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Pflegekraft privat einstellen: Pflegegrad, Haushaltshilfe und 24-Stunden-Pflege

· 9 Min. Lesezeit
Ältere Frau mit Rollator auf einem Gartenweg zwischen Bäumen

Meist beginnt es mit einem Sturz, einem Krankenhausaufenthalt oder dem Gefühl, dass Mutter oder Vater allein nicht mehr zurechtkommen. Dann soll schnell jemand kommen: für den Einkauf, für die Nächte, vielleicht für den ganzen Tag. Wer eine Pflegekraft privat einstellen will, hat drei Fragen gleichzeitig: Was wird genau gebraucht, wer zahlt was, und wer ist am Ende Arbeitgeber?

Dieser Leitfaden ordnet das. Er erklärt den Unterschied zwischen Pflege und Betreuung, was ein Pflegegrad ändert, wie Sie legal Arbeitgeber werden, welche Modelle hinter „24-Stunden-Pflege“ stehen und worauf Sie bei ausländischen Betreuungskräften achten sollten. Beträge nennen wir bewusst nicht: Leistungen und Löhne ändern sich regelmäßig, die aktuellen Zahlen nennt Ihnen die Pflegekasse.

Pflege oder Betreuung? Erst klären, was gebraucht wird

Im Alltag heißt alles „Pflege“. Tatsächlich sind es verschiedene Aufgaben, und sie entscheiden, wen Sie suchen:

Je weiter oben eine Aufgabe steht, desto eher gehört sie in fachliche Hände.
AufgabeBeispieleWer das übernimmt
BehandlungspflegeMedikamente stellen und verabreichen, Spritzen, WundversorgungPflegefachkraft, meist über einen ambulanten Pflegedienst; häusliche Krankenpflege wird ärztlich verordnet
GrundpflegeWaschen, Anziehen, Hilfe beim Toilettengang, Essen reichenPflegedienst, Angehörige oder nach klarer Absprache eine Betreuungskraft
HauswirtschaftEinkaufen, Kochen, Wäsche, PutzenHaushaltshilfe oder Betreuungskraft
Betreuung und BegleitungGesellschaft, Spaziergänge, Begleitung zum Arzt, feste TagesstrukturBetreuungskraft oder anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag

Die meisten Familien brauchen eine Mischung: eine Betreuungskraft für Alltag und Haushalt, dazu einen ambulanten Pflegedienst für die medizinischen Handgriffe. Häusliche Krankenpflege verordnet der Hausarzt, die Kosten trägt in der Regel die Krankenkasse. Suchen Sie eine Betreuungskraft, dann schreiben Sie das auch so. Wer als Pflegefachkraft arbeitet, braucht eine in Deutschland anerkannte Ausbildung; lassen Sie sich die Urkunde zeigen.

Haushaltshilfe mit Pflegegrad: Was die Pflegekasse übernimmt

Bevor Sie jemanden einstellen, sollte der Pflegegrad beantragt sein. Der Antrag geht an die Pflegekasse, die bei der Krankenkasse angesiedelt ist, bei Privatversicherten an die private Pflegeversicherung; ein formloser Anruf oder Brief genügt für den Anfang. Danach begutachtet der Medizinische Dienst die Situation zu Hause, bei Privatversicherten ein Gutachterdienst des Versicherers. Es gibt fünf Pflegegrade, und Leistungen gibt es ab Antragstellung — warten lohnt sich also nicht.

Für einen Haushalt, der Hilfe organisiert, zählen vor allem diese Leistungen:

  • Pflegegeld (ab Pflegegrad 2) wird an die pflegebedürftige Person gezahlt, wenn die Pflege selbst organisiert wird, etwa durch Angehörige. Es ist frei verwendbar, also auch für eine privat angestellte Hilfe. Wer nur Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig eine Beratung zu Hause abrufen.
  • Pflegesachleistung (ab Pflegegrad 2) bezahlt Einsätze eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes, der direkt mit der Kasse abrechnet. Beides lässt sich kombinieren; das Pflegegeld sinkt dann anteilig.
  • Entlastungsbetrag (schon ab Pflegegrad 1) ist zweckgebunden für Angebote zur Unterstützung im Alltag, die nach Landesrecht anerkannt sind. Ob eine privat angestellte Haushaltshilfe darüber abgerechnet werden kann, hängt deshalb vom Bundesland ab; möglich ist es nicht überall.
  • Verhinderungspflege springt ein, wenn die pflegende Person krank ist oder eine Pause braucht.

