil das öffentliche Verkehrsnetz nachts weiter fährt — aber nicht überall gleich dicht und nicht zu jeder Uhrzeit. Wenn in Ihrem Inserat steht, wann der Dienst endet und wie die Station in der Nähe heißt, kann jemand nachrechnen, ob er heimkommt. Steht es nicht drin, rechnet niemand nach, sondern klickt weiter.

Kollektivvertrag Gastgewerbe: Arbeiter oder Angestellte?

Hier entstehen die meisten Missverständnisse, und die Suchanfragen zeigen es deutlich: Nach dem Kollektivvertrag für das Gastgewerbe wird getrennt für Arbeiter und für Angestellte gesucht, oft von denselben Leuten. Das heißt, der Unterschied ist bekannt — nur nicht, wie er zustande kommt.

Der Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe deckt beide Gruppen ab und führt sie getrennt. Welche Gruppe für eine konkrete Servicestelle gilt, richtet sich nach der tatsächlichen Tätigkeit und der Verantwortung und nicht nach der Bezeichnung, die Sie in den Dienstvertrag schreiben. Dazu kommt die Einstufung innerhalb der jeweiligen Gruppe: Sie hängt davon ab, was die Person konkret macht, wie eigenständig sie arbeitet und welche anrechenbaren Vordienstzeiten sie mitbringt.

Praktisch bedeutet das eine Reihenfolge, die viele umdrehen. Zuerst Zuordnung und Einstufung klären, dann das Mindestentgelt aus dem aktuell geltenden Kollektivvertrag ablesen, erst dann das Inserat schreiben. Zuständig für die verbindliche Auskunft sind die Fachgruppe Ihres Betriebs bei der Wirtschaftskammer und die zuständige Gewerkschaft; dort liegt auch die jeweils gültige Tabelle. Werte, die aus fremden Inseraten oder aus Foren abgeschrieben sind, sind dafür keine Grundlage — der Kollektivvertrag wird regelmäßig neu verhandelt, und eine Zahl von letztem Jahr ist schlicht falsch.

Geringfügig, Teilzeit oder Vollzeit — vor dem Inserat entscheiden

Das Beschäftigungsausmaß ist keine Verhandlungssache für das Bewerbungsgespräch, sondern die erste Zeile Ihres Inserats. Die Suche trennt die Varianten sofort voneinander, und wer offenlässt, was er sucht, erreicht nicht mehr Leute, sondern weniger. Die folgende Übersicht ordnet die drei Varianten dem Betriebsrhythmus zu, für den sie taugen.

Wählen Sie das Ausmaß nach Ihrem Betriebsrhythmus, nicht nach dem, was gerade verfügbar erscheint.
BeschäftigungsausmaßPasst zu welchem BetriebsrhythmusWer sich typischerweise meldetWas dann ins Inserat muss
GeringfügigKlar abgegrenzte Spitzen: Wochenende, Schanigarten-Saison, Advent, einzelne VeranstaltungenStudierende und Personen mit einer Hauptbeschäftigung anderswoGenaue Tage und Zeitfenster, Dauer der Einsätze, ob die Einteilung fix oder wechselnd ist
TeilzeitDurchgehender Betrieb mit planbaren Stoßzeiten, aber keinem vollen Dienstplan pro PersonDer größte Teil des Wiener Bewerberfelds, oft mit Betreuungspflichten oder StudiumDie gewünschte Verteilung, also an welchen Tagen und in welchem Zeitfenster gearbeitet wird
VollzeitGanzjähriger Betrieb, der eine tragende Kraft im Service brauchtPersonen mit Gastronomieerfahrung, die eine längerfristige Stelle suchenSchichtmodell, Dienstschluss, Regelung freier Tage, Perspektive über die Saison hinaus
Grundteam plus AushilfenDer Wiener Normalfall: stabile Basis, dazu saisonale SpitzenZwei verschiedene Gruppen, die unterschiedlich suchenZwei getrennte Inserate statt eines, das beides andeutet und keines beantwortet

Trinkgeld: regeln Sie es, bevor der erste Dienst beginnt

Trinkgeld ist im Wiener Service ein selbstverständlicher Teil der Arbeitsrealität, und es ist einer der meistgesuchten Punkte überhaupt — vor allem in Verbindung mit Kartenzahlung. Das hat einen einfachen Grund: Solange bar gezahlt wurde, blieb das Geld dort, wo es hingelegt wurde. Sobald mit Karte gezahlt wird, läuft es zuerst über den Betrieb, und damit entscheidet der Betrieb über Verteilung und Auszahlung.

