Sie möchten eine neue Gasleitung legen lassen, eine Leitung zum Gasherd oder zur Therme ergänzen oder eine bestehende Installation ändern. Dann brauchen Sie einen Gasinstallateur. Und Sie fragen sich, was es kostet, eine Gasleitung zu verlegen, und wer das überhaupt darf.
Dieser Ratgeber beginnt mit dem, was bei Gasgeruch gilt. Danach lesen Sie, wer an der Gasanlage arbeiten darf, wie der Ablauf aussieht, wer als Mieter oder Wohnungseigentümer zustimmen muss, was den Preis bestimmt und welche Unterlagen Sie behalten sollten. Beträge nennen wir bewusst nicht. Sie hängen von Ihrem Gebäude und vom Betrieb ab. Die regelmäßige Pflege der Heizung ist ein eigenes Thema, dazu lesen Sie unseren Ratgeber Heizungswartung.
Zuerst die Sicherheit: Was bei Gasgeruch gilt
Riecht es nach Gas, stellen Sie alles andere zurück. Angebote und Anzeigen haben jetzt keinen Platz.
Bei Gasgeruch: Betätigen Sie keine Schalter, keine Klingel und keine Elektrogeräte. Benutzen Sie kein offenes Feuer. Öffnen Sie die Fenster, die auf Ihrem Weg liegen, und schließen Sie die Absperrung nur, wenn sie gefahrlos erreichbar ist. Verlassen Sie das Haus und warnen Sie andere Bewohner, ohne zu klingeln. Telefonieren Sie erst draußen: Entstörungsdienst Ihres Netzbetreibers oder 112.
Suchen Sie die undichte Stelle nicht selbst und prüfen Sie keine Verbindung. Gehen Sie erst zurück, wenn die Einsatzkräfte es erlauben. Das gilt auch, wenn der Geruch schwach ist oder Sie unsicher sind.
Speichern Sie die Nummer des Entstörungsdienstes am besten schon heute im Telefon. Sie bekommen sie bei Ihrem Netzbetreiber. Der Netzbetreiber muss nicht Ihr Gaslieferant sein. Wenn Sie nicht wissen, wer er ist, fragen Sie Ihren Lieferanten oder die Hausverwaltung.
Wer darf die Gasleitung verlegen? So prüfen Sie den Gasinstallateur
Die Regel ist klar. Arbeiten an der Gasanlage hinter der Hauptabsperreinrichtung dürfen nach § 13 der Niederdruckanschlussverordnung nur der Netzbetreiber oder ein Fachbetrieb ausführen, der in dessen Installateurverzeichnis eingetragen ist. Die Hauptabsperreinrichtung ist die zentrale Absperrung am Ende des Hausanschlusses. Die neue Leitung im Gebäude, die Verlängerung und der Anschluss eines weiteren Geräts fallen also unter diese Regel.
Es kommt auf den Eintrag an, nicht auf die Bezeichnung. Das Wort „Gasinstallateur“ auf einer Website oder einem Firmenwagen beweist nichts. Fragen Sie den Betrieb direkt: In wessen Installateurverzeichnis sind Sie eingetragen? Erkundigen Sie sich dann bei Ihrem Netzbetreiber, ob und wie Sie die Eintragung prüfen können. Kommt der Betrieb aus einer anderen Gegend, klären Sie dort auch, ob er an Ihrem Gebäude arbeiten darf.
Installateur und Heizungsbauer ist außerdem ein Handwerk nach Anlage A der Handwerksordnung. Fragen Sie deshalb auch nach dem Eintrag in der Handwerksrolle. Ein seriöser Betrieb beantwortet solche Fragen ohne Umschweife und gibt Ihnen die Angaben schriftlich.
Selbst Hand anzulegen kommt nicht infrage. Das gilt auch für scheinbar kleine Änderungen und für den Bekannten, der so etwas „schon oft gemacht“ hat. Eine undichte Verbindung gefährdet nicht nur Sie, sondern alle im Haus. Geht es nicht um Gas, sondern um einen Rohrbruch oder einen verstopften Abfluss, hilft Ihnen unser Ratgeber Klempner-Notdienst finden.