Die Leistungsbeträge wurden 2025 angepasst. Nutzen Sie die kostenlose Pflegeberatung der Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt: Dort erfahren Sie, was in Ihrem Bundesland abrechenbar ist, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.

Pflegekraft privat einstellen: Sie werden Arbeitgeber

Ja, das geht. Wenn Sie eine Pflege- oder Betreuungskraft privat einstellen, ist Ihr Haushalt — oder die pflegebedürftige Person selbst — Arbeitgeber, mit allen Pflichten. Legal sind zwei Wege.

Minijob im Privathaushalt

Für wenige Stunden in der Woche ist der Minijob im Haushalt der einfachste Weg. Sie melden ihn über das Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale an; die Abgaben werden gebündelt eingezogen, die Unfallversicherung ist inbegriffen. Wie das Schritt für Schritt geht und welche Steuerermäßigung danach möglich ist, erklärt unser Artikel Putzfrau anmelden und finden. Für eine Betreuungskraft gilt dasselbe Verfahren, ebenso für den Babysitter im Minijob.

Reguläre Anstellung

Gehen die Stunden über einen Minijob hinaus, wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Dazu gehören:

  • ein schriftlicher Arbeitsvertrag mit Aufgaben, Arbeitszeiten, Lohn, Urlaub und Kündigungsfristen;
  • eine Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit und die Anmeldung bei der Krankenkasse der Beschäftigten;
  • eine monatliche Lohnabrechnung, selbst erstellt, mit Software oder über ein Lohnbüro;
  • die Anmeldung bei der zuständigen Unfallkasse;
  • mindestens der gesetzliche Mindestlohn, Lohnfortzahlung bei Krankheit und bezahlter Urlaub.

Das klingt nach viel und ist doch Routine. Der häufigste Fehler liegt woanders: Wer jemanden für „alles, jederzeit“ einstellt, hat keinen Vertrag, sondern einen Konflikt. Schreiben Sie Aufgaben und Zeiten auf.

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Beschreiben Sie Stadtteil, Art der Unterstützung und Zeiten — ohne Adresse, Namen und Diagnosen. Menschen in der Nähe, die solche Arbeit suchen, bewerben sich oder schreiben Ihnen in der App. Die Entscheidung treffen Sie.

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24-Stunden-Pflege legal organisieren

„24-Stunden-Pflege“ ist kein Rechtsbegriff, sondern ein Werbeversprechen. Eine einzelne Person kann nicht rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche arbeiten, weder rechtlich noch praktisch. Auch eine Betreuungskraft, die im Haushalt wohnt, braucht geregelte Arbeitszeiten, Pausen, Nachtruhe und freie Tage. Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 entschieden, dass eine nach Deutschland entsandte Betreuungskraft den gesetzlichen Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten beanspruchen kann. In der Praxis gibt es drei Modelle:

Keines der drei Modelle ersetzt den ambulanten Pflegedienst für die Behandlungspflege.
ModellWer ist ArbeitgeberWas Sie prüfen sollten
Entsendemodell über eine AgenturEin Unternehmen im Herkunftsland, etwa in Polen; oft vermittelt eine deutsche AgenturA1-Bescheinigung für die Sozialversicherung im Herkunftsland, schriftlich vereinbarte Arbeits- und Ruhezeiten, Mindestlohn auch in Deutschland, Vertretung bei Krankheit und Urlaub. Arbeitsanweisungen laufen über das entsendende Unternehmen.
Selbständige BetreuungskraftNiemand — sie arbeitet auf eigene RechnungRisiko Scheinselbständigkeit: Arbeitet sie nur für Sie, nach Ihren Vorgaben und in Ihrem Haushalt, können Sie als Arbeitgeber gelten und Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen müssen. Klärung über das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung.
ArbeitgebermodellIhr Haushalt oder die pflegebedürftige PersonArbeitsvertrag, Anmeldung und Lohnabrechnung, eigenes Zimmer, geregelte Freizeit und eine Vertretung; meist wechseln sich zwei Betreuungskräfte ab.