Für Sie als Arbeitgeber ist das kein Nebenthema, sondern ein Hebel. Wer die Regelung offen in das Inserat schreibt, bekommt messbar mehr Rückmeldungen, weil genau diese Frage sonst im Gespräch gestellt werden muss und viele sie lieber gar nicht erst stellen. Drei Angaben genügen:

  • Einzeln oder im Pool. Rechnet jede Person ihr eigenes Trinkgeld ab, oder wird gesammelt und aufgeteilt? Beides ist üblich, aber es macht für die Bewerberin einen großen Unterschied.
  • Wer im Pool ist. Nur der Service, oder auch Küche, Bar und Abwäsche? Sagen Sie es vorher, dann gibt es später keinen Streit darüber.
  • Turnus der Auszahlung. Nach dem Dienst, wöchentlich oder mit der Abrechnung? Wer auf das Geld rechnet, muss wissen, wann es kommt.

Wie Trinkgeld abgabenrechtlich zu behandeln ist, hängt unter anderem davon ab, auf welchem Weg das Geld zur Person kommt. Das ist nichts, was man aus einem Forenbeitrag übernimmt: Klären Sie die Behandlung in Ihrem Betrieb mit Ihrer Steuerberatung und der zuständigen Stelle ab, bevor Sie die Regelung schriftlich festhalten.

Was in ein Kellner-Inserat für Wien gehört

Eine Servicestelle braucht keine Werbesprache über Teamgeist und Leidenschaft. Sie braucht Antworten auf die Fragen, die jemand stellt, bevor er sich bewirbt. Jede offene Frage kostet Rückmeldungen.

Jede Zeile beantwortet eine Frage, die sonst offenbleibt — und jede offene Frage kostet Bewerbungen.
Punkt in der AnzeigeWarum er über die Bewerberzahl entscheidetWas konkret hineingehört
BeschäftigungsausmaßDie Suche trennt geringfügig, Teilzeit und Vollzeit sofort voneinanderDas Ausmaß in der ersten Zeile, bei Teilzeit und geringfügig zusätzlich die gewünschte Verteilung
Dienstzeiten und DienstschlussOhne Endzeit kann niemand ausrechnen, ob er nach dem Dienst heimkommtBeginn und voraussichtliches Ende, Wochenenddienste, wie die Einteilung zustande kommt
Betriebsart und GästeaufkommenKaffeehaus, Beisl, Hotelrestaurant und Heuriger sind völlig verschiedene TätigkeitenArt des Betriebs, Größe des Reviers, Schanigarten ja oder nein, Saisonspitzen
TrinkgeldregelungBei Kartenzahlung entscheidet der Betrieb, und danach wird ausdrücklich gesuchtEinzeln oder Pool, wer im Pool ist, Turnus der Auszahlung
EntgeltangabeEin Inserat, das dazu schweigt, wird beim Durchsehen zuerst übersprungenDas kollektivvertragliche Mindestentgelt samt Hinweis auf Überzahlung, Formulierung vorab abgeklärt
Sprache und ErfahrungPauschale Anforderungen schrecken Leute ab, die die Arbeit könntenWelches Niveau die Tätigkeit wirklich braucht, ob eingeschult wird, ob Quereinstieg möglich ist
Eintritt und DauerWer kündigen muss, plant nach Ihrem Termin; wer Sicherheit braucht, achtet auf die BefristungGewünschter Eintrittstermin, befristet oder unbefristet, Probezeit als solche benannt

Lesen Sie Ihr fertiges Inserat einmal aus der Sicht einer Person, die spätabends Dienstschluss hat und mit den Öffis heimfährt. Wenn sie daraus nicht ableiten kann, wann der Dienst endet und wie sie wegkommt, fehlt genau der Satz, der Ihnen die Bewerbungen bringt. Wie dieselbe Stelle von der Gegenseite gelesen wird, zeigt der Beitrag Jobs als Kellner — er ist für Bewerberinnen und Bewerber geschrieben und bezieht sich auf den deutschen Markt, taugt aber als Gegencheck dafür, welche Fragen im Service ohnehin gestellt werden.