So läuft es ab, wenn Sie eine Gasleitung verlegen lassen
Die genaue Reihenfolge legt der Betrieb gemeinsam mit dem Netzbetreiber fest. Diese Schritte sollten Sie erkennen können. Fragen Sie nach, wenn einer davon fehlt.
| Schritt | Was geschieht | Was Sie klären |
|---|---|---|
| Besichtigung | Der Betrieb sieht sich das Gebäude, den Leitungsweg und die Geräte an. | Ist der Betrieb eingetragen? Was genau soll verlegt oder geändert werden? |
| Planung und Anmeldung | Der Betrieb plant nach den technischen Regeln für Gasinstallationen (DVGW-TRGI) und klärt, was beim Netzbetreiber anzumelden ist. | Wer übernimmt die Anmeldung? Welche Zustimmungen fehlen noch? |
| Installation | Die Leitung wird verlegt, die Geräte werden angeschlossen. | Wer arbeitet vor Ort? Wer schließt und streicht die Wände danach? |
| Dichtheitsprüfung | Die Leitung wird auf Dichtheit geprüft, das Ergebnis kommt ins Protokoll. | Bekomme ich das Protokoll schriftlich? |
| Schornsteinfeger | Ist eine Abgasanlage betroffen, kommt der Schornsteinfeger dazu. | Wer stimmt den Termin ab? |
| Inbetriebnahme | Das Gas wird erst nach der Prüfung und Freigabe geöffnet. | Wer nimmt die Anlage in Betrieb und erklärt mir, was ich wissen muss? |
Geht es um einen neuen Anschluss von der Straße ins Haus, wenden Sie sich direkt an den Netzbetreiber. Er sagt Ihnen, ob und wie Ihr Gebäude angeschlossen werden kann und welche Unterlagen er braucht.
Hängt an der neuen Leitung auch eine neue Heizung, klären Sie mit dem Fachbetrieb, was das Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Ihre Anlage vorgibt. Tun Sie das vor dem Auftrag, denn die Antwort kann die ganze Planung ändern.
Miete, Eigentumswohnung, gemeinsame Flächen: Wer zustimmen muss
Wohnen Sie zur Miete, sprechen Sie zuerst mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung. Die Gasanlage gehört zum Gebäude, und eine Änderung ohne Zustimmung kann Ihnen Ärger und Kosten einbringen. Lassen Sie sich die Zustimmung schriftlich geben. Klären Sie auch, wer den Betrieb beauftragt und wer bezahlt.
In einer Eigentumswohnung kommt die Gemeinschaft dazu. Führt die Leitung durch Keller, Treppenhaus, Schacht oder andere gemeinsame Flächen, fragen Sie die Hausverwaltung, welche Zustimmung Sie brauchen und wie Sie sie bekommen. Warten Sie mit dem Auftrag, bis das geklärt ist. Muss eine Nachbarwohnung betreten oder das Gas im Haus zeitweise abgestellt werden, sprechen Sie das früh an. Bei rechtlichen Zweifeln fragen Sie eine Rechtsberatung, denn Ihr Vertrag und der Einzelfall entscheiden.
Gasleitung verlegen: Was die Kosten bestimmt
Für das Verlegen einer Gasleitung gibt es keinen Einheitspreis. Auch ein Preis pro Meter sagt allein wenig aus. Ein Meter durch einen offenen Keller ist etwas anderes als ein Meter durch eine geflieste Wand. Diese Positionen machen den Unterschied.
