Der Rasen wächst schneller, als Sie mähen können, die Hecke wird zur Wand und im Herbst liegt das Laub knöcheltief. Spätestens dann stellt sich die Frage, ob Sie einen Gärtner beauftragen. Das ist für viele Haushalte eine gute Entscheidung. Damit sie nicht teurer wird als gedacht, sollten Sie vorher ein paar Dinge klären: Wer macht welche Arbeit, wie setzt sich der Preis zusammen und welche Regeln gelten für den Heckenschnitt.
Dieser Ratgeber richtet sich an Eigentümer und Mieter in Deutschland. Sie lesen, was einen Gärtner von einem Garten- und Landschaftsbaubetrieb unterscheidet, was die Kosten für die Gartenpflege bestimmt, wie Sie Steuern sparen und legal bezahlen und was gilt, wenn der Vermieter einen Gärtner beauftragt. Preise nennen wir bewusst nicht. Sie hängen von Ihrem Garten und Ihrer Region ab, und ein Durchschnittswert hilft beim Vergleich nicht.
Gärtner beauftragen: wer welche Arbeit übernimmt
„Gärtner“ ist ein weiter Begriff. Für die laufende Pflege eines Hausgartens kommen oft einzelne Gärtner oder kleine Betriebe infrage. Soll dagegen ein Garten neu angelegt, eine Terrasse gepflastert oder eine Mauer gesetzt werden, ist das Sache des Garten- und Landschaftsbaus. Bei großen oder kranken Bäumen ist ein Fachbetrieb für Baumpflege die richtige Adresse.
| Arbeit | Passt zu | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Rasen mähen, Unkraut, Laub | Gärtner für Gartenpflege | Häufigkeit und Entsorgung des Schnittguts festlegen |
| Hecken- und Strauchschnitt | Gärtner für Gartenpflege | Vom 1. März bis 30. September nur schonende Form- und Pflegeschnitte |
| Beete anlegen, Pflanzen setzen | Gärtner oder Garten- und Landschaftsbau | Wer Pflanzen und Erde besorgt und wie sie abgerechnet werden |
| Neuanlage, Pflaster, Mauern | Garten- und Landschaftsbaubetrieb | Schriftliches Angebot mit Leistungsbeschreibung, Gewährleistung klären |
| Baumfällung, Kronenschnitt | Fachbetrieb für Baumpflege | Baumschutzsatzung der Gemeinde prüfen, gegebenenfalls Genehmigung einholen |
Für viele Gärten ist eine Mischung sinnvoll: ein Gärtner für die regelmäßige Pflege und für einzelne größere Arbeiten ein spezialisierter Betrieb. Wie Sie Handwerksbetriebe allgemein prüfen und Angebote vergleichen, steht in unserem Ratgeber Handwerker finden und beauftragen.
Gartenpflege Kosten: was den Preis bestimmt
Gärtner rechnen nach Stunden, pauschal pro Einsatz oder mit einem Pflegevertrag über die Saison oder das ganze Jahr ab. Welche Variante günstiger ist, hängt davon ab, wie planbar die Arbeit ist. Ein Rasen, der alle zwei Wochen gemäht wird, lässt sich gut pauschal anbieten. Ein verwilderter Garten im ersten Frühjahr eher nach Aufwand.
