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Gasinstallateur finden: Gasleitung verlegen lassen, wer es darf, was die Kosten bestimmt

· 11 Min. Lesezeit
Gelb lackierte Gasleitungen mit Regler an einer Hauswand

Sie möchten eine neue Gasleitung legen lassen, eine Leitung zum Gasherd oder zur Therme ergänzen oder eine bestehende Installation ändern. Dann brauchen Sie einen Gasinstallateur. Und Sie fragen sich, was es kostet, eine Gasleitung zu verlegen, und wer das überhaupt darf.

Dieser Ratgeber beginnt mit dem, was bei Gasgeruch gilt. Danach lesen Sie, wer an der Gasanlage arbeiten darf, wie der Ablauf aussieht, wer als Mieter oder Wohnungseigentümer zustimmen muss, was den Preis bestimmt und welche Unterlagen Sie behalten sollten. Beträge nennen wir bewusst nicht. Sie hängen von Ihrem Gebäude und vom Betrieb ab. Die regelmäßige Pflege der Heizung ist ein eigenes Thema, dazu lesen Sie unseren Ratgeber Heizungswartung.

Zuerst die Sicherheit: Was bei Gasgeruch gilt

Riecht es nach Gas, stellen Sie alles andere zurück. Angebote und Anzeigen haben jetzt keinen Platz.

Bei Gasgeruch: Betätigen Sie keine Schalter, keine Klingel und keine Elektrogeräte. Benutzen Sie kein offenes Feuer. Öffnen Sie die Fenster, die auf Ihrem Weg liegen, und schließen Sie die Absperrung nur, wenn sie gefahrlos erreichbar ist. Verlassen Sie das Haus und warnen Sie andere Bewohner, ohne zu klingeln. Telefonieren Sie erst draußen: Entstörungsdienst Ihres Netzbetreibers oder 112.

Suchen Sie die undichte Stelle nicht selbst und prüfen Sie keine Verbindung. Gehen Sie erst zurück, wenn die Einsatzkräfte es erlauben. Das gilt auch, wenn der Geruch schwach ist oder Sie unsicher sind.

Speichern Sie die Nummer des Entstörungsdienstes am besten schon heute im Telefon. Sie bekommen sie bei Ihrem Netzbetreiber. Der Netzbetreiber muss nicht Ihr Gaslieferant sein. Wenn Sie nicht wissen, wer er ist, fragen Sie Ihren Lieferanten oder die Hausverwaltung.

Wer darf die Gasleitung verlegen? So prüfen Sie den Gasinstallateur

Die Regel ist klar. Arbeiten an der Gasanlage hinter der Hauptabsperreinrichtung dürfen nach § 13 der Niederdruckanschlussverordnung nur der Netzbetreiber oder ein Fachbetrieb ausführen, der in dessen Installateurverzeichnis eingetragen ist. Die Hauptabsperreinrichtung ist die zentrale Absperrung am Ende des Hausanschlusses. Die neue Leitung im Gebäude, die Verlängerung und der Anschluss eines weiteren Geräts fallen also unter diese Regel.

Es kommt auf den Eintrag an, nicht auf die Bezeichnung. Das Wort „Gasinstallateur“ auf einer Website oder einem Firmenwagen beweist nichts. Fragen Sie den Betrieb direkt: In wessen Installateurverzeichnis sind Sie eingetragen? Erkundigen Sie sich dann bei Ihrem Netzbetreiber, ob und wie Sie die Eintragung prüfen können. Kommt der Betrieb aus einer anderen Gegend, klären Sie dort auch, ob er an Ihrem Gebäude arbeiten darf.

Installateur und Heizungsbauer ist außerdem ein Handwerk nach Anlage A der Handwerksordnung. Fragen Sie deshalb auch nach dem Eintrag in der Handwerksrolle. Ein seriöser Betrieb beantwortet solche Fragen ohne Umschweife und gibt Ihnen die Angaben schriftlich.

Selbst Hand anzulegen kommt nicht infrage. Das gilt auch für scheinbar kleine Änderungen und für den Bekannten, der so etwas „schon oft gemacht“ hat. Eine undichte Verbindung gefährdet nicht nur Sie, sondern alle im Haus. Geht es nicht um Gas, sondern um einen Rohrbruch oder einen verstopften Abfluss, hilft Ihnen unser Ratgeber Klempner-Notdienst finden.