| Position | Warum sie den Preis verändert | Was Sie im Angebot prüfen |
|---|---|---|
| Länge der Leitung | Mehr Strecke bedeutet mehr Material und mehr Arbeit. | Ist die Länge genannt? |
| Verlauf und Wände | Stemmarbeiten, Durchbrüche und schwer zugängliche Stellen erhöhen den Aufwand. | Wo genau verläuft die Leitung? |
| Zahl der Geräte | Jedes weitere Gerät bringt zusätzliche Anschlussarbeit. | Welche Geräte sind enthalten? |
| Planung und Anmeldung | Der Aufwand hängt von Umfang und Gebäude ab. | Sind beide Punkte im Preis enthalten? |
| Netzbetreiber | Für Anschluss oder Anmeldung können eigene Entgelte anfallen. | Was berechnet der Netzbetreiber, und wer zahlt es? |
| Wände und Anstrich | Nach dem Stemmen müssen Wände geschlossen und gestrichen werden. | Wer stellt die Wand wieder her? |
Angebote richtig vergleichen
Bitten Sie eingetragene Betriebe um eine Besichtigung und danach um ein schriftliches Angebot. Ein Preis am Telefon, ohne dass jemand das Gebäude gesehen hat, ist keine gute Grundlage. Vergleichen Sie nur Angebote mit denselben Positionen und fragen Sie, was ausdrücklich nicht enthalten ist. Ändert sich der Aufwand während der Arbeit, lassen Sie sich die Änderung vor der Ausführung schriftlich bestätigen. Der günstigste Preis hilft Ihnen nichts, wenn der Eintrag fehlt oder das Protokoll nicht dazugehört.
Beschreiben Sie, was verlegt oder geändert werden soll, und nennen Sie Geräte, Stadtteil und Wunschzeitraum. Die Anzeige auf Hirovo ist kostenlos. Wen Sie beauftragen, entscheiden Sie. Hirovo prüft keine Eintragungen, das tun Sie selbst. Bei Gasgeruch rufen Sie von draußen den Entstörungsdienst oder die 112.
Kostenlos inserieren →Diese Unterlagen sollten Sie behalten
Eine Gasleitung bleibt lange im Haus. Deshalb zählt, was Sie nach der Arbeit in der Hand halten. An erster Stelle steht das Protokoll der Dichtheitsprüfung. Es zeigt, was geprüft wurde und mit welchem Ergebnis. Dazu kommt die Rechnung mit der Anschrift des Betriebs und einer klaren Aufstellung von Arbeit und Material. Heben Sie auch das Angebot, die Angaben zur Eintragung und die Unterlagen zur Anmeldung beim Netzbetreiber auf.
Fragen Sie, welche Gewährleistung für die Arbeit gilt und ob der Betrieb darüber hinaus eine Garantie gibt. Lassen Sie sich das schriftlich geben. Fragen Sie auch, wann und durch wen die Anlage künftig geprüft werden sollte. Die Mappe hilft Ihnen bei späteren Änderungen, beim Verkauf oder wenn es Streit um die Ausführung gibt.
Gasinstallateur suchen: Was Hirovo leistet und was nicht
Auf Hirovo geben Sie kostenlos eine Anzeige auf. Betriebe können sie sehen und sich bei Ihnen melden. Hirovo prüft aber weder Identität noch Unterlagen, Eintragungen oder Erfahrung und ist weder Arbeitgeber noch Vermittler. Vereinbarung und Bezahlung laufen allein zwischen Ihnen und dem Betrieb. In Deutschland können für diese Arbeit erst wenige Betriebe registriert sein. Es kann also dauern oder ganz ohne Antwort bleiben. Fragen Sie deshalb parallel Ihren Netzbetreiber, ob er Ihnen eingetragene Betriebe nennen kann.
In die Anzeige gehören die Art der Arbeit, die Geräte, die Gebäudeart, die Frage, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind, und Ihr Wunschzeitraum. Nennen Sie den Stadtteil, nicht Ihre Adresse. Die bekommt erst der Betrieb, den Sie auswählen, und auch erst, nachdem Sie seine Eintragung geprüft haben.
Kurz gesagt
Bei Gasgeruch gilt: keine Schalter, Fenster auf, raus aus dem Haus, und erst draußen den Entstörungsdienst des Netzbetreibers oder die 112 anrufen. Eine Gasleitung verlegen dürfen nur der Netzbetreiber oder ein Fachbetrieb aus dessen Installateurverzeichnis. Selbst Hand anzulegen kommt nicht infrage.
Holen Sie vorab die nötigen Zustimmungen ein, lassen Sie den Leitungsweg besichtigen und vergleichen Sie schriftliche Angebote mit denselben Positionen. Am Ende stehen eine Dichtheitsprüfung mit Protokoll, eine klare Rechnung und schriftliche Angaben zur Gewährleistung. Wenn eine Frage offen bleibt, fragen Sie Ihren Netzbetreiber.