Vorsicht bei Angeboten, die eine Person für den ganzen Monat ohne freie Tage versprechen, keine A1-Bescheinigung vorlegen oder die Betreuungskraft als „selbständig“ führen, obwohl sie nur bei Ihnen wohnt und arbeitet. Das Risiko landet dann oft bei Ihnen.

Ausländische Pflegekraft privat einstellen

Viele Betreuungskräfte kommen aus Polen, Rumänien, Bulgarien oder anderen EU-Staaten. EU-Bürgerinnen und -Bürger brauchen für eine Beschäftigung in Deutschland keine Arbeitserlaubnis: Wer eine polnische Pflegekraft privat einstellen will, meldet sie an wie jede andere Beschäftigte. Wer aus einem Staat außerhalb der EU kommt, etwa aus der Ukraine, braucht einen Aufenthaltstitel, der die Beschäftigung erlaubt. Lassen Sie sich das Dokument zeigen und fragen Sie im Zweifel bei der Ausländerbehörde nach, bevor die Arbeit beginnt.

Wichtiger als die Herkunft sind im Alltag drei Fragen: Reicht die Sprache für den Arzt und den Notruf? Gibt es einen Führerschein, wenn Fahrten dazugehören? Und wer übernimmt, wenn die Betreuungskraft nach Hause fährt?

Eine Betreuungskraft suchen: Was in die Anzeige gehört

Eine gute Anzeige lässt Bewerberinnen selbst entscheiden, ob sie passen. Schreiben Sie hinein:

  • Stadt und Stadtteil, nicht die Adresse;
  • die Art der Unterstützung: Haushalt, Begleitung, Hilfe beim Aufstehen und Gehen;
  • die Zeiten: Tage, Stunden, tagsüber oder nachts, und ob ein Zimmer im Haushalt dazugehört;
  • das Modell: Minijob, Teilzeit oder Vollzeit;
  • dass für die Behandlungspflege ein Pflegedienst kommt — das verhindert Missverständnisse.

Nicht in die Anzeige gehören die Adresse, der Name der pflegebedürftigen Person, Diagnosen und der Hinweis, dass sie allein lebt. Eine Anzeige ist öffentlich, und genau diese Angaben machen einen Menschen verletzlich. „Unterstützung im Alltag für eine ältere Dame in Köln-Nippes, tagsüber, Hilfe beim Gehen“ reicht völlig. Einzelheiten besprechen Sie im Gespräch mit der Person, die Sie in die engere Wahl nehmen.

Sicherheit und Würde im Alltag

Die meisten Betreuungsverhältnisse funktionieren gut, wenn die Regeln von Anfang an klar sind. Klar heißt nicht misstrauisch, sondern fair für beide Seiten:

  • Mitentscheiden: Die pflegebedürftige Person sitzt beim Vorstellungsgespräch mit am Tisch und entscheidet mit, soweit sie kann. Wer bei ihr arbeitet, braucht ihr Einverständnis, nicht nur das der Kinder.
  • Probezeit: Vereinbaren Sie eine Probezeit und seien Sie in den ersten Tagen selbst im Haus.
  • Nachweise: Lassen Sie sich ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen, das die Bewerberin selbst beantragt, und rufen Sie genannte frühere Arbeitgeber an.
  • Medikamente: Legen Sie schriftlich fest, wer sie stellt und gibt. Medizinische Handgriffe gehören zum Pflegedienst.
  • Sturzrisiko: Stolperfallen entfernen, Nachtlicht, eventuell ein Hausnotruf. Die Betreuungskraft sollte wissen, was nach einem Sturz zu tun ist.
  • Geld: keine Bankkarte und keine PIN für die Betreuungskraft. Stattdessen eine Haushaltskasse, jede Ausgabe mit Kassenbon, regelmäßig gemeinsam abgerechnet.
  • Notfallliste gut sichtbar: Hausarzt, Pflegedienst, Angehörige, Medikamentenplan, Notruf 112.
  • Präsenz: regelmäßige Besuche der Familie und ein Übergabebuch für Tagesablauf, Auffälligkeiten und Ausgaben.