So läuft es ab, wenn Sie eine Gasleitung verlegen lassen

Die genaue Reihenfolge legt der Betrieb gemeinsam mit dem Netzbetreiber fest. Diese Schritte sollten Sie erkennen können. Fragen Sie nach, wenn einer davon fehlt.

Die Schritte einer Gasinstallation und was Sie jeweils klären sollten.
SchrittWas geschiehtWas Sie klären
BesichtigungDer Betrieb sieht sich das Gebäude, den Leitungsweg und die Geräte an.Ist der Betrieb eingetragen? Was genau soll verlegt oder geändert werden?
Planung und AnmeldungDer Betrieb plant nach den technischen Regeln für Gasinstallationen (DVGW-TRGI) und klärt, was beim Netzbetreiber anzumelden ist.Wer übernimmt die Anmeldung? Welche Zustimmungen fehlen noch?
InstallationDie Leitung wird verlegt, die Geräte werden angeschlossen.Wer arbeitet vor Ort? Wer schließt und streicht die Wände danach?
DichtheitsprüfungDie Leitung wird auf Dichtheit geprüft, das Ergebnis kommt ins Protokoll.Bekomme ich das Protokoll schriftlich?
SchornsteinfegerIst eine Abgasanlage betroffen, kommt der Schornsteinfeger dazu.Wer stimmt den Termin ab?
InbetriebnahmeDas Gas wird erst nach der Prüfung und Freigabe geöffnet.Wer nimmt die Anlage in Betrieb und erklärt mir, was ich wissen muss?

Geht es um einen neuen Anschluss von der Straße ins Haus, wenden Sie sich direkt an den Netzbetreiber. Er sagt Ihnen, ob und wie Ihr Gebäude angeschlossen werden kann und welche Unterlagen er braucht.

Hängt an der neuen Leitung auch eine neue Heizung, klären Sie mit dem Fachbetrieb, was das Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Ihre Anlage vorgibt. Tun Sie das vor dem Auftrag, denn die Antwort kann die ganze Planung ändern.

Miete, Eigentumswohnung, gemeinsame Flächen: Wer zustimmen muss

Wohnen Sie zur Miete, sprechen Sie zuerst mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung. Die Gasanlage gehört zum Gebäude, und eine Änderung ohne Zustimmung kann Ihnen Ärger und Kosten einbringen. Lassen Sie sich die Zustimmung schriftlich geben. Klären Sie auch, wer den Betrieb beauftragt und wer bezahlt.

In einer Eigentumswohnung kommt die Gemeinschaft dazu. Führt die Leitung durch Keller, Treppenhaus, Schacht oder andere gemeinsame Flächen, fragen Sie die Hausverwaltung, welche Zustimmung Sie brauchen und wie Sie sie bekommen. Warten Sie mit dem Auftrag, bis das geklärt ist. Muss eine Nachbarwohnung betreten oder das Gas im Haus zeitweise abgestellt werden, sprechen Sie das früh an. Bei rechtlichen Zweifeln fragen Sie eine Rechtsberatung, denn Ihr Vertrag und der Einzelfall entscheiden.

Gasleitung verlegen: Was die Kosten bestimmt

Für das Verlegen einer Gasleitung gibt es keinen Einheitspreis. Auch ein Preis pro Meter sagt allein wenig aus. Ein Meter durch einen offenen Keller ist etwas anderes als ein Meter durch eine geflieste Wand. Diese Positionen machen den Unterschied.

Was den Preis einer Gasleitung verändert und was Sie im Angebot prüfen.
PositionWarum sie den Preis verändertWas Sie im Angebot prüfen
Länge der LeitungMehr Strecke bedeutet mehr Material und mehr Arbeit.Ist die Länge genannt?
Verlauf und WändeStemmarbeiten, Durchbrüche und schwer zugängliche Stellen erhöhen den Aufwand.Wo genau verläuft die Leitung?
Zahl der GeräteJedes weitere Gerät bringt zusätzliche Anschlussarbeit.Welche Geräte sind enthalten?
Planung und AnmeldungDer Aufwand hängt von Umfang und Gebäude ab.Sind beide Punkte im Preis enthalten?
NetzbetreiberFür Anschluss oder Anmeldung können eigene Entgelte anfallen.Was berechnet der Netzbetreiber, und wer zahlt es?
Wände und AnstrichNach dem Stemmen müssen Wände geschlossen und gestrichen werden.Wer stellt die Wand wieder her?