Stelle in Wien ausschreiben

Wenn Einstufung, Beschäftigungsausmaß, Dienstzeiten, Trinkgeldregelung und Entgeltangabe feststehen, ist das Inserat in wenigen Minuten geschrieben. Auf Hirovo schreiben Sie die Stelle aus, und Interessierte aus Wien und Umgebung bewerben sich direkt bei Ihnen.

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Welche Betriebe in Wien gerade um dieselben Leute werben

Bevor Sie veröffentlichen, lohnt ein Blick darauf, wer gerade sonst noch sucht: mit welchen Dienstzeiten, mit welchem Ausmaß und mit welchen Anforderungen. Die Übersicht für Wien zeigt, welche Berufe hier aktuell ausgeschrieben sind; eine Ebene darüber liegt das Bundesland Wien und darüber ganz Österreich. Der Punkt ist nicht, abzuschreiben. Der Punkt ist zu sehen, welche Fragen die Nachbarbetriebe beantworten und welche sie offenlassen — denn genau dort gewinnt Ihr Inserat.

Vor dem Arbeitsantritt: Anmeldung und Einschulung

Ein Punkt, an dem es in der Gastronomie am häufigsten eng wird, weil Personal oft kurzfristig anfängt: Die Anmeldung bei der Gesundheitskasse muss vor Arbeitsantritt erfolgen. Nicht am Abend danach, nicht am Ende der ersten Woche. Das gilt auch für geringfügig Beschäftigte und für eine Aushilfe, die nur einen einzigen Abend im Schanigarten arbeitet.

Planen Sie die Besetzung deshalb so, dass zwischen Zusage und erstem Dienst Zeit für die Administration bleibt — das ist einer der Gründe, früher auszuschreiben als der Bedarf es nahelegt. In dieselbe Phase gehören der schriftliche Dienstvertrag mit der geklärten Einstufung, die festgehaltene Trinkgeldregelung, die Einschulung auf Kassensystem und Abläufe sowie die Unterweisung am Arbeitsplatz. Welche Anforderungen für Ihren Betrieb konkret gelten, klären Sie mit Ihrer Steuer- oder Rechtsberatung und der zuständigen Stelle ab; verlassen Sie sich nicht darauf, wie es woanders gehandhabt wird.

Der Ablauf bis zur Besetzung

  • Stelle definieren. Betriebsart, Revier, Dienstzeiten, Dienstschluss und Beschäftigungsausmaß festlegen — und zwar bevor irgendetwas geschrieben wird.
  • Einstufung klären. Arbeiter oder Angestellte und welche Einstufung, über die Fachgruppe bei der Wirtschaftskammer beziehungsweise die zuständige Gewerkschaft.
  • Entgeltangabe und Trinkgeldregelung abstimmen. Formulierung mit Ihrer Beratung prüfen, Trinkgeldregel schriftlich festhalten.
  • Inserat schreiben und zügig antworten. Im Service bewirbt man sich bei mehreren Betrieben gleichzeitig; wer erst nach Tagen zurückmeldet, hat die Person schon verloren.
  • Anmeldung vor Arbeitsantritt, dann einschulen. Administration abschließen, bevor der erste Dienst beginnt.

Zusammengefasst

Eine Servicestelle in Wien scheitert selten daran, dass es niemanden gäbe, und fast immer daran, dass das Inserat die entscheidenden Fragen offenlässt. Klären Sie vorab, ob die Stelle unter Arbeiter oder Angestellte fällt und in welche Einstufung sie gehört, entscheiden Sie bewusst zwischen geringfügiger Beschäftigung, Teilzeit und Vollzeit statt beides anzudeuten, schreiben Sie die Trinkgeldregelung hin, bevor jemand danach fragen muss — und nennen Sie Dienstschluss und Erreichbarkeit so konkret, dass jemand nachrechnen kann, ob es sich ausgeht. Und melden Sie vor dem Arbeitsantritt an. Das ist der Unterschied zwischen einem Inserat, das online steht, und einer Stelle, die besetzt wird.