Über versteckte Kameras denken viele nach. In Deutschland ist das heikel: Heimliche Tonaufnahmen sind strafbar, und Räume wie das Bad oder das Zimmer der Betreuungskraft sind tabu. Wenn überhaupt, dann nur offen, mit Wissen aller Beteiligten und nach rechtlicher Beratung.

Was kostet es, eine Pflegekraft privat einzustellen?

Einen seriösen Pauschalpreis gibt es nicht. Die Kosten setzen sich aus Posten zusammen, die Sie vorher klären können:

  • der Bruttolohn, mindestens der gesetzliche Mindestlohn, auch für Bereitschaftszeiten;
  • Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und die Unfallversicherung;
  • bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit und eine Vertretung für diese Zeiten;
  • bei Betreuung im Haushalt Zimmer, Verpflegung und Anreise;
  • beim Entsendemodell der Monatspreis des Unternehmens und eine mögliche Vermittlungsgebühr;
  • der Eigenanteil für den ambulanten Pflegedienst, soweit die Kassen ihn nicht übernehmen.

Dagegen stehen Pflegegeld, gegebenenfalls Pflegesachleistung und — wo anerkannt — der Entlastungsbetrag. Hinzu kommt die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigung und Pflegeleistungen nach §35a EStG; sie wird direkt von der Steuerschuld abgezogen, für den Teil der Kosten, den Sie selbst tragen. Wie sie funktioniert, steht im oben verlinkten Putzhilfe-Artikel.

So funktioniert eine Anzeige auf Hirovo

Eine Anzeige auf Hirovo ist kostenlos. Sie wählen die Tätigkeit, geben einen Titel wie „Betreuungskraft“, Ort und Zeiten an und beschreiben die Aufgaben. Die Anzeige erscheint im Stellenfeed für Deutschland und Ihre Region. Menschen in der Nähe, die solche Arbeit suchen, sehen sie, bewerben sich oder schreiben Ihnen in der App. Die Entscheidung liegt bei Ihnen. Was dort bereits ausgeschrieben ist, zeigt die Übersicht der Stellen in Deutschland.

Wichtig: Hirovo prüft keine Bewerberinnen und Bewerber — weder Identität noch Führungszeugnis noch Abschlüsse — und ist weder Arbeitgeber noch Vermittlungsagentur noch Pflegedienst. Auswahl, Prüfungen und alle Pflichten als Arbeitgeber liegen bei Ihnen.

Kurz gesagt

Klären Sie zuerst, was gebraucht wird: Behandlungspflege gehört zum ambulanten Pflegedienst, Alltag und Haushalt zur Betreuungskraft. Beantragen Sie den Pflegegrad früh und lassen Sie sich beraten, was in Ihrem Bundesland abrechenbar ist. Wenn Sie eine Pflegekraft privat einstellen, werden Sie Arbeitgeber: im Minijob über den Haushaltsscheck, darüber hinaus mit Vertrag, Anmeldung und Lohnabrechnung.

„24 Stunden“ heißt in der Praxis: mehrere Menschen, geregelte Zeiten und ein Modell, dessen Risiken Sie kennen. Im Alltag schützen klare Regeln beide Seiten: Die pflegebedürftige Person entscheidet mit, Geld läuft über eine Haushaltskasse mit Belegen, und die Familie bleibt präsent.

Häufige Fragen

Kann ich eine Pflegekraft privat einstellen?

Ja. Ein Privathaushalt darf Arbeitgeber sein, auch für eine Pflege- oder Betreuungskraft. Für wenige Stunden in der Woche genügt ein Minijob im Haushalt, angemeldet über das Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale. Bei mehr Stunden wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig: Sie brauchen einen Arbeitsvertrag, eine Betriebsnummer, die Anmeldung bei der Krankenkasse der Beschäftigten, eine Lohnabrechnung und die Unfallversicherung. Der Lohn muss mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn entsprechen. Medizinische Aufgaben wie Spritzen oder Wundversorgung gehören trotzdem in die Hände einer Pflegefachkraft, meist über einen ambulanten Pflegedienst, den der Hausarzt verordnet.