| Kostenfaktor | Warum er zählt | Was Sie fragen |
|---|---|---|
| Größe und Zustand | Ein gepflegter Garten ist schneller erledigt als einer, der ein Jahr liegen geblieben ist | Wird der erste Einsatz anders berechnet als die folgenden? |
| Häufigkeit | Regelmäßige Einsätze lassen sich besser planen als Einzeltermine | Wie oft kommt der Gärtner, und was passiert bei Regen? |
| Hecken- und Baumschnitt | Höhe und Länge der Hecke bestimmen Zeit und Geräteeinsatz | Ist der Heckenschnitt im Preis, und mit welcher Ausstattung? |
| Grünschnitt-Entsorgung | Abtransport und Gebühren am Wertstoffhof kommen oft extra | Nimmt der Gärtner das Schnittgut mit, oder bleibt es bei Ihnen? |
| Bewässerung | Gießen im Sommer oder in der Urlaubszeit bedeutet zusätzliche Einsätze | Wird Gießen extra berechnet, und wer stellt das Wasser? |
| Material | Pflanzen, Erde, Mulch und Dünger werden meist gesondert abgerechnet | Wer besorgt das Material, und zu welchem Preis? |
| Anfahrt | Lange Wege verteuern vor allem kurze Einsätze | Gibt es eine Anfahrtspauschale? |
Holen Sie zwei oder drei schriftliche Angebote auf derselben Grundlage ein: dieselben Arbeiten, dieselbe Häufigkeit, dieselbe Regel für die Entsorgung. Das günstigste Angebot ist oft das, in dem am wenigsten steht. Fragen Sie nach, was fehlt, bevor Sie zusagen.
Stundenpreis, Pauschale oder Jahresvertrag
Ein Stundenpreis ist fair, wenn der Aufwand schwer abzuschätzen ist. Dann sollten Sie sich die Stunden auf der Rechnung aufschlüsseln lassen. Eine Pauschale gibt Ihnen Planungssicherheit, setzt aber eine klare Beschreibung voraus. Ein Jahresvertrag lohnt sich, wenn Sie den Garten dauerhaft abgeben wollen. Achten Sie dort auf die Kündigungsfrist und darauf, welche Arbeiten in den Wintermonaten enthalten sind.
Ob Rasen, Hecke oder Laub im Herbst: Auf Hirovo geben Sie kostenlos eine Anzeige auf. Menschen in Ihrer Nähe, die Gartenarbeit übernehmen, sehen sie, bewerben sich oder schreiben Ihnen. Wen Sie beauftragen, entscheiden Sie.
Kostenlos Anzeige aufgeben →Steuerbonus, Minijob und legale Bezahlung
Gartenpflege in Ihrem Privathaushalt können Sie steuerlich geltend machen. Laufende Pflege wie Mähen, Jäten oder Heckenschnitt zählt als haushaltsnahe Dienstleistung. Nach § 35a EStG ziehen Sie 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld ab, höchstens 4.000 Euro im Jahr für alle haushaltsnahen Dienstleistungen zusammen. Handwerkliche Arbeiten am bestehenden Garten gelten als Handwerkerleistung mit einem eigenen Höchstbetrag. Zwei Bedingungen sind entscheidend:
- Rechnung mit getrennten Posten: Abziehbar sind nur die Arbeitskosten, also Lohn, Maschinen und Anfahrt. Pflanzen, Material und Entsorgungsgebühren zählen nicht.
- Überweisung statt Bargeld: Das Finanzamt erkennt nur Zahlungen auf das Konto des Betriebs an, auch eine Quittung reicht nicht.
Kommt eine Person regelmäßig zu Ihnen in den Garten und arbeitet nicht als Betrieb mit Rechnung, ist ein Minijob im Privathaushalt der legale Weg. Sie melden ihn bei der Minijob-Zentrale im Haushaltsscheckverfahren an, das ist ein vereinfachtes Verfahren für Privathaushalte. Damit ist die Hilfe unfallversichert, und auch dafür gibt es eine Steuerermäßigung. Wie die Anmeldung abläuft, zeigt unser Ratgeber Putzfrau anmelden und finden; für eine Gartenhilfe gilt dasselbe Verfahren. Schwarzarbeit dagegen ist für beide Seiten riskant: Ihnen droht ein Bußgeld, und bei einem Unfall oder einem Schaden haben Sie keine Absicherung.
Heckenschnitt und Bäume: was das Gesetz erlaubt
Das Bundesnaturschutzgesetz schützt Hecken und Gehölze während der Brutzeit. Vom 1. März bis zum 30. September ist es verboten, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze radikal zurückzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu entfernen. Erlaubt sind in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte, die nur den Zuwachs zurücknehmen.