Häufige Fragen

Gilt für einen Kellner der Kollektivvertrag für Arbeiter oder für Angestellte?

Der Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe deckt beide Gruppen ab, führt sie aber getrennt — deshalb wird auch getrennt danach gesucht. Welche Gruppe für eine konkrete Stelle gilt, hängt von der tatsächlichen Tätigkeit und Verantwortung ab und nicht davon, was im Dienstvertrag als Bezeichnung steht. Entscheiden Sie das nicht nach Gefühl und auch nicht nach dem, was ein Nachbarbetrieb macht. Lassen Sie die Zuordnung und die passende Einstufung vor der Ausschreibung von der Fachgruppe Ihres Betriebs bei der Wirtschaftskammer oder von der zuständigen Gewerkschaft bestätigen; dort liegt auch der jeweils aktuelle Kollektivvertrag samt Tabelle.

Geringfügig, Teilzeit oder Vollzeit — was schreibe ich aus?

Entscheiden Sie das vor dem Inserat, nicht im Bewerbungsgespräch. Die Suche trennt die drei Varianten sofort: Wer geringfügig sucht, liest Vollzeitinserate gar nicht, und umgekehrt. Ein Inserat, das das Ausmaß offenlässt, erreicht deshalb nicht mehr Leute, sondern weniger. Faustregel für Wien: Ein Grundstock an Teilzeit- oder Vollzeitkräften trägt den Normalbetrieb, geringfügig Beschäftigte decken Spitzen wie Wochenenden, Schanigarten-Saison oder Advent ab. Wenn Sie beides brauchen, schreiben Sie zwei getrennte Stellen aus. Bei Teilzeit und geringfügiger Beschäftigung gehört zusätzlich hinein, an welchen Tagen und in welchem Zeitfenster gearbeitet wird.

Wie regle ich das Trinkgeld, wenn fast alle mit Karte zahlen?

Legen Sie die Regel schriftlich fest, bevor die erste Person anfängt, und schreiben Sie sie in das Inserat. Bei Kartenzahlung landet das Trinkgeld zuerst im Betrieb, also entscheidet der Betrieb über Verteilung und Auszahlung — und genau das ist die Frage, die Bewerberinnen und Bewerber stellen. Drei Punkte reichen: Wird einzeln oder im Pool abgerechnet, wer ist im Pool (Küche, Bar, Abwäsche), und in welchem Turnus wird ausbezahlt. Wie Trinkgeld abgabenrechtlich zu behandeln ist, hängt vom Weg des Geldes ab und klären Sie mit Ihrer Steuerberatung und der zuständigen Stelle.

Muss das Entgelt im Stelleninserat stehen?

In Österreich wird in Stelleninseraten die Angabe des kollektivvertraglichen Mindestentgelts erwartet, üblicherweise verbunden mit dem Hinweis auf Bereitschaft zur Überzahlung je nach Qualifikation und Erfahrung. Behandeln Sie das als Prüfauftrag und nicht als erledigten Punkt: Lassen Sie sich die genaue Formulierung für Ihre Einstufung vorab von der Wirtschaftskammer oder Ihrer Rechtsberatung bestätigen, bevor das Inserat online geht. Unabhängig davon spricht die Praxis dafür. Nach dem Gehalt wird ausdrücklich gesucht, und wer mehrere Anzeigen nebeneinander durchgeht, überspringt die schweigende zuerst.

Was muss vor dem ersten Dienst erledigt sein?

Der wichtigste Punkt: Die Anmeldung bei der Gesundheitskasse muss vor Arbeitsantritt erfolgen, nicht am Abend danach und nicht am Ende der ersten Woche. Das gilt auch für geringfügig Beschäftigte und für eine Aushilfe, die nur einen einzigen Abend im Schanigarten arbeitet. Planen Sie die Stelle deshalb so, dass zwischen Zusage und erstem Dienst Zeit für die Administration bleibt. Daneben gehören der schriftliche Dienstvertrag samt Einstufung, die Trinkgeldregelung, die Einschulung und die Unterweisung am Arbeitsplatz dazu. Die konkreten Anforderungen Ihres Betriebs klären Sie mit Ihrer Steuer- oder Rechtsberatung ab.


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