Was kostet es, eine Pflegekraft privat einzustellen?

Einen seriösen Pauschalpreis gibt es nicht, weil die Kosten von den Stunden und vom Modell abhängen. Rechnen Sie mit diesen Posten: Bruttolohn mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns, auch für Bereitschaftszeiten; Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und die Unfallversicherung; bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit und eine Vertretung; bei Betreuung im Haushalt Zimmer, Verpflegung und Anreise; beim Entsendemodell der Preis des Unternehmens und eine mögliche Vermittlungsgebühr. Dagegen stehen Pflegegeld, gegebenenfalls Pflegesachleistung und Entlastungsbetrag sowie die Steuerermäßigung nach §35a EStG. Die aktuellen Beträge nennt Ihnen die Pflegekasse.

Bekomme ich mit Pflegegrad 2 eine Haushaltshilfe bezahlt?

Teilweise, und auf verschiedenen Wegen. Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld, das frei verwendbar ist; Sie können damit auch eine privat angestellte Hilfe mitfinanzieren. Der Entlastungsbetrag gilt schon ab Pflegegrad 1, ist aber zweckgebunden für Angebote zur Unterstützung im Alltag, die nach Landesrecht anerkannt sind. Ob eine privat angestellte Haushaltshilfe darüber abgerechnet werden kann, ist deshalb nicht in jedem Bundesland gleich. Außerdem lässt sich ein Teil nicht genutzter Pflegesachleistung für solche anerkannten Angebote umwidmen. Fragen Sie vor dem Vertrag bei der Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse nach, was bei Ihnen gilt.

Ist 24-Stunden-Pflege legal?

Das Modell kann legal sein, das Versprechen „eine Person, rund um die Uhr“ ist es nicht. Auch eine Betreuungskraft, die im Haushalt wohnt, braucht geregelte Arbeitszeiten, Pausen, Nachtruhe und freie Tage. Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 entschieden, dass eine nach Deutschland entsandte Betreuungskraft den gesetzlichen Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten beanspruchen kann. Legal organisiert wird Betreuung im Haushalt meist über das Entsendemodell mit A1-Bescheinigung, über eine echte selbständige Tätigkeit oder als Arbeitgeber mit eigenem Vertrag. In der Praxis wechseln sich oft zwei Betreuungskräfte ab. Prüfen Sie Verträge genau, bevor Sie unterschreiben.

Darf ich eine polnische oder andere ausländische Pflegekraft privat einstellen?

Ja. Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten wie Polen, Rumänien oder Bulgarien brauchen keine Arbeitserlaubnis; Sie stellen sie ein und melden sie an wie jede andere Beschäftigte. Bei Menschen aus Staaten außerhalb der EU, etwa aus der Ukraine, muss der Aufenthaltstitel die Beschäftigung erlauben. Lassen Sie sich das Dokument zeigen und fragen Sie im Zweifel bei der Ausländerbehörde nach, bevor die Arbeit beginnt. Unabhängig von der Herkunft gelten deutsches Arbeitsrecht und der Mindestlohn, sobald Sie selbst Arbeitgeber sind. Wer als Pflegefachkraft arbeiten soll, braucht zusätzlich eine in Deutschland anerkannte Ausbildung.

Was sollte ich in eine Anzeige für eine Betreuungskraft schreiben?

Alles, was Bewerberinnen zum Entscheiden brauchen, und nichts, was die pflegebedürftige Person angreifbar macht. Hinein gehören Stadt und Stadtteil, die Art der Unterstützung (Haushalt, Begleitung, Hilfe beim Gehen), die Zeiten, ob tagsüber oder nachts, ob ein Zimmer dazugehört, und das Beschäftigungsmodell. Nicht hinein gehören die Adresse, der Name, Diagnosen und der Hinweis, dass jemand allein lebt. Solche Einzelheiten besprechen Sie im Gespräch mit der Person, die Sie in die engere Wahl nehmen. Schreiben Sie auch dazu, dass für medizinische Aufgaben ein Pflegedienst kommt, damit keine falschen Erwartungen entstehen.


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