Unabhängig vom Datum dürfen brütende Vögel nicht gestört werden. Ein guter Gärtner schaut vor dem Schnitt in die Hecke und wartet, wenn ein Nest besetzt ist. Für Bäume haben viele Gemeinden eine Baumschutzsatzung, die das Fällen oder starke Kürzen ab einer bestimmten Stammgröße genehmigungspflichtig macht. Die Regeln unterscheiden sich von Ort zu Ort; fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde oder der unteren Naturschutzbehörde nach.
Größere Schnitte in den Winter legen. Wenn eine Hecke stark gekürzt oder ein Gehölz entfernt werden soll, planen Sie den Termin für Oktober bis Februar. Beauftragen Sie den Gärtner rechtzeitig, denn in diesen Monaten sind viele Betriebe gut ausgebucht. Für Bäume klären Sie vorher, ob eine Genehmigung nötig ist. Bei einem Verstoß haften in der Regel Sie als Eigentümer, nicht nur der Betrieb.
Gartenpflege als Mieter: wenn der Vermieter einen Gärtner beauftragt
Im Mietshaus ist die Gartenpflege oft Teil der Betriebskosten. Die Betriebskostenverordnung zählt die Pflege gärtnerisch angelegter Flächen zu den umlagefähigen Kosten. Sieht Ihr Mietvertrag die Umlage vor, darf der Vermieter einen Gärtner beauftragen und die Kosten über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter verteilen. Er muss dabei wirtschaftlich handeln und darf keine unangemessen hohen Preise weitergeben. Einmalige Arbeiten wie die Neuanlage gehören in der Regel nicht dazu.
Manche Verträge übertragen einfache Pflegearbeiten direkt auf die Mieter, etwa das Rasenmähen. Dann müssen Sie diese Arbeiten ordentlich erledigen oder auf eigene Kosten erledigen lassen. Ob der Vermieter trotzdem einen Gärtner bestellen und abrechnen darf, hängt vom Wortlaut des Vertrags ab. Das ist keine Rechtsberatung: Bei Fragen zur Abrechnung oder zu Ihren Pflichten hilft ein Mieterverein.
Gärtner finden mit einer kostenlosen Anzeige bei Hirovo
Auf Hirovo geben Sie kostenlos eine Anzeige auf. Menschen aus Ihrer Region, die Gartenarbeit übernehmen, sehen sie, bewerben sich oder schreiben Ihnen in der App. Wen Sie beauftragen, entscheiden Sie. In Deutschland sind bisher erst wenige Gärtner auf Hirovo registriert; je genauer Ihre Anzeige ist, desto eher meldet sich jemand Passendes.
Damit keine falsche Erwartung entsteht: Hirovo prüft Bewerberinnen und Bewerber nicht und ist weder Vermittler noch Gartenbaubetrieb. Eine Anzeige passt gut zu laufender Pflege, Rasen, Hecke oder Laub. Für die Neuanlage eines Gartens, Pflasterarbeiten oder Baumfällungen empfehlen wir einen Fachbetrieb mit schriftlichem Angebot.
In die Anzeige gehören die ungefähre Größe des Gartens, die gewünschten Arbeiten, die Häufigkeit, ob Geräte vorhanden sind und wer den Grünschnitt entsorgt. Nennen Sie den Stadtteil, nicht Ihre Adresse; die bekommt erst die Person, die Sie auswählen.
Kurz gesagt
Wenn Sie einen Gärtner beauftragen, klären Sie zuerst, welche Arbeiten anfallen und ob ein Gärtner, ein Garten- und Landschaftsbaubetrieb oder ein Baumpflege-Fachbetrieb dafür passt. Die Kosten der Gartenpflege hängen von Größe, Zustand, Häufigkeit, Schnitt, Entsorgung, Material und Anfahrt ab; vergleichen Sie mehrere schriftliche Angebote auf derselben Grundlage.
Zahlen Sie gegen Rechnung per Überweisung, dann sichern Sie sich den Steuerbonus für die Arbeitskosten. Eine regelmäßige private Hilfe melden Sie als Minijob an. Größere Heckenschnitte gehören in die Zeit von Oktober bis Februar, und als Mieter prüfen Sie im Mietvertrag, ob die Gartenpflege umgelegt wird.