Angebote richtig vergleichen

Bitten Sie eingetragene Betriebe um eine Besichtigung und danach um ein schriftliches Angebot. Ein Preis am Telefon, ohne dass jemand das Gebäude gesehen hat, ist keine gute Grundlage. Vergleichen Sie nur Angebote mit denselben Positionen und fragen Sie, was ausdrücklich nicht enthalten ist. Ändert sich der Aufwand während der Arbeit, lassen Sie sich die Änderung vor der Ausführung schriftlich bestätigen. Der günstigste Preis hilft Ihnen nichts, wenn der Eintrag fehlt oder das Protokoll nicht dazugehört.

Gasinstallateur gesucht?

Beschreiben Sie, was verlegt oder geändert werden soll, und nennen Sie Geräte, Stadtteil und Wunschzeitraum. Die Anzeige auf Hirovo ist kostenlos. Wen Sie beauftragen, entscheiden Sie. Hirovo prüft keine Eintragungen, das tun Sie selbst. Bei Gasgeruch rufen Sie von draußen den Entstörungsdienst oder die 112.

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Diese Unterlagen sollten Sie behalten

Eine Gasleitung bleibt lange im Haus. Deshalb zählt, was Sie nach der Arbeit in der Hand halten. An erster Stelle steht das Protokoll der Dichtheitsprüfung. Es zeigt, was geprüft wurde und mit welchem Ergebnis. Dazu kommt die Rechnung mit der Anschrift des Betriebs und einer klaren Aufstellung von Arbeit und Material. Heben Sie auch das Angebot, die Angaben zur Eintragung und die Unterlagen zur Anmeldung beim Netzbetreiber auf.

Fragen Sie, welche Gewährleistung für die Arbeit gilt und ob der Betrieb darüber hinaus eine Garantie gibt. Lassen Sie sich das schriftlich geben. Fragen Sie auch, wann und durch wen die Anlage künftig geprüft werden sollte. Die Mappe hilft Ihnen bei späteren Änderungen, beim Verkauf oder wenn es Streit um die Ausführung gibt.

Gasinstallateur suchen: Was Hirovo leistet und was nicht

Auf Hirovo geben Sie kostenlos eine Anzeige auf. Betriebe können sie sehen und sich bei Ihnen melden. Hirovo prüft aber weder Identität noch Unterlagen, Eintragungen oder Erfahrung und ist weder Arbeitgeber noch Vermittler. Vereinbarung und Bezahlung laufen allein zwischen Ihnen und dem Betrieb. In Deutschland können für diese Arbeit erst wenige Betriebe registriert sein. Es kann also dauern oder ganz ohne Antwort bleiben. Fragen Sie deshalb parallel Ihren Netzbetreiber, ob er Ihnen eingetragene Betriebe nennen kann.

In die Anzeige gehören die Art der Arbeit, die Geräte, die Gebäudeart, die Frage, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind, und Ihr Wunschzeitraum. Nennen Sie den Stadtteil, nicht Ihre Adresse. Die bekommt erst der Betrieb, den Sie auswählen, und auch erst, nachdem Sie seine Eintragung geprüft haben.

Kurz gesagt

Bei Gasgeruch gilt: keine Schalter, Fenster auf, raus aus dem Haus, und erst draußen den Entstörungsdienst des Netzbetreibers oder die 112 anrufen. Eine Gasleitung verlegen dürfen nur der Netzbetreiber oder ein Fachbetrieb aus dessen Installateurverzeichnis. Selbst Hand anzulegen kommt nicht infrage.

Holen Sie vorab die nötigen Zustimmungen ein, lassen Sie den Leitungsweg besichtigen und vergleichen Sie schriftliche Angebote mit denselben Positionen. Am Ende stehen eine Dichtheitsprüfung mit Protokoll, eine klare Rechnung und schriftliche Angaben zur Gewährleistung. Wenn eine Frage offen bleibt, fragen Sie Ihren Netzbetreiber.

Häufige Fragen

Was mache ich bei Gasgeruch?

Betätigen Sie keine Schalter, keine Klingel und keine Elektrogeräte, und benutzen Sie kein offenes Feuer. Öffnen Sie Fenster, die auf Ihrem Weg liegen, schließen Sie die Absperrung nur, wenn sie gefahrlos erreichbar ist, und verlassen Sie das Haus und warnen Sie andere Bewohner, ohne zu klingeln. Telefonieren Sie erst draußen: Rufen Sie den Entstörungsdienst Ihres Netzbetreibers oder die 112 an. Gehen Sie erst zurück, wenn die Einsatzkräfte es erlauben. Suchen Sie die Ursache nicht selbst und dichten Sie nichts ab. Das gilt auch, wenn der Geruch schwach ist oder Sie unsicher sind. Hirovo ist kein Notdienst. Eine Anzeige hilft Ihnen in dieser Lage nicht.

Wer darf in Deutschland eine Gasleitung verlegen?

Arbeiten an der Gasanlage hinter der Hauptabsperreinrichtung dürfen nach § 13 der Niederdruckanschlussverordnung nur der Netzbetreiber oder ein Fachbetrieb ausführen, der in dessen Installateurverzeichnis eingetragen ist. Eine Berufsbezeichnung auf der Website reicht dafür nicht. Fragen Sie den Betrieb, in wessen Verzeichnis er steht, und erkundigen Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber, wie Sie die Eintragung prüfen können. Installateur und Heizungsbauer ist außerdem ein Handwerk nach Anlage A der Handwerksordnung. Fragen Sie deshalb auch nach dem Eintrag in der Handwerksrolle. Sagen Sie erst zu, wenn beides geklärt ist.

Was kostet es, eine Gasleitung zu verlegen?

Einen Betrag, der für jedes Haus stimmt, gibt es nicht, und auch ein Preis pro Meter sagt allein wenig aus. Die Kosten hängen von der Länge der Leitung ab, vom Verlauf durch Wände und Decken, von der Zahl der Geräte, von Planung und Anmeldung, von möglichen Entgelten des Netzbetreibers und davon, wer Wände und Anstrich danach wiederherstellt. Bitten Sie eingetragene Betriebe nach einer Besichtigung um ein schriftliches Angebot. Vergleichen Sie nur Angebote mit denselben Positionen, und fragen Sie, was ausdrücklich nicht enthalten ist.

Darf ich eine Gasleitung selbst verlegen oder verlängern?

Nein. Gasarbeiten sind keine Heimwerkeraufgabe. Das gilt auch für scheinbar kleine Änderungen, etwa eine kurze Verlängerung oder eine zusätzliche Leitung zum Gasherd. Hinter der Hauptabsperreinrichtung dürfen nur der Netzbetreiber oder ein eingetragener Fachbetrieb arbeiten. Eine undichte Verbindung gefährdet nicht nur Sie, sondern alle im Haus. Beauftragen Sie deshalb den Fachbetrieb, und kaufen oder montieren Sie keine Teile, ohne das vorher mit ihm zu klären. Ob Sie Arbeiten wie das spätere Streichen der Wände selbst übernehmen, besprechen Sie vor dem Auftrag.

Ich wohne zur Miete. Was muss ich beachten?

Sprechen Sie zuerst mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung, bevor Sie einen Betrieb beauftragen. Die Gasanlage gehört zum Gebäude, und für eine Änderung sollten Sie die schriftliche Zustimmung des Eigentümers haben. Klären Sie vorab, wer den Betrieb beauftragt und wer bezahlt. In einer Eigentumswohnung fragen Sie die Hausverwaltung, ob gemeinsame Flächen wie Keller, Treppenhaus oder Schacht betroffen sind und welche Zustimmung Sie dafür brauchen. Wer welche Kosten trägt, hängt von Ihrem Vertrag und vom Einzelfall ab. Bei rechtlichen Zweifeln holen Sie sich eine Rechtsberatung.

Prüft Hirovo die Betriebe?

Nein. Auf Hirovo geben Sie kostenlos eine Anzeige auf. Betriebe können sie sehen und sich bei Ihnen melden, und Sie entscheiden, ob und wen Sie beauftragen. Hirovo prüft weder Identität noch Unterlagen, Eintragungen oder Erfahrung und ist weder Arbeitgeber noch Vermittler. Vereinbarung und Bezahlung laufen allein zwischen Ihnen und dem Betrieb. In Deutschland können für diese Arbeit erst wenige Betriebe registriert sein, es kann also dauern oder ganz ohne Antwort bleiben. Ob ein Betrieb im Installateurverzeichnis Ihres Netzbetreibers steht, prüfen Sie selbst, bevor Sie zusagen.